Außenminister begrüßt das erste Urteil des Internationalen Strafgerichtshofs
Wien (bmeia) - „Die Verurteilung von Thomas Lubanga Dyilo ist ein großer Schritt für die
internationale Strafgerichtsbarkeit und ein wichtiges Zeichen, dass es die internationale Gemeinschaft in ihrem
Kampf gegen die Rekrutierung und den Einsatz von Kindersoldaten ernst meint“, so Vizekanzler und Außenminister
Michael Spindelegger in einer ersten Reaktion auf das am Vormittag des 14.03. ergangene Urteil des Internationalen
Strafgerichtshofs gegen den kongolesischen Rebellenführer Thomas Lubanga Dyilo. „Verbrechen wie diese dürfen
nicht ungestraft bleiben. Das Urteil sendet diese wichtige Botschaft weit über die Demokratische Republik
Kongo hinaus.“
Die Hauptverfahrenskammer I des Gerichtshofs hat im ersten Urteil des IStGH überhaupt Thomas Lubanga Dyilo
für schuldig erkannt, im Zeitraum September 2002 bis August 2003 Kinder unter 15 Jahren rekrutiert und in
Kämpfen in der Provinz Ituri, in der Demokratische Republik Kongo, eingesetzt zu haben. Das Strafmaß
wird zu einem späteren Zeitpunkt festgelegt.
Österreich setzt sich auf internationaler Ebene seit Jahren konsequent für einen verbesserten Schutz
von Kindern in bewaffneten Konflikten ein – insbesondere auch während unserer Mitgliedschaft im UNO-Sicherheitsrat
2009/10 – und forderte wiederholt ein Ende der Straflosigkeit für schwere Menschenrechtsverletzungen. „Österreich
gehörte auch zu den ersten Unterstützern des 2003 operierenden Strafgerichtshofs und hat sich regelmäßig
für dessen Stärkung ausgesprochen. Dass das erste Urteil des Internationalen Strafgerichtshofs so klar
ausfällt, ist ein ermutigendes Signal im internationalen Kampf gegen Straflosigkeit und Kriegsverbrechen“,
so der Spindelegger abschließend. |