Für Freiwilliges Soziales Jahr besteht künftig Rechtsanspruch auf Familienbeihilfe -
Freiwilligentätigkeit hilft bei Berufsorientierung und fördert soziale Kompetenz
Wien (bmwfj) - Der Nationalrat hat am Abend des 29.02. das neue Freiwilligengesetz beschlossen, das
am 1. Juni 2012 in Kraft tritt. "Damit wollen wir noch mehr junge Menschen für ein freiwilliges Engagement
motivieren. Ihr großer Einsatz wird künftig stärker anerkannt und besser verankert", sagt
Familien- und Jugendminister Mitterlehner zur gemeinsam mit Sozialminister Rudolf Hundstorfer erarbeiteten Initiative.
"Unser Gesetz beinhaltet neben einer sozialversicherungsrechtlichen Absicherung auch einen Rechtsanspruch
auf Familienbeihilfe bis 24. Dazu kommt noch der Kinderabsetzbetrag", betont Mitterlehner. Von dieser Verbesserung
umfasst sind Teilnehmer am Freiwilligen Sozialen Jahr, am freiwilligen Umweltschutzjahr, am Gedenkdienst und dem
Friedens- und Sozialdienst im Ausland. Eine Sonderregelung gilt für Teilnehmer am Europäischen Freiwilligendienst,
die ebenfalls die Familienbeihilfe und den Kinderabsetzbetrag erhalten, aber deren sozialrechtliche Absicherung
bereits durch EU-Mittel gedeckt ist.
"Durch die Neuregelung schaffen wir erstmals eine gesetzliche Grundlage für die Förderung von freiwilligem
Engagement. Das öffentliche Bewusstsein für dessen Bedeutung wird dadurch weiter steigen", so Mitterlehner
weiter. "Unser Ziel ist es auch, dass gerade junge Menschen ihre Freiwilligentätigkeit noch besser zur
Berufsorientierung nützen. Soziale Kompetenzen bringen Vorteile bei Bewerbungen und sind ein Schlüssel
für eine erfolgreiche Berufskarriere", bekräftigt Mitterlehner. |