LH Dörfler am BG Hermagor - Nein zur Schwächung des ländlichen Raumes - Bezirksgerichte
sind unverzichtbares Service
Klagenfurt (lpd) - Landeshauptmann Dörfler besucht alle Bezirksgerichte, um sich selbst vor
Ort ein Bild über deren Situation, gerade im Hinblick auf die Diskussion um Bezirksgerichte-Schließungen,
zu machen. Am 12.03. war das Bezirksgericht Hermagor an der Reihe, wo der Landeshauptmann von der Vorsteherin Andrea
Wetschnig, der stv. Geschäftsstellenleiterin Sylvia Wastl sowie den weiteren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern
begrüßt wurde. Begleitet wurde der Landeshauptmann von LAbg. Helmut Haas.
Der Landeshauptmann sagte, dass für ihn die Schließung der Bezirksgerichte nicht in Frage komme. Was
die Gerichte in Eisenkappel, Ferlach und Bleiburg betreffe, so seien diese verfassungsmäßig verankert.
Eine Änderung darüber könne es nur geben, wenn der Wunsch dafür von der Volksgruppe selbst
ausgehen würde. Die Gerichte bieten ein unverzichtbares Bürgerservice, betonte Dörfler. "Die
Landesregierung hat klar festgelegt, dass es in jeder Bezirkshauptstadt ein Bezirksgericht geben muss und dass
das Recht der Volksgruppe auf zweisprachige Gerichte gewahrt werden muss", unterstrich der Landeshauptmann.
Zu den Schließungsplänen von Justizministerin Beatrix Karl meinte der Landeshauptmann, dass der Kostenrechner
solange recht habe, bis nichts mehr da sei. Sicherheit und Gerichtsbarkeit seien unverrückbare Pflichtdienstleistungen
der Republik. Kärnten habe seinen Sparbeitrag ohnehin bereits 1977 geleistet, als 14 kleinere Gerichtsstandorte
geschlossen wurden. Kärnten habe seine Hausaufgaben gemacht, andere Bundesländer sollten einmal auf den
Kärntner Standard gebracht werden, so Dörfler.
In Hermagor wurde deutlich gemacht, dass das Bezirksgericht aufgrund der geografischen Situation ganz besonders
wichtig sei. Ohne es müssten die Bürger etwa von Maria Luggau im Lesachtal den weiten Weg bis nach Villach
fahren, was einfach unzumutbar sei.
Dörfler und Gerichtsvorsteherin Wetschnig besprachen die Probleme sowie auch Chancen des ländlichen Raumes.
Es sei wichtig, diesen zu stärken und die Abwanderung zu stoppen bzw. zu vermindern. Mit dem Gerichtsstandort
sind auch Partner verbunden, wie etwa Rechtsanwälte, die ebenfalls abwandern würden, gäbe es den
Gerichtsstandort nicht mehr. Der Landeshauptmann bekräftigte, dass die Republik zu einer hochwertigen Grundversorgung
verpflichtet sei, dazu gehöre auch der optimale Rechtszugang für die Bevölkerung, die außerhalb
von Städten wohnt. Der ländliche Raum bzw. Bezirksstädte dürften nicht weiter ausgehungert
werden, so Dörfler.
Das BG Hermagor bearbeitet sämtliche bezirksgerichtlichen Fälle wie Grundbuch, Strafverfahren, Zivilverfahren,
Exekutions-Angelegenheiten, Verlassverfahren sowie familienrechtliche Angelegenheiten und Pflegschaftssachen. Der
Richter bzw. die Richterin muss da u.a. auch vor Ort im Grenzgebiet in den Karnischen Alpen sein, um Grenzstreitigkeiten
zwischen den Grundeigentümern zu regeln. |