Förderkriterien für thermische Sanierung auch auf den mehrgeschoßigen Wohnbau
ausweiten
Wien (sk) - Die wichtigste Maßnahme zur Vermeidung von Energiearmut in österreichischen
Haushalten ist es, dass die Menschen einen sicheren Arbeitsplatz haben. Das sagte Sozialminister Rudolf Hundstorfer
am 26.03. in seiner Begrüßungsrede bei der Fachtagung "Fuel Poverty - Wege aus der Energiearmut
in Österreich" im Wiener Rathaus. "Um den Menschen zu ermöglichen, länger und gesund im
Erwerbsleben zu bleiben, wird trotz Budgetkonsolidierung in den nächsten Jahren viel Geld in aktive Arbeitsmarktpolitik
investiert", erklärte Hundstorfer. Durch diese Maßnahmen steigt vor allem die Beschäftigung
älterer Menschen stark an: Zwei von drei zusätzlichen Arbeitsplätzen fallen auf die Generation 50
plus.
Eine weitere wichtige und nachhaltige Maßnahme im Kampf gegen Energiearmut ist die thermische Sanierung von
Gebäuden. "Einkommensschwache Personen leben meist in schlecht isolierten Häusern. Deshalb müssen
die Förderkriterien für die thermische Sanierung auch auf den mehrgeschoßigen Wohnbau ausgeweitet
werden", sagte der Sozialminister. Die jährlich 100 Millionen Euro an Förderungen stellen vor dem
Hintergrund des Konsolidierungspakets eine wichtige Offensiv-Maßnahme gegen hohe Energiekosten dar. "Die
thermische Sanierung wirkt ausgesprochen positiv", erklärte Hundstorfer.
Auch die steigenden Miet- und Energiepreise sind sehr alarmierend und fördern Energiearmut in österreichischen
Haushalten. "59 Prozent der armutsgefährdeten Menschen geben 25 Prozent ihres Einkommens für Miete
und Energie aus", erklärte Hundstorfer. Das Sozialministerium hat hier Maßnahmen gesetzt, um sozial
schwachen Menschen Stabilität und Sicherheit zu geben. "Wir haben sichergestellt, dass auch Menschen
mit einer schlechten Bonität oder Altschulden weiterhin Energie beziehen können, sofern sie eine Monatsrate
ihrer Stromkosten vorauszahlen", sagte Hundstorfer. Zudem wurde ein strenges Mahnverfahren vor Abschaltungen
von Strom oder Gas eingeführt. Für Menschen in Zahlungsschwierigkeiten konnte auch bei den Teilzahlungsraten
eine Verbesserung erreicht werden. Die Versorger sind nunmehr verpflichtet, zumindest zehn-monatliche Teilzahlungen
anzubieten. |