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StPO-Reform |
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erstellt am
13. 03. 12
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Karl:
Einigung bei Strafprozessnovelle
Neuerung bringt mehr Rechtsschutz, mehr Transparenz und schnellere Verfahren
Wien (bmj) - Nach den Parteiengesprächen und einer Expertenrunde im Justizministerium gab es heute
eine Einigung mit dem Koalitionspartner zur Strafprozessnovelle. Auch den Vertretern der Opposition wurde der Vorschlag
der Justizministerin vorgestellt. Die präzisierte Fassung soll morgen im Justizausschuss behandelt werden.
Justizministerin Beatrix Karl dazu: "Die ursprüngliche Zielsetzung, das Verfahren für Betroffene
zu beschleunigen und zu einer klareren Regelung zu finden wird mit dieser Einigung erreicht. Die neue, auch von
den anwesenden Experten begrüßte Regelung führt zu transparenteren Verfahren, gibt dem Betroffenen
mehr Rechte als in der derzeit gültigen Gesetzeslage und führt zur gewünschten Beschleunigung in
Verfahren."
Nach der neuen Regelung erfolgt die Sichtung von beschlagnahmten Unterlagen grundsätzlich durch einen Richter.
Es besteht jedoch die Möglichkeit für den Betroffenen, eine Erstsichtung mit dem Staatsanwalt aus eigenem
Wunsch zu beantragen. Wenn dabei eine Einigung erzielt wird hat er damit die Möglichkeit, die nicht benötigten
Unterlagen rascher wieder zu bekommen. Erfolgt dann keine Einigung kann das Gericht angerufen werden. Das Recht
des Betroffenen, bei der Sichtung dabei zu sein wird nun auch - im Gegensatz zur aktuell geltenden Gesetzeslage
- ausdrücklich im Text festgeschrieben. Im Gegensatz zur derzeit geltenden Regelung hat die Novelle überdies
vor allem den Vorteil, dass ein ganz klares Prozedere festgeschrieben wird. Das bringt auch für die Betroffenen
mehr Rechtssicherheit und Klarheit. "Mit dieser Lösung möchte ich allen Betroffenen Ängste
nehmen und für Klarheit sorgen. Wir schaffen damit mehr Rechtssicherheit, ein klares und transparentes Verfahren
und erreichen das gewünschte Ziel, den Verfahrensablauf in solchen Fällen bei vollem Rechtsschutz zu
beschleunigen", so Karl ablschließend. |
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Grosz: "Kompromiss" bedeutet Aushöhlung des Rechtsschutzes!
BZÖ fordert Beibehaltung der alten Regelung - Auch "Kompromiss" wird nicht
begutachtet
Wien (bzö) - Der zwischen Justizministerin Beatrix Karl und den Vertretern von ÖVP, SPÖ,
Grünen und FPÖ ausverhandelte "Kompromiss" zur Änderung der Strafprozessordnung bedeute
die schleichende Aushöhlung des Rechtsschutzes für jene Berufsgruppen, die einer Berufsgeheimnispflicht
unterliegen. Das BZÖ beharrt daher darauf, dass der betreffende Teil der Regierungsvorlage im heutigen Justizausschuss
zurückgezogen und einer gesetzlich ordnungsgemäßen Begutachtung zugeführt wird. "Es zeigt
sich, wie gefährlich und verantwortungslos es ist, über Grundrechte wie das Berufsgeheimnis in knapp
drei Stunden zu verhandeln. Ohne jegliche Begutachtung wird jetzt unter Beifall der SPÖ, der Grünen und
der FPÖ eine Regelung verabschiedet, die selbstverständlich eine Aushöhlung des Rechtsschutzes für
jene Berufsgruppen bedeutet, die dem Berufsgeheimnis unterliegen. Aus der Geheimnispflicht wird ein "Wünsch
Dir Was-Recht". Staatsanwälte werden einmal mehr an die Kompetenz der Richter herangeführt",
kritisiert heute BZÖ-Justizsprecher Abg. Gerald Grosz heute im Vorfeld des parlamentarischen Justizausschusses.
Besonders verwerflich sei es, dass man mit dieser Regelung natürlich darauf abziele, dass der Staatsanwalt
die Akten und Unterlagen eines Beschuldigten - welcher dem Berufsgeheimnis unterliegt - überprüfen werde.
"Der Staatsanwalt wird aufgrund dieses "Kompromisses" darauf hinweisen, dass der Richter für
eine Sichtung der beschlagnahmten Unterlagen viel länger braucht. Dem Staatsanwalt ist damit Tür und
Tor geöffnet, mit dem Verschleppungsargument zu den Unterlagen zu kommen. Und der Beschuldigte wird sich schon
allein aus wirtschaftlichen Gründen dem Staatsanwalt beugen. Wir wollen daher die Beibehaltung der alten Regelung
und klare, knappe Fristen für die Sichtung der beschlagnahmten Unterlagen durch einen Richter", so Grosz.
Der jetzige Kompromiss widerspreche überhaupt jenen Bestrebungen, die leitende Verantwortung über das
Vorverfahren wieder auf die Richter zu verlagern, gibt der Justizsprecher angesichts der Beratungen im Unterausschuss
des Justizausschusses zu bedenken. |
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Steinhauser: Entschärfung der geplanten Einschnitte gelungen
Grüne orten mangelndes Gespür der Justizministerin für heikle Themen
Wien (grüne) - "Die Proteste haben gewirkt. Justizministerin Karl hat erkannt, dass sie diese
Auseinandersetzung nicht gewinnen kann", sagt Albert Steinhauser, Justizsprecher der Grünen. Er zeigt
sich erfreut über die für den Justizausschuss geplanten Abänderungen und sieht damit die berechtigten
Kritikpunkte der JournalistInnen und RechtsanwältInnen ausgeräumt. Für Steinhauser bleibt die Rücknahme
der Eingriffe kein Befreiungsschlag für Karl, sondern der Versuch einer Schadensbegrenzung. "Justizministerin
Karl bleibt unter erhöhter Beobachtung der Grünen", sagt Steinhauser.
Der gestern ausverhandelte Abänderungsantrag stellt nun sicher, dass sich Beschuldigte wie bisher gegen eine
Beschlagnahmung von vertraulichen Dokumenten wehren. Außerdem sollen alle Betroffenen die Beschlagnahmung
von Anfang an vor Gericht bekämpfen können. "Übrig bleibt, dass Justizministerin Karl offensichtlich
ein mangelndes Gespür für heikle und sensible justizpolitische Themen hat. Alleine die Tatsache, dass
sie noch heute darauf beharrt, die Aufregung nicht zu verstehen, zeigt fehlendes Urteilsvermögen", sagt
Steinhauser. |
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Bauer/Wendl: Erfolg der demokratischen Öffentlichkeit
Weiter Wachsamkeit gegen jede Einschränkung der Pressefreiheit angebracht
Wien (ögb) - Der Protest gegen die Änderungen der Strafprozessordnung, die zu einer Aushöhlung
des Redaktionsgeheimnisses geführt hätte, hat Wirkung gezeigt. Justizministerin Karl ist bereit, die
umstrittene Passage im §112 wieder rückgängig zu machen. Im Normalfall soll die Sichtung von Dokumenten
weiterhin dem Gericht obliegen. Unverändert erhalten bleiben soll die Widerspruchsmöglichkeit auch für
Beschuldigte. Außerdem soll künftig verpflichtend der Betroffene zur Sichtung der Unterlagen beigezogen
werden.
"Diese Entscheidung ist ein Erfolg einer demokratischen Öffentlichkeit, zu dem nicht unwesentlich die
Aktivitäten und der öffentliche Druck der Journalistengewerkschaft beigetragen haben. Wir bedanken uns
bei allen UnterstützerInnen der Online-Petition gegen die Aushöhlung des Redaktionsgeheimnisses. Die
Zahl der UnterstützerInnen innerhalb weniger Tage war überwältigend", erklärt der Vorsitzende
der Journalistengewerkschaft Franz C. Bauer.
"Wir werden weiterhin wachsam sein und allen Überlegungen zur Einschränkung der Pressefreiheit mit
aller Entschiedenheit entgegen treten", so der Vorsitzende des GPA-djp-Wirtschaftsbereichs ORF und Töchter
Fritz Wendl. |
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