Pro Bezirk soll mindestens ein Bezirksgericht erhalten bleiben   

erstellt am
12. 03. 12

Burgstaller und Haslauer: Ja zu Reformen, aber keine Verschlechterung des Services für die Bürger
Salzburg (lk) - "Das Land Salzburg unterstützt Reformen, wenn damit Spareffekte erzielt werden können und gleichzeitig das Service für Bürgerinnen und Bürger nicht verschlechtert wird. Gerade unter diesen Gesichtspunkten kann das Land Salzburg dem vorliegenden Entwurf einer Neustrukturierung der Bezirksgerichts-Organisation aber nicht zustimmen." So lautete die einhellige Position von Landeshauptfrau Mag. Gabi Burgstaller und Landeshauptmann- Stellvertreter Dr. Wilfried Haslauer am 09.03. nach einem ersten Verhandlungstermin mit Mag. Dr. Beatrix Karl, Bundesministerin für Justiz.

Ziel der Landesregierung sei es, pro Bezirk mindestens ein Bezirksgericht zu erhalten, erklärten Burgstaller und Haslauer. "Damit ist die geplante Schließung von sechs der neun Bezirksgerichte kein Thema. Immerhin hat Salzburg bereits mit der letzten Strukturreform im Jahr 2002 wesentliche Hausaufgaben gemacht. Salzburg ist bei der Struktur der Bezirksgerichte wesentlich schlanker aufgestellt als andere Länder", wie Burgstaller sagte. Für unzumutbar hält die Landesregierung demnach die Zusammenlegung der Bezirksgerichte im Flachgau beziehungsweise deren Verlagerung in die Stadt Salzburg oder die Schließung der Standorte Tamsweg und Hallein.

"Vor weiteren Gesprächen ist der Bund erstens gefordert, die wirtschaftliche Sinnhaftigkeit der geplanten Reform besser zu untermauern, als dies bisher der Fall ist. Und zweitens sollen bundesländerübergreifende Lösungen ermöglicht werden. Eine moderne Gerichtsstruktur kann sich nicht ausschließlich an Bundesländergrenzen orientieren. Das hat auch mein Vorgespräch mit dem Gemeindebund-Präsidenten und den Bürgermeistern der betroffenen Gemeinden gezeigt", ergänzte Burgstaller. Bundesministerin Karl sicherte Landeshauptfrau Burgstaller und Landeshauptmann-Stellvertreter Haslauer eine Prüfung dieses Vorschlages und der Salzburger Anliegen zu.

Bekanntlich hat die Salzburger Landesregierung für den Fall der Änderung von Bezirksgerichtssprengeln ein Zustimmungsrecht, das im Übergangsgesetz von 1920 verankert ist.
     
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