Vom Bund erwartete Einsparungseffekte seien unrealistisch, stattdessen wäre mit zusätzlichem
finanziellem Aufwand zu rechnen – Vorschlag zur Abschaffung der Oberlandesgerichte erneuert
Bregenz (vlk) - Bei der vom Bund angedachten Schließung der Bezirksgerichte Bezau und Schruns
macht Landeshauptmann Markus Wallner vom Einspruchsrecht Gebrauch. In einem am 14.03. an Justizministerin Beatrix
Karl versendeten Schreiben informiert Wallner, dass sich das Land Vorarlberg gegen die Schließungspläne
ausspricht. Gleichzeitig erneuerte Wallner seinen Vorschlag, die Abschaffung der Oberlandesgerichte zu prüfen.
Im Brief an die Bundesministerin sind mehrere stichhaltige Argumente angeführt, die klar gegen die vom Bund
erwarteten Einsparungseffekte sprechen. "Landesamtsdirektor Günther Eberle hat sich mit den beiden Bezirksgerichten
in Bezau und Schruns auseinandergesetzt. Die Recherchen haben ergeben, dass durch die Schließungen kein Einspareffekt
gegeben ist", sagt Wallner. Das Bezirksgericht in Bezau haben die Gemeinden des Gerichtssprengels Bezau mitfinanziert,
damit dessen Bestand zumindest bis 2073 gewährleistet ist. Mittlerweile gehört das Gericht dem Bund.
Für das Bezirksgerichtsgebäude in Schruns fällt bis 2080 keine Miete mehr an.
Die Machbarkeitsstudie des Ministeriums, die Bundesministerin Karl bei ihrem Besuch in Vorarlberg dem Landeshauptmann
vorgelegt hat, geht von 80.000 Euro aus, welche die Schließung eines Gerichtsstandortes wenigstens einspielen
kann. "Davon ist in Vorarlberg nicht auszugehen", bekräftigt Wallner. Ebenso weist der Landeshauptmann
auf den massiven Qualitätsverlust hin, den die Schließungen zur Folge hätte. Gerade heute wären
Bürgernähe und Serviceorientierung gefragt. Hinzu komme, dass die Bezirksgerichte Bezau und Schruns für
ihre jeweilige Region stark identitätsstiftend sind und diese Identifikation durch die Abschaffung der beiden
Bezirksgerichte verloren ginge.
Begrüßt wird die Entscheidung des Landeshauptmanns von den Landesräten Erich Schwärzler und
Siegi Stemer, die sich im Vorfeld für den Erhalt der Bezirksgerichte stark gemacht hatten.
Abschaffung der Oberlandesgerichte prüfen
Erneuert hat Landeshauptmann Wallner in seinem Schreiben an die Justizministerin seinen Vorschlag, als Strukturoptimierungsmaßnahme
in der Gerichtsorganisation die Abschaffung der vier Oberlandesgerichte zu prüfen. "Mit einer solchen
Maßnahme könnte die gegenwärtige Zahl der Gerichtsebenen von vier auf drei reduziert werden",
sagt Wallner, für den in einer solchen Überlegung die Chance einer echten Strukturreform in der Gerichtsorganisation
liegt. |