Vizekanzler begrüßt Ergebnisse der 19. Tagung des UNO Menschenrechtsrats
Wien (bmeia) - Der UNO Menschenrechtsrat in Genf beendete am 26.03. erfolgreich seine jährliche
Haupttagung. “Die Tagung brachte konkrete Ergebnisse, die zu einer klaren Stärkung des weltweiten Schutzes
der Menschenrechte beitragen. Österreich konnte dabei erfolgreich seine Schwerpunkte im Menschenrechtsrat
voranbringen”, so Vizekanzler und Außenminister Michael Spindelegger.
„Mit der Verlängerung der Untersuchungskommission hat der Rat klar auf die sich fortsetzende Menschenrechts-Krise
in Syrien reagiert. Die durch das syrische Regime begangenen Verbrechen gegen die Menschlichkeit dürfen nicht
ungestraft bleiben“, so der Vizekanzler weiter. Auf Initiative Österreichs wurden in der Resolution des Rates
zu Syrien auch Angriffe auf Journalisten explizit verurteilt. Neben Syrien fand der Menschenrechtsrat auch klare
Worte für die besorgniserregende Situation in einer Reihe von anderen Ländern und verabschiedete unter
anderem Resolutionen zu menschenrechtlichen Problemen in Libyen, Jemen, Iran, Sri Lanka, Burma/Myanmar und Nordkorea.
Zur diesjährigen Resolution zu Kinderrechten übernahm Österreich die Verhandlungsführung im
Namen der EU. Der Schwerpunkt der Resolution lag diesmal auf den Rechten von Kindern in Strafverfahren und Strafvollzug.
Österreich hatte das Thema letzten September im Menschenrechtsrat erstmals aufgebracht. Ein internationales
Expertentreffen in Wien Ende Jänner lieferte weitere wichtige Elemente für die Resolution. „Österreich
hat hier den Boden bereitet. Nun hat auch der Menschenrechtsrat ganz klar festgehalten: Lebenslange Haft oder gar
Hinrichtungen von Jugendlichen – egal wo und für welche Straftat – sind vollkommen inakzeptabel“, unterstrich
Spindelegger.
Die von Österreich eingebrachte Resolution zum Schutz von Minderheiten konnte am 23. März wieder im Konsens
angenommen werden. Dabei konnte auch die weiterhin unbeschränkte Teilnahme von NGOs im Minderheitenforum,
das auf eine österreichische Initiative zurückgeht, sichergestellt werden. Spindelegger: „Wir spüren
den Gegenwind. Umso wichtiger ist der österreichische Einsatz für Minderheitenrechte. Hier dürfen
wir nicht nachlassen und klein beigeben. Eine enge Einbindung unserer Partner in der Zivilgesellschaft ist dabei
besonders wichtig. Dafür haben wir uns erfolgreich eingesetzt.“
Die EU-Resolution zur Religionsfreiheit wurde ebenfalls neuerlich im Konsens angenommen. Auf Initiative Österreichs
fanden am Rande des Menschenrechtsrats eine eigene Podiumsdiskussion zur Religionsfreiheit und zum Schutz religiöser
Minderheiten sowie eine Diskussion zum weltweiten Schutz von Minderheiten anlässlich des 20-jährigen
Jubiläums der UNO-Minderheiten-Deklaration statt. „Besonders besorgt sind wir über die weltweit steigende
Zahl an gewalttätigen Übergriffen auf Angehörige religiöser Minderheiten. Das Recht auf freie
Religionsausübung ist ein grundlegendes Menschenrecht und muss als solches geachtet werden“, so der Außenminister
weiter.
Die Resolution zu den Rechten von Menschen mit Behinderungen wurde ebenfalls im Konsens angenommen. Im Mittelpunkt
der Debatte stand diesmal die Forderung, allen Personen mit Behinderung die Teilhabe am politischen und öffentlichen
Leben zu ermöglichen. „Die volle Umsetzung der Konvention über die Rechte von Personen mit Behinderung
ist Österreich ein großes Anliegen. Eine Teilhabe aller am öffentlichen Leben muss endlich Selbstverständlichkeit
werden“, so Spindelegger abschließend. |