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Gleichstellung durch Bundeskanzleramt per Erlass |
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erstellt am
16. 03. 12
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Heinisch-Hosek:
Unternehmen müssen sich mit Frauenförderung auseinandersetzen
Erlass des Bundeskanzleramts koppelt Ausschreibungen an Frauenförderung
Wien (bpd) - "Ich möchte, dass Unternehmen sich mit dem Thema Frauenförderung auseinandersetzen",
sagte Frauenministerin Gabriele Heinisch-Hosek zu dem soeben präsentierten Erlass, dass Ausschreibungen des
Bundeskanzleramts - bis 100.000 Euro - ab sofort an Frauenförderung gekoppelt werden müssen.
Das Bundeskanzleramt setze damit ein klares Zeichen für mehr Frauenförderung. Ab sofort werden bei Ausschreibungen
nur noch jene Unternehmen zugelassen, die sich zu frauenfördernden Maßnahmen verpflichten. "Oder
anders gesagt: Als Bieter-Unternehmen wird nur akzeptiert, wer es ernst meint mit der Gleichstellung", so
Heinisch-Hosek. Damit sei das Bundeskanzleramt Vorreiter innerhalb der Bundesregierung, sonst mache das noch kein
Ressort. "Wir beginnen somit in dem Bereich, wo wir es selbst in der Hand haben."
"Und natürlich werde ich mich dafür einsetzen, dass unser Vorbild Schule macht, und dass mehrere
Ressorts sagen: Ja, wir möchten jene Unternehmen, die sich für betriebliche Frauenförderung stark
machen, unterstützen. Und für jene, die auf diesem Gebiet bislang noch nicht so engagiert waren, möchten
wir Anreize setzen", sagte die Ministerin zum Schluss. |
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Amann: "Frauenförderungserlass" ist ein billiges Ablenkungsmanöver vom eigenen
Versagen!
Den heimischen Betrieben gesellschaftspolitische Entwicklungen über wirtschaftlichen
Druck und per Erlass auf Knopfdruck "abpressen" zu wollen, sei schlicht inakzeptabel.
Wien (fpd) - "Den künstlich geschürten sozialistischen Klassen- und Geschlechterkampf per
Erlass in die Betriebe hineinzutragen, ist eine "Chuzpe" der Sonderklasse. Den Betrieben damit indirekt
zu unterstellen, sie würden Frauen grundsätzlich diskriminieren, ist eine völlige Verkehrung der
Tatsachen und lediglich ein billiges Ablenkungsmanöver vom eigenen Versagen", so RfW-Bundesobmann Fritz
Amann zum Erlass der Ministerinnen Bures und Heinisch-Hosek, wonach Ausschreibungen an die Frauenförderung
gekoppelt würden.
"2010 und 2012 haben diese beiden Ministerinnen "Schröpfpakete" mitbeschlossen, die Selbstständige
und Unselbstständige, Steuerzahlerinnen und Steuerzahler massiv belasten, darunter zahlreiche Unternehmerinnen,
weibliche Angestellte, Gutverdienerinnen, Pendlerinnen, Mütter und viele mehr. In etlichen Branchen sind Frauen
unterrepräsentiert. Das liegt aber ganz sicher nicht an den "bösen" Betrieben, das liegt vor
allem am jahrzehntelangen Versagen sozialistischer Bildungspolitik und an realen branchenspezifischen Gegebenheiten",
so Amann. Gerade die heimischen KMUs würden davon "leben", dass sie gute Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
bekommen und halten können. Dafür würden zahlreiche Initiativen gesetzt. "Gerade KMUs setzen
auf einen guten Mix aus Männern und Frauen, älteren und jüngeren Beschäftigten - dort, wo es
möglich ist!", so Amann. Wenn man ernsthaft über ein Best-Bieter-Prinzip bei der Vergabe diskutieren
möchte, bei dem auch Soft-Skills berücksichtig würden, dann müsse das auf solider Basis getan
werden. Dann gehe es um Maßnahmen, die beispielsweise Gesundheitsförderung, Weiterbildung oder ökologische
Faktoren genauso berücksichtigen wie die Vereinbarkeit von Beruf und Familie.
"Den heimischen Betrieben aber gesellschaftspolitische Entwicklungen über wirtschaftlichen Druck und
per Erlass auf Knopfdruck "abpressen" zu wollen, ist schlicht inakzeptabel", so Amann. "Konsequenterweise
dürften die beiden Ministerinnen dann auch nur mehr Steuergeld verwenden, das von "guten" Betrieben
kommt, die ihrem "Anforderungskatalog" entsprechen. Da nimmt man es aber gern - und das reichlich",
so Amann. |
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Schwentner: Frauenförderung verpflichtend an öffentliche Auftragsvergabe knüpfen
Grüne für gesetzliche Regelung
Wien (grüne) - "Frauenförderung müsste für Betriebe, die Aufträge von der
Öffentlichen Hand erhalten, eigentlich selbstverständlich sein. Dass es Heinisch-Hosek zumindest in ihrem
eigenen Ressort durchgesetzt hat, dass künftig Aufträge des Bundeskanzleramtes nur an Unternehmen erfolgen,
die Frauenförderpläne vorweisen können, ist zwar ein schönes, aber sehr kleines Symbol. Eine
gesetzliche Reglung wäre besser", meint Judith Schwentner, Frauensprecherin der Grünen. ,Im Namen
der Steuerzahlerinnen', wie die Ministerin es ausdrückt, wäre es, wenn alle Ressorts bei den Auftragsvergaben
künftig dazu verpflichtet sind, und nicht ausschließlich das Bundeskanzleramt, das nur an die 20 kleine
Aufträge vergibt.
Gleichzeitig ist es aber auch ein trauriges Zeichen dafür, dass der Einfluss der Frauenministerin auf andere
Ressorts ein enden wollender ist. Nur zu hoffen, dass die anderen Ressorts jetzt nachziehen, ein sogenannter Dominoeffekt
eintritt, ist schlichtweg zu wenig. "Wichtig wäre es, dass alle Ministerien, insbesondere die beim Finanzministerium
angesiedelte Bundesbeschaffungsagentur, bei der Vergabe von Aufträgen auch Frauenförderungsmaßnahmen
einfordern. Auch bei der Vergabe von großen Aufträgen der Öffentlichen Hand sollte über die
Koppelung an Frauenfördermaßnahmen nachgedacht werden", sagt Schwentner.
Frauen werden in der Arbeitswelt nach wie vor benachteiligt. Sie verdienen für die gleiche Arbeit weniger
als ihre männlichen Kollegen. Die sprichwörtlich gläserne Decke bei der Karriere existiert noch
immer. Österreich gehört gerade in diesen Bereichen zu den EU-weiten Schlusslichtern. "Die Erfahrung
zeigt, dass mit Freiwilligkeit in diesem Bereich wenig zu erreichen ist. Es braucht gesetzliche Maßnahmen
dafür, dass zumindest die durch die öffentliche Hand erfolgten Aufträge an Frauenförderpläne
in den Betrieben gekoppelt werden. Das muss für alle Ministerien gelten, nicht nur für das Bundeskanzleramt,
dem das Frauenressort zugeordnet ist", meint Schwentner. |
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