FMA veröffentlicht „Leitlinie zur Stärkung der Nachhaltigkeit der Geschäftsmodelle
international aktiver österreichischer Großbanken
Wien (fma/oenb) - Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) hat heute die „aufsichtliche
Leitlinie zur Stärkung der Nachhaltigkeit der Geschäftsmodelle international aktiver österreichischer
Großbanken“ veröffentlicht. Dieses gemeinsam mit der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB) erarbeitete
Maßnahmenpaket zielt darauf ab, die Eigenkapitalbasis dieser Bankengruppen mittel- und langfristig zu erhöhen
und die Refinanzierungsstruktur exponierter Tochterbanken ausgewogener zu gestalten. Zudem soll sichergestellt
werden, dass die Banken künftig für etwaige Krisensituationen über adäquate Sanierungs- und
Abwicklungspläne verfügen.
Aufgrund ihrer Größe, systemischen Relevanz und der Komplexität ihrer Geschäftsmodelle (mit
einer Vielzahl von Tochterbanken) ist diese Leitlinie derzeit auf drei österreichische Bankengruppen anzuwenden:
Erste Group Bank AG, Raiffeisen Zentralbank Österreich AG und UniCredit Bank Austria AG.
Entsprechend den am 21. November 2011 veröffentlichten Eckdaten der Leitlinie sind die betroffenen Banken
angehalten, Folgendes zu beachten:
- Um die Eigenkapitalbasis nachhaltig zu stärken, sind die neuen Regeln für hartes Kernkapital (CET1)
unter Basel III ohne Übergangsfristen bereits mit 1. Jänner 2013 zu erfüllen. Das im Rahmen des
Bankenhilfspakets gezeichnete, voll verlusttragfähige, staatliche und private Partizipationskapital wird aber
im Rahmen der Übergangsvorschriften angerechnet. Zudem ist ab 1. Jänner 2016 ein zusätzlicher harter
Kernkapitalpuffer – je nach Risikogehalt des Geschäftsmodells – von bis zu 3 Prozentpunkten zu halten.
- Um die Refinanzierungsstruktur der Tochterbanken zu stärken und auf ihre ausgewogene Gestaltung zu achten,
wird die Aufsicht die Nettoneukreditvergabe der Tochterbanken im Verhältnis zur Aufbringung lokaler stabiler
Refinanzierungen laufend beobachten und analysieren. Auf Grund der historischen Erfahrungen wird hier ein Überschreiten
der Referenzquote von 110% als Warnsignal erachtet. Das Monitoring wird regelmäßig mit Quartalsdaten
(ab Ende 2011) erfolgen. Die Ergebnisse und Analysen werden im Rahmen der Aufsichtskollegien evaluiert und diskutiert,
um gegebenenfalls Aufsichtsmaßnahmen zu ergreifen.
- Damit ein Institut im Krisenfall rasch, effektiv und effizient saniert oder eine eventuelle Insolvenz geordnet
ablaufen kann, haben die Mutterinstitute bis Ende 2012 der Aufsicht als Vorsorge für die Bewältigung
etwaiger Krisen angemessene Sanierungs- und Abwicklungspläne vorzulegen.
Diese Leitlinie ist in das europäische Aufsichtssystem eingebettet. Die Ergebnisse des laufenden Monitorings
werden im Rahmen der jeweiligen Aufsichtscolleges mit den Schwesterbehörden und der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde
(EBA) analysiert und diskutiert. Gegebenenfalls sind geeignete Maßnahmen zur Risikobegrenzung zu beschließen
und durchzusetzen. Dies stellt eine differenzierte und an die Gegebenheiten des jeweiligen Marktes angepasste Vorgehensweise
sicher.
Diese aufsichtliche Leitlinie wurde von der österreichischen Aufsicht erarbeitet und in einem intensiven,
mehrstufigen Konsultationsprozess mit den zuständigen Schwesterbehörden, internationalen Finanzinstitutionen,
der Europäischen Kommission sowie den betroffenen Banken eingehend diskutiert.
Die Leitlinie steht in deutscher und englischer Sprache auf den Internet-Seiten der FMA und der OeNB zur Verfügung.
Zusätzlich befinden sich auf beiden Webseiten eine Darstellung der aufsichtlichen und ökonomischen Motivation,
eine Auswirkungsanalyse sowie eine Zusammenstellung von Antworten auf häufig gestellte Fragen zu diesem Thema.
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