RBI stockt bestehende Beteiligungen an Netzwerkbanken in der Slowakei und der Tschechischen Republik
auf – EBA erkennt privates Partizipationskapital nicht an
Wien (rbi) - Im Zuge der Vorbereitungsmaßnahmen auf die ab 2013 geltenden Richtlinien nach
Basel III optimiert die Raiffeisen Bank International AG (RBI) derzeit ihre Beteiligungsstruktur. Die europäische
Umsetzung von Basel III wird die Anrechnung der Kapitalbeiträge von Minderheitsaktionären beschränken.
Um diesen Effekt zu vermeiden, wird die RBI die im Eigentum der Raiffeisen Zentralbank Österreich AG (RZB)
befindlichen Minderheitenanteile an der Tatra banka a.s. in der Slowakei und der Raiffeisenbank a.s. in der Tschechischen
Republik übernehmen und dadurch ihre bereits bestehende Mehrheitsbeteiligung an diesen Netzwerkbanken aufstocken
und die Aktionärsstruktur weiter vereinfachen.
„Durch diese Maßnahme werden wir die Eigenmittelsituation der RBI vor dem Hintergrund von Basel III mittelfristig
verbessern. Mit dem Erwerb zusätzlicher Anteile an diesen beiden Netzwerkbanken, die zu den größten
und profitabelsten im Konzern gehören, stärken wir auch die Rentabilität der gesamten Gruppe“, kommentierte
RBI-Finanzvorstand Martin Grüll die Transaktion.
Nach Abschluss der Maßnahme – vorbehaltlich der noch ausstehenden Genehmigungen durch die relevanten Aufsichtsbehörden
– wird sich der Anteil der RBI am Kapital der Tatra banka in der Slowakei von 65,77 Prozent auf 78,57 Prozent und
jener an der Raiffeisenbank in der Tschechischen Republik von 51,00 Prozent auf 75,00 Prozent erhöhen. Der
Kaufpreis der Anteile wird insgesamt rund EUR 344 Millionen betragen, woraus vorerst ein Effekt auf die Core Tier
1 Ratio von rund 0,35 Prozentpunkten (per Jahresende 2011) resultiert. Anfang März schloss die RBI den Rückkauf
von Wertpapieren im Gesamtnennwert bzw. zum Liquidationsvorzugsbetrag von EUR 358 Millionen ab. Durch den Rückkauf
erhöht sich das Core Tier 1 Kapital um rund EUR 113 Millionen (Unterschiedsbetrag zwischen Nenn- und Rückkaufswert)
bzw. die Core Tier 1 Ratio um 0,12 Prozentpunkte.
Weiters gab die European Banking Authority (EBA) heute bekannt, dass die private Tranche des Partizipationskapitals
gemäß Definition der EBA nicht als hartes Kernkapital anzusehen ist. Im Hinblick auf die Anerkennung
dieses Kapitals unter den Basel III-Richtlinien und der Tatsache, dass der staatliche Teil des Partizipationskapitals
durch die EBA voll akzeptiert wird, ist diese Entscheidung nicht nachvollziehbar. Sie ist umso unverständlicher,
als sich die dänische EU-Ratspräsidentschaft für die volle Anerkennung aller Instrumente, die im
Rahmen von staatlichen Kapitalprogrammen begeben wurden, ausgesprochen hat. Die RZB wird sich daher weiterhin für
eine Anerkennung dieses Teils des Partizipationskapitals durch die EBA einsetzen. Die RZB-Gruppe hat ausreichende
Vorkehrungen getroffen, die Core Tier 1 Ratio von 9 Prozent gemäß EBA-Vorgabe auch ohne Anerkennung
des privaten Partizipationskapitals zu übertreffen. Eine Wandlung in EBA-fähiges Kernkapital stellt weiter
eine Option dar. |