Burgstaller und Haslauer: Ja zu Reformen, aber keine Verschlechterung des Services für die
Bürger
Salzburg (lk) - "Das Land Salzburg unterstützt Reformen, wenn damit Spareffekte erzielt
werden können und gleichzeitig das Service für Bürgerinnen und Bürger nicht verschlechtert
wird. Gerade unter diesen Gesichtspunkten kann das Land Salzburg dem vorliegenden Entwurf einer Neustrukturierung
der Bezirksgerichts-Organisation aber nicht zustimmen." So lautete die einhellige Position von Landeshauptfrau
Mag. Gabi Burgstaller und Landeshauptmann- Stellvertreter Dr. Wilfried Haslauer am 09.03. nach einem ersten Verhandlungstermin
mit Mag. Dr. Beatrix Karl, Bundesministerin für Justiz.
Ziel der Landesregierung sei es, pro Bezirk mindestens ein Bezirksgericht zu erhalten, erklärten Burgstaller
und Haslauer. "Damit ist die geplante Schließung von sechs der neun Bezirksgerichte kein Thema. Immerhin
hat Salzburg bereits mit der letzten Strukturreform im Jahr 2002 wesentliche Hausaufgaben gemacht. Salzburg ist
bei der Struktur der Bezirksgerichte wesentlich schlanker aufgestellt als andere Länder", wie Burgstaller
sagte. Für unzumutbar hält die Landesregierung demnach die Zusammenlegung der Bezirksgerichte im Flachgau
beziehungsweise deren Verlagerung in die Stadt Salzburg oder die Schließung der Standorte Tamsweg und Hallein.
"Vor weiteren Gesprächen ist der Bund erstens gefordert, die wirtschaftliche Sinnhaftigkeit der geplanten
Reform besser zu untermauern, als dies bisher der Fall ist. Und zweitens sollen bundesländerübergreifende
Lösungen ermöglicht werden. Eine moderne Gerichtsstruktur kann sich nicht ausschließlich an Bundesländergrenzen
orientieren. Das hat auch mein Vorgespräch mit dem Gemeindebund-Präsidenten und den Bürgermeistern
der betroffenen Gemeinden gezeigt", ergänzte Burgstaller. Bundesministerin Karl sicherte Landeshauptfrau
Burgstaller und Landeshauptmann-Stellvertreter Haslauer eine Prüfung dieses Vorschlages und der Salzburger
Anliegen zu.
Bekanntlich hat die Salzburger Landesregierung für den Fall der Änderung von Bezirksgerichtssprengeln
ein Zustimmungsrecht, das im Übergangsgesetz von 1920 verankert ist. |