Bozen (lpa) - Südtirol hat eine neue Handelsordnung. Am Abend des 15.03. hat der Landtag das von Landesrat
Thomas Widmann erarbeitete Gesetz verabschiedet, mit dem die Regelung des Handels an die neuen staatlichen Vorgaben
angepasst wird. "Unser Grundgedanke ist, in den Zentren größere Freiräume für die Entwicklung
vorzusehen, während wir außerhalb bei der restriktiven Regelung geblieben sind", so Widmann.
Ausgangspunkt der neuen Handelsordnung sind die von der Regierung Monti vorgesehenen weitreichenden Liberalisierungen
im Handel. "Die Grundausrichtung dieser Regelung mussten wir übernehmen, gleichzeitig konnten wir unsere
autonomen Zuständigkeiten aber nutzen, um eine totale Liberalisierung und damit wohl auch das totale Chaos
zu verhindern", so Widmann, der sich über die breite Zustimmung im Landtag für "sein"
Gesetz freut. "Ich denke, die Kombination zwischen einer Liberalisierung in den Zentren und einer restriktiven
Regelung außerhalb, ist eine überzeugende."
Was die Liberalisierung in den Zentren betrifft, so sei diese nicht nur den Vorgaben der Regierung Monti geschuldet.
"Wir sind vielmehr der Überzeugung, dass sich die Zentren dank weitgehender Freiheiten dynamischer entwickeln
können", so der Landesrat. So kann dort künftig jeder ein Geschäft eröffnen, der die Voraussetzungen
erfüllt, eine einfache Mitteilung reicht. Mehr noch: Es gibt keine Warentabellen mehr, also auch keine Einschränkungen
der angebotenen Warenpalette, es gibt keine Kontingentierung der Handelsflächen mehr, keine Vorschrift einer
Aufteilung der Kubatur im Verhältnis 60:40 zwischen Wohnbau und Handel bzw. Dienstleistungen. "Die Entwicklungsmöglichkeiten
sind damit sehr viel größer und wir hoffen, dass diese Chance auch genutzt wird, um wieder Leben in
die Ortskerne zu bringen", erklärt Widmann.
Das Gegenstück zur Liberalisierung in den Zentren sei die restriktive Handelspolitik in Gewerbegebieten und
im landwirtschaftlichen Grün. "Für den Detailhandel in Gewerbegebieten gilt grundsätzlich,
dass, was ist, auch bleiben kann", so der Landesrat. "Mehr aber nicht." Demnach können in Gewerbegebieten
lediglich sperrige Güter gehandelt werden, während der Detailhandel im landwirtschaftlichen Grün
verboten bleibt. Einzige Ausnahme ist der Verkauf von Gütern, die am Hof hergestellt worden sind, bzw. von
Gütern, die in einem engen Zusammenhang mit Freizeiteinrichtungen stehen, etwa mit Radwegen oder Golfplätzen.
"Mit dieser Regelung verhindern wir einen Wildwuchs, wir verhindern die Zersiedelung, wir verhindern, dass
Einkaufszentren auf der grünen Wiese entstehen, die die gewachsene Einkaufslandschaft in den Zentren zerstören",
erklärt Widmann. Dies sei, so der Landesrat, nicht nur im Sinne der Kaufleute, sondern auch - und vor allem
- im Sinne der Konsumenten: Nur so bleibe die Nahversorgung aufrecht, nur so blieben die Ortskerne lebenswert.
"Und das ist ein Ziel, dem wir uns alle verschrieben haben", so Widmann, in der Landesregierung für
den Bereich Handel zuständig. |