Ressortbericht zum Thema Spielerkarte liegt vor
Wien (pk) - Die Glücksspielgesetz-Novelle 2010 enthält weitreichende Maßnahmen zum
Spielerschutz. Österreich wird durch die elektronische Anbindung von Glücksspielautomaten und Video Lotterie-Terminals
an das Bundesrechenzentrum im internationalen Vergleich eine führende Rolle bei der Kontrolle des Automatenglücksspiels
und beim Spielerschutz einnehmen, heißt es in einem jüngst vorgelegten Bericht der Finanzministerin,
in dem die Abgeordneten über weitergehende technische und rechtliche Möglichkeiten beim Spielerschutz
informiert werden, insbesondere über eine betreiberunabhängige österreichweite "Spielerkarte".
Zwar bestehen weltweit erst wenige Beispiele betreiberunabhängiger Spielerkarten, diese erweisen sich aber
als ein geeignetes Instrument mit umfassenden Anwendungsmöglichkeiten beim Spielerschutz. Anwendungen, die
den Spieler unterstützen, werden akzeptiert und haben positive Wirkung, da sich "informierte Spieler"
ihr Verhalten umfassend bewusst machen können. Eine
Spielerkartenlösung ziele durch die Bereitstellung von Informationen auf einen "informierten Spieler"
sowie auf verpflichtende Selbstbegrenzungen hinsichtlich Einzahlungen und Spielzeit sowie auf die Möglichkeit
einer betreiberübergreifenden Selbstsperre.
Dagegen würden Zwangsmaßnahmen und Fremdbegrenzungen laut Finanzministerium viele Fragen aufwerfen.
Experten beurteilen gesetzliche Begrenzungen von Einzahlungen und Spielzeiten hinsichtlich ihrer suchtpräventiven
Wirksamkeit unterschiedlich und warnen vor der "Kontrollillusion". Als partielle Begrenzung der allgemeinen
zivilrechtlichen Geschäftsfähigkeit und bei einhergehender personenbezogenen Datenaustauschverpflichtungen
seien sie zudem verfassungsrechtlich sehr sensibel. Darüber hinaus lässt sich eine allgemein gültige
und auch von den Spielern selbst akzeptierte absolute monetäre Grenze angesichts unterschiedlicher Einkommens-
und Vermögenssituationen von Spielern nur schwer finden.
Auch dem betreiberübergreifenden Ausschluss vom Spiel durch Betreiber oder Gesundheitsinstitutionen gegen
den Willen des Spielers (betreiberübergreifende Fremdsperre) stehen gewichtige rechtliche und akzeptanzmäßige
Gegenargumente entgegen, heißt es im Bericht der Finanzministerin. Der Wert einer betreiberübergreifenden
Selbstsperre sei aber unbestritten, da diese auch als ein zusätzliches therapeutisches Hilfsangebot an den
Spieler bei der Abwehr bisheriger Verhaltensmuster genützt werden könnte. Zur Vermeidung des Ausweichens
von Spielern in nichtkonzessionierte Bereiche, die die positiven Wirkungen einer Spielerkarte schmälern oder
gar vereiteln würde, ist jedenfalls auf die Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen zu achten.
Essenziell für einen Erfolg ist nicht zuletzt die Akzeptanz der Maßnahmen durch die Spieler, da nur
durch die intensive Verwendung einer Spielerkartenlösung ein entsprechender Nutzen erzielt werden kann.
Die zentrale Speicherung von Daten kann schließlich auch wertvolle aggregierte Informationen zum Spielverhalten
und für potenzielle zusätzliche Spielerschutzmaßnahmen liefern, wobei die Frage personenbezogener
gegenüber anonymisierter Datenübertragung aus datenschutzrechtlichen, aber auch aus Gründen des
Amtshaftungsrechts zu beachten ist.
In technischer Hinsicht wäre die Planung und Umsetzung einer Spielerkarte als eine Erweiterung des Datenrechenzentrums
des neuen Glücksspielgesetzes nach elektronischer Anbindung von Glücksspielautomaten und Video-Lotterie-Terminals
an das BRZ möglich, wobei die Verpflichtung der elektronischen Anbindung nach dem vorliegenden Notifikationsentwurf
der Glücksspielautomaten-Verordnung bis Mitte 2013 geplant ist. Der Ablauf der allgemeinen Übergangsfrist
für Altautomaten in bisherigen Erlaubnisländern ist für Ende 2014 vorgesehen.
Da im Jahr 2014 einerseits bereits die technischen Voraussetzungen und Möglichkeiten des neuen Datenrechenzentrums
bestehen und andererseits auch erste Evaluierungsergebnisse des neuen Glücksspielgesetzes und seiner Spielerschutzmaßnahmen
aus der gesetzlichen Evaluierungsverpflichtung vorliegen werden, könnte gleichzeitig ein Folgebericht des
Bundesministeriums für Finanzen über eine betreiberunabhängige Spielerkarte an den Nationalrat erstattet
werden, teilt die Finanzministerin dem Nationalrat mit. |