EU-Parlament: Erbrecht der Scharia kann in EU verhindert werden
Straßburg (övp-pd) - "In Hinkunft gibt es ein Gesamterbe, vererbt nach dem Recht
eines Landes, abgewickelt über eine Behörde und mit einem Nachlasszeugnis", fasst Hubert Pirker,
Justizsprecher der ÖVP im Europäischen Parlament, die am 13.03. beschlossene Neuregelung des Erbrechts
in der EU zusammen. "Wenn in Zukunft ein in Österreich lebender Deutscher mit Konto in Deutschland, Vermögen
in Österreich und Ferienwohnung in Italien stirbt, wird der gesamte Nachlass von einer österreichischen
Behörde nach österreichischem Recht abgewickelt. Vorher gab es drei Verfahren in drei Ländern. Das
schafft Klarheit sowohl für die Erben als auch für den, der etwas vererben will", so Pirker heute
in Straßburg. Im Regelfall gilt mit dieser Verordnung das Erbrecht des Landes, wo der Verstorbene seinen
Lebensmittelpunkt hatte, egal ob dieser ein EU-Bürger oder ein Drittstaatenangehöriger war. "Dies
ist der Kern der heute beschlossenen EU-Verordnung. Der Behörden-Spießrutenlauf für Erben in der
EU ist damit beendet", so Pirker.
Bisher gilt in der EU für Immobilien das Erbrecht des Landes, in dem sich die Immobilie befindet, und für
Vermögen und andere Gegenstände das Erbrecht der Staatsangehörigkeit. Jetzt sollen alle, die ein
Testament schreiben, eine Wahlmöglichkeit bekommen. Wird nichts Besonderes festgelegt, gilt das Erbrecht des
Landes, in dem der Verstorbene seinen "gewöhnlichen Aufenthalt" hatte. Nur wenn derjenige, der sein
Testament schreibt, dies ausdrücklich festlegt, kann auch das Erbrecht seiner Staatsangehörigkeit gelten.
"Das gibt den im EU-Ausland lebenden Österreichern die Möglichkeit, ihr Erbe nach österreichischem
Recht zu regeln, wenn sie dies wünschen. Das erhöht die Rechtssicherheit und spart Geld, Zeit und Nerven",
so Pirker.
Pirker verweist in einem anderen Beispiel darauf, wie das Erbrecht der Scharia in der EU jetzt nicht mehr zu Anwendung
kommen soll: "Bisher mussten die Behörden in der EU auch Erbrecht von Nicht-EU-Staaten anwenden. Wenn
der Verstorbene beispielsweise die Staatsangehörigkeit eines Landes hatte, in dem die Scharia gilt, mussten
sich auch österreichische Gerichte an Scharia-Erbrecht halten. Mit der neuen Regelung gilt für diesen
Erblasser das Recht des Mitgliedstaates, in dem er sich aufhält und nicht das Recht der Scharia", erklärt
Pirker. Abschließend bedauert Pirker, dass Großbritannien und Irland bei der neuen Regelung noch nicht
teilnehmen wollen. |