Wirtschaftsminister: Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie schafft neue Chancen für
Wachstum und Beschäftigung im Binnenmarkt - Vorteile für Klein- und Mittelbetriebe
Brüssel (bmwfj) - Wirtschaftsminister Reinhold Mitterlehner begrüßt die aktuellen
Aussagen von EU-Binnenmarktkommissar Michel Barnier, wonach das Verfahren gegen Österreich zur Dienstleistungsrichtlinie
eingestellt wird. "Durch unseren neuen Umsetzungsplan haben wir eine drohende Verurteilung Österreichs
durch den Europäischen Gerichtshof abgewendet und damit Strafzahlungen verhindert“, betont Mitterlehner. Nach
einer Verurteilung hätten Geldbußen von rund 45.000 Euro pro Tag gedroht. "Stattdessen schafft
die jetzige Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie neue Wachstums- und Beschäftigungschancen im Binnenmarkt.
Grenzüberschreitende Tätigkeiten werden erleichtert und sind unbürokratischer möglich. Das
hilft gerade Klein- und Mittelbetrieben", so Mitterlehner weiter.
Alternativ zur Beschlussfassung mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit, die von der Opposition seit Ende 2009 aus taktischen
Gründen verhindert worden war, hat Österreich die EU-Dienstleistungsrichtlinie auf Initiative des Wirtschaftsministeriums
durch ein Bundes- und neun Ländergesetze umgesetzt. Auf diesem Weg sind die schon seit Ende 2009 arbeitenden
Einheitlichen Ansprechpartner (EAP, one-stop-shops) legalisiert worden. Sie bieten Unternehmen die Möglichkeit
einer elektronischen Antragstellung und Abwicklung von Genehmigungsverfahren zur Erbringung von Dienstleistungen.
Der Unternehmer kann sich zuvor auf der EAP-Homepage informieren, welche Formalitäten und Unterlagen in Österreich
für das Erbringen von Dienstleistungen notwendig sind. Weiters wird eine bessere Rechtsgrundlage für
die grenzüberschreitende Zusammenarbeit von Behörden geschaffen, was die Informationsbeschaffung erleichtert. |