Salzburg: Hubschrauberrettungsdienst gesichert  

erstellt am
19. 03. 12

Salzburg (lk) - Eine von der Fachabteilung 1, Wirtschaft, Forschung und Tourismus, vorgelegte Gesetzesvorlage, mit der das Salzburger Rettungsgesetz geändert wird, wurde am 19.03. von der Salzburger Landesregierung in ihrer Sitzung beschlossen und dem Landtag übermittelt. Die Änderung des Rettungsgesetzes sieht eine außerordentliche Erhöhung des allgemeinen Rettungsbeitrags des Landes zum 1. Jänner 2012 vor. Hintergrund dieser außerordentlichen Erhöhung ist, dass nach der Kündigung der 15a-Vereinbarung über einen gemeinsamen Hubschrauber-Rettungsdienst durch den Bund das Österreichische Rote Kreuz, Landesverband Salzburg, vom Land Salzburg beauftragt wurde, für die angemessene Sicherstellung des Hubschrauberrettungsdienstes zu sorgen. Das Land hat sich dabei verpflichtet, einen Beitrag zu den laufenden Kosten zu leisten, der durch die vorgeschlagene Erhöhung des Landesbeitrages finanziert werden soll. Der neue Beitrag für das Jahr 2012 (5,68 Euro; bisher 3,99 Euro) wird ab dem Jahr 2013 entsprechend den Veränderungen des Verbraucherpreisindex angepasst.

Die Anhebung des Rettungsbeitrages verursacht dem Land im Jahr 2012 und laut Prognosen auch in den weiteren Jahren Mehrkosten in der Höhe von 896.710,62 Euro (1,69 Euro mal 530.598 Einwohner aufgrund der Bevölkerungszahl des Landes zum Stichtag 31. Oktober 2010). Gleichzeitig entfallen aber auch Zahlungen, die das Land dem Österreichischen Roten Kreuz, Landesgruppe Salzburg, aufgrund eines privatrechtlichen Vertrages in der Höhe von 422.282 Euro (2011) zu leisten hatte, dessen Kündigung gleichzeitig mit der Kündigung der Vereinbarung gemäß Artikel 15a der Bundesverfassung am 16. Februar 2012 wirksam wurde.

Für die entstehenden Mehrkosten wurde im Budget 2012 Vorsorge getroffen. Für die Gemeinden fallen bei der Gesetzesänderung keine Kosten an.
     
zurück