Neue Richtlinie des Landes Tirol für mobile Pflege
Innsbruck (lk) - Eine neue Richtlinie für die Sozial- und Gesundheitssprengel in Tirol hat die
Landesregierung auf Antrag von LR Gerhard Reheis am 06.03. in der Regierungssitzung beschlossen. Demnach werden
für den Bereich der Pflege eigene Kostensätze für Leistungen an Sonn- und Feiertagen eingeführt.
„Um die mobile Pflege und Betreuung in Tirol weiter auszubauen, ist eine Entlohnung nach den kollektivvertraglichen
Vorgaben notwendig“, erläutert der Tiroler Soziallandesrat die Ausweitung dieses Angebotes. Für die Pflegeleistungen
an Sonn- und Feiertagen haben außerdem die KlientInnen selbst einen erhöhten Beitrag zu leisten.
Mobile psychiatrische Pflege
Um pflegebedürftigen Menschen möglichst lange einen Aufenthalt zu Hause zu ermöglichen, wird das
Angebot der Sozial- und Gesundheitssprengel gleichzeitig um die mobile psychiatrische Pflege für SeniorInnen
erweitert. „Ziel ist es, psychisch erkrankten Menschen ein eigenständiges Leben in einer selbst gewählten
und vertrauten Umgebung zu ermöglichen“, sagt Reheis. Die seit 2010 tirolweit einheitlichen und sozial gestaffelten
Sprengeltarife hätten sich bestens bewährt: „Mit diesen beiden Anpassungen tragen wir dem neuen Pflegeplan
des Landes Rechnung, der noch mehr auf die mobile Pflege zu Hause abstellt“, schließt Reheis. |