Einigung bei Mindestsicherung erreicht
Salzburg (lk) - Die Verhandlungen um die Verbesserung der Mindestsicherung für Arbeitnehmerinnen
und Arbeitnehmer (Working Poor) sowie für Pensionistinnen und Pensionisten zwischen Sozialreferentin Landesrätin
Mag. Cornelia Schmidjell und dem Präsidenten des Salzburger Gemeindeverbandes und des Österreichischen
Gemeindebundes, Bürgermeister Helmut Mödlhammer, haben zu einem positiven Ergebnis geführt. Künftig
wird die Mindestsicherung für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zwölf Mal im Jahr ausbezahlt. Das heißt,
dass in den Monaten, in denen Urlaubs- oder Weihnachtsgeld vom Arbeitgeber geleistet wird, bei der Berechnung der
Mindestsicherung kein Nachteil entsteht. Bei Pensionistinnen und Pensionisten wird eine Sonderzahlung (das Weihnachtsgeld)
nicht auf die Mindestsicherung angerechnet.
"Das Ergebnis ist das Maximum, das wir für diese bedürftige Gruppe von ca. 1.300 Haushalten in den
Verhandlungen mit dem Regierungspartner erreichen konnten. Die Arbeitnehmer/innen sollen für ihre Leistungen,
die sie am Arbeitsmarkt erbringen, belohnt werden, auch die Sonderzahlungen für die Kinder werden in Zukunft
mit der Neuregelung das ganze Jahr über ausbezahlt. Durchschnittlich kommen den bedürftigen Familien
etwas mehr als 1.000 Euro pro Jahr zugute. Den Pensionistinnen und Pensionisten soll mehr Flexibilität ermöglicht
werden, z.B. was Selbstbehalte bei Therapien anbelangt", so Landesrätin Schmidjell am Abend des 27.02.
zur erzielten Einigung.
Auch vom Präsidenten des Salzburger Gemeindeverbandes, Helmut Mödlhammer, wird die erzielte Einigung
positiv gesehen. "Die mit Landesrätin Cornelia Schmidjell getroffene Vereinbarung beinhaltet mehrere
für uns Gemeinden wichtige Zusagen, insbesondere betreffend höhere Rechtssicherheit und Planbarkeit in
der Sozialen Wohlfahrt im Bundesland Salzburg", betonte Mödlhammer. "Die Herausforderungen an die
öffentlichen Haushalte durch den neuen Stabilitätspakt und die aktuelle Wirtschaftslage gewährleisten
den Gebietskörperschaften nur noch wenig Handlungsmöglichkeiten. Umso wichtiger ist es, auch mittelfristig
die Gemeinden vor neuen Belastungen zu schützen und die getroffenen Maßnahmen in absehbarer Zeit neu
zu evaluieren."
Menschen, die arbeiten, aber so wenig verdienen, dass sie nicht davon leben können und daher zusätzlich
die Mindestsicherung brauchen, sollen für ihre Anstrengungen belohnt werden. Die Sonderzahlungen (Urlaubs-
und Weihnachtsgeld), die sie verdienen, werden in Zukunft nicht mehr auf die Mindestsicherung angerechnet. Das
bedeutet, dass sie diesen Verdienst für den Lebensunterhalt, Aufwendungen für die Kinder oder außertourliche
Ausgaben verwenden können. Dazu kommt, dass auch die Mindestsicherungs-Sonderzahlungen für die Kinder
nicht mehr entfallen können. Die Mindestsicherung für die Kinder wird im Land Salzburg 14 Mal ausbezahlt.
Von der Neuregelung für Arbeitnehmer werden ca. 400 Familien und mehr als 600 Kinder profitieren. Vor allem
Alleinerziehende und Paare mit mehreren Kindern haben einen Vorteil.
Was heißt das für eine Familie, die Mindestsicherung braucht?
Familie A hat drei Kinder im Alter von zwölf, zehn und vier Jahren. Beide Elternteile sind berufstätig.
Die Mutter bezieht ein Einkommen in der Höhe von 492 Euro, der Vater hat ein Einkommen in der Höhe von
1.270 Euro. Die Wohnkosten betragen inklusive der Betriebskosten 576 Euro. Der Familie steht nach derzeitiger Gesetzeslage
eine Bedarfsorientierte Mindestsicherung in der Höhe von 403 Euro zu. In den Monaten mit Sonderzahlung erhält
die Familie derzeit keine Mindestsicherung, da dann das Einkommen höher ist als der errechnete Bedarf. Weiters
kommt noch hinzu, dass die Sonderzahlungen für die Kinder nur ein Mal im Jahr (statt der möglichen vier
Mal) ausbezahlt wird. Zur Erklärung: Die Sonderzahlungen für die Kinder werden derzeit nur dann ausbezahlt,
wenn man mindestens drei Monate hintereinander die Mindestsicherung bezogen hat, was im beschriebenen Fall nicht
immer geht, da ja in den Monaten mit Sonderzahlung keine Mindestsicherung ausbezahlt wird. Insgesamt gewinnt die
Familie mit der Neuregelung 1.536 Euro pro Jahr!
Die Neuregelung wurde bis Ende 2014 befristet, dies um die Auswirkungen der Erweiterung unter den jeweiligen wirtschaftlichen
Verhältnissen beobachten und beurteilen zu können. |