Entwurf in Begutachtung, sechs Wochen Zeit für Stellungnahmen
Wien (bpd) - Erfreut zeigte sich Staatssekretär Josef Ostermayer, dass die Novelle zum Volksgruppengesetz
nach vielen Arbeitssitzungen und Verhandlungen am 01.03. in Begutachtung geschickt werden konnte. "Mit der
Novelle werden wir gemeinsam mit den Betroffenen – nach der Lösung der Ortstafelfrage in Kärnten – einen
weiteren Modernisierungsschritt im österreichischen Volksgruppenrecht setzen", so Ostermayer und weiter:
"Die Novelle ermöglicht den Volksgruppen sowohl ein Mehr an Autonomie als auch die Stärkung ihrer
Selbstbestimmung".
Wie wichtig der partizipative Prozess wie etwa der Informationsaustausch in den Arbeitsgruppen "Recht und
Struktur", "Bildung und Sprache" sowie "Regionalpolitik" war, zeigt der vorliegende Entwurf,
der von allen Volksgruppen mitgetragen werden kann. "Es freut mich, dass die zahlreichen Gesprächsrunden
mit den Vorsitzenden und stellvertretenden Vorsitzenden der sechs Volksgruppenbeiräte derart konstruktiv waren,
dass die Novelle nun in Begutachtung gehen, bald schon den parlamentarischen Fahrplan durchlaufen und hoffentlich
ehest als Gesetz – im Sinne und zum Wohle der Volksgruppen – in Kraft treten kann", zeigte sich der Staatssekretär
optimistisch.
Das Volksgruppengesetz dient der Förderung und Sicherung der sprachlichen und kulturellen Vielfalt in Österreich,
die durch sechs autochthone Volksgruppen gekennzeichnet ist: Roma im Burgenland, Tschechen, Ungarn, Slowaken, Burgenlandkroaten
und Slowenen in Kärnten und in der Steiermark. "Darüber hinaus", so Ostermayer, "geht
es auch um eine sprachliche Modernisierung wie etwa der Verwendung der Ausdrücke 'Sprache und Kultur' anstatt
von 'Volkstum', sowie um eine Anpassung an das europäische Minderheitenrecht".
Die Neuerungen im Detail (ein Auszug):
- Neugestaltung bei der Bestellung der Volksgruppenbeiräte; demnach sollen hinkünftig drei Viertel
von repräsentativen Organisationen vorgeschlagen werden, das verbleibende Viertel setzt sich aus Experten
aus dem Bereich des Volksgruppenwesens zusammen. Die Ernennung der Beiräte erfolgt durch die Bundesregierung.
- Schaffung eines Forums der Volksgruppenbeiräte; diesem gehören jeweils die Vorsitzenden und Stellvertreter
jedes Beirats an, außerdem – mit beratender Stimme – je ein Mitglied jeder politischen Partei mit ähnlichen
Rechten wie die jeweiligen Beiräte.
- Fördervergabe NEU: Die Volksgruppenbeiräte legen dem Bundeskanzleramt einen Plan über zu fördernde
Maßnahmen vor. Das Bundeskanzleramt teilt dem Beiratsforum die zur Verfügung stehenden Mittel mit und
schlägt eine Aufteilung vor, das Forum kann einen davon abweichenden Vorschlag erstellen. Auf dieser Basis
werden die Mittel festgelegt.
- Erweitere Anhörungs- und Stellungnahmerechte für Forum und Beiräte.
- Schaffung eines spezifischen Diskriminierungsverbotes für Volksgruppenangehörige. Demnach können
hinkünftig Volksgruppenorganisationen – wenn es um Privatpersonen geht – diesem Verfahren förmlich beitreten
und die Beschwerdeführer unterstützen.
Abschließend bedankte sich Staatssekretär Ostermayer bei den Vertretern der Volksgruppen sowie dem Verfassungsdienst
im Bundeskanzleramt für die konstruktive Zusammenarbeit und meinte: "Bedauerlicherweise hat sich der
Koalitionspartner dem Gesetz inhaltlich nicht angeschlossen, sodass wir es ohne die inhaltliche Zustimmung der
ÖVP in Begutachtung schicken mussten. Da die Volksgruppen für die vorliegende Novelle breite Zustimmung
signalisiert haben, geht es jetzt darum, das Gesetz so rasch als möglich im Parlament zu behandeln."
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