Wien (bmi) - Die von Innenministerin Johanna Mikl-Leitner präsentierte "Reform der Sicherheitsbehörden"
liegt voll im Zeitplan. Ziel der Reform ist es, die Führungsstrukturen in den Bundesländern neu zu ordnen.
"Das Regierungsvorhaben ist ein Meilenstein im Bereich der Verwaltungsreform. Die Zahl der Behörden wird
von 31 auf 9 Landespolizeidirektionen reduziert. Die Exekutive wird dadurch effizienter, schlanker und günstiger",
sagte die Innenministerin im Anschluss an den Ministerrat vom 28.02. Unverändert bleiben hingegen die Strukturen
in den Bezirks- und Stadtpolizeikommanden sowie in den Polizeiinspektionen und Ermittlungsbereichen.
"Die Aufbauorganisation der Landespolizeidirektionen wird derzeit im Detail festgelegt. Die nötigen Gesetzesänderungen
wurden bereits entworfen und in Begutachtung gegeben. Die Begutachtungsfrist endete am 2. Februar 2012. Das Reformvorhaben
ist weitgehend von den begutachtenden Stellen begrüßt worden. Es gab keine substanziellen Änderungswünsche.
Heute wurden die Gesetzesentwürfe in den Ministerrat eingebracht", sagte die Innenministerin.
Jetzt stehen die Verhandlungen mit der Personalvertretung und dem Bundeskanzleramt bezüglich der Organisationseinheiten
und der Arbeitsplätze auf dem Programm. Die Zielvorgabe für die Fertigstellung sämtlicher Pläne
und Vorhaben mit Ende Mai 2012 dürfte aus heutiger Sicht eingehalten werden können. Die Ausschreibungen
für die Positionen der Landespolizeidirektoren und deren Stellvertreter sind für den Sommer 2012 geplant.
Danach sollen die weiteren Führungspositionen in den Landespolizeidirektionen ausgeschrieben und besetzt werden.
Mit Anfang 2013 sollen die neuen Strukturen in den Bundesländern stehen. Der jeweilige Landespolizeidirektor
soll dann die höchste Polizeiinstanz im Bundesland sein (monokratischer Behördenleiter). Die Stellvertreter
werden eine Doppelfunktion ausüben - einerseits als stellvertretende Landespolizeidirektoren, andererseits
als Leiter von zwei definierten Geschäftsbereichen. Den Landespolizeidirektoren sollen drei Büros zugeordnet
werden: Controlling, Öffentlichkeitsarbeit sowie interner Betrieb für innerorganisatorische Belange.
Ein stellvertretender Landespolizeidirektor wird im Wesentlichen für strategische Planungen und Vorgangsweisen
zuständig sein sowie für den Dienstvollzug samt Dienstzeitmanagement, Beschwerdewesen etc. Der andere
stellvertretende Landespolizeidirektor soll im Wesentlichen für behördliche und rechtliche Aufgaben zuständig
sein. Bei der Besetzung von Führungspositionen in den Landespolizeidirektionen sollen künftig neben der
Zugehörigkeit zu einer bestimmten Verwendungsgruppe die Ausbildung, das Know-how und die Erfahrungen der derzeitigen
Leistungsträger abgebildet werden. |