Managerinnen bekommen nur 64 % des Gehalts männlicher Kollegen
Wien (pk) - Gelegenheit zu kritischen Betrachtungen gab den Mitgliedern des Rechnungshofausschusses
der Prüfbericht des Rechnungshofes zu den durchschnittlichen Einkommen und zusätzlichen Leistungen für
Pensionen der öffentlichen Wirtschaft des Bundes in den Jahren 2009 und 2010. Lebhaft diskutiert wurde vor
allem die weit überdurchschnittliche Erhöhung der Managergehälter um 19,6 % von 2007 bis 2010, während
die Mitarbeitergehälter nur um 10,4 % stiegen. Auf Unverständnis bei den Abgeordneten stieß auch
die Tatsache, dass weibliche Manager im Durchschnitt nur 64 % des Einkommens ihrer männlichen Kollegen erzielten.
Rechnungshofpräsident Josef Moser empfahl, für mehr Transparenz bei den Einkommen zu sorgen und die Kriterien
für die Zuerkennung von Managerboni offenzulegen.
Im Detail ist dem Einkommensbericht zu entnehmen, dass die Zahl der Unternehmen seit 2007 um 56 % und die Zahl
der Aufsichtsratsmitglieder um 20 % gestiegen, die Zahl der Mitglieder der Geschäftsführung aber um 6
% und jene der Beschäftigten um 7 % abgenommen haben. Die Durchschnittseinkommen der Geschäftsführer
stieg seit 2007 von 145.200 € jährlich um 19,6 % auf 173.600 €. Die höchsten Geschäftsführergehälter
wurden 2010 beim Verbund (841.800 €) und bei der Post (669.500 €) bezahlt. In 23 Unternehmen erzielten 64 Personen
Gehälter von mehr als 285.600 €, also mehr als der Bundeskanzler. Die Wirtschaftsbereiche mit den höchsten
Einkommen der Geschäftsführung waren Bergbau, Finanzdienstleistungen sowie Energieversorgung, Land- und
Forstwirtschaft und der Verkehr.
Die Durchschnitteinkommen der Aufsichtsratsmitglieder nahmen von 2007 bis 2010 von 5.500 € auf 4.900 € ab. Das
höchste Aufsichtsratseinkommen verzeichnete 2009 die Medizinuniversität Innsbruck mit 33.200 €.
Bei den Beschäftigten, deren Zahl von 2007 bis 2010 von 179.000 auf 166.000 abnahm, stieg das durchschnittliche
Jahreseinkommen von 42.200 € um 10,4 % auf 46.600 €. Die Gehälter der Geschäftsführung stiegen also
deutlich stärker als jene der Beschäftigten, in den Jahren 2005 bis 2008 konnte noch eine umgekehrte
Tendenz beobachtet werden.
Geschlechtsspezifisch getrennte Daten lieferten im Jahr 2010 404 von 307 Unternehmen. Der Frauenanteil in den Aufsichtsräten
stieg von 2009 auf 2010 von 18,1 % auf 21,5 % und in den Geschäftsführungen von 13,7 % auf 15 %. Frauen
verdienten in Geschäftsführerpositionen im Jahr 2010 111.800 €, das sind 64 % des Durchschnittseinkommens
männlicher Geschäftsführer, die 175.100 € erreichten.
Weiters informierte der Rechnungshofpräsident den Ausschuss über besonders hohe Pensionsvorsorgeerfordernisse
bei der Oesterreichischen Nationalbank (zwei Mrd. €) und bei der Verbundgesellschaft (226,5 Mio. €).
In seinem Resümee zu diesem Bericht machte Rechnungshofpräsident Moser darauf aufmerksam, dass die Transparenz
bei den öffentlichen Unternehmen derzeit nicht in ausreichendem Maße gegeben sei. Die OECD-Grundsätze
der "Corporate Governance" aus 2006 würden nicht umgesetzt und auch der "Österreichische
Corporate Governance Kodex 2010" werde nicht angewandt. Angesichts der überdurchschnittlichen Steigerung
der Managergehälter empfahl der Rechnungshofpräsident insbesondere die Klarlegung der Kriterien für
Erfolgsbeteiligungen und nannte als Negativbeispiel die AUA, wo ausschließlich Umsatzzahlen für Bonifikationen
herangezogen worden seien.
In der Debatte sprach Abgeordneter Gabriel Obernosterer (V) von völlig unverständlichen Differenzen zwischen
Frauen- und Männereinkommen in Managerpositionen.
Abgeordnete Rosemarie Schönpass (S) kritisierte die Weigerung von Unternehmen, getrennte Einkommensdaten für
Frauen und Männer bekanntzugeben. Abgeordnete Martine Schenk (B) beklagte die zunehmende Schere zwischen Arm
und Reich, die sich an den unterschiedlichen Einkommensentwicklungen zwischen Managern und Beschäftigten in
den Unternehmen ablesen lasse.
Abgeordneter Alois Gradauer (F) bedauerte ebenfalls die geringeren Einkommenszuwächse der Mitarbeiter gegenüber
den Managern in öffentlichen Unternehmen und sprach angesichts hoher Geschäftsführergehälter
und enormer Abfertigungen bei gleichzeitigen Missständen – Stichworte Skylink, ÖBB – von einer Verschleuderung
von Steuergeld. – Der Bericht wurde mit S-V-G-B-Mehrheit zur Kenntnis genommen.
Tätigkeitsbericht des Rechnungshofs 2011
Der Tätigkeitsbericht des Rechnungshofs für 2011 ( III-285 d.B.) stand als dritter Punkt auf der Tagesordnung
des heutigen außerplanmäßig einberufenen Rechnungshofausschusses. Der umfassende Bericht informiert
über die RH-Tätigkeit im Jahr 2011, Themen der öffentlichen Finanzkontrolle, über Transparenz
von Managerverträgen in öffentlichen Unternehmen und die Transparenz, welche durch die öffentliche
Finanzkontrolle erzielt wird. Der Bericht unterstreicht auch, dass zeitnahes Prüfen gegenüber nur begleitender
Kontrolle wesentliche Vorteile hat.
In der Diskussion des Berichts erkundigte sich Abgeordneter Kurt Gaßner (S) nach den Aussagen des Bundesrechnungsabschlusses,
und inwiefern strukturelle Konsolidierung die einzige Möglichkeit sei. Abgeordneter Gabriel Obernosterer (V)
frage nach dem Bundesländervergleich in der Umsetzung der Empfehlungen des Rechnungshofes. Abgeordnete Martina
Schenk (B) wollte wissen, wieweit die Empfehlungen zur Verwaltungsreform wirksam wurden. Ausschussobmann Werner
Kogler (G) sah die Kompetenzbereinigung zwischen Bund und Ländern als Schlüssel, um nachhaltige Einsparungen
zu erzielen. Potenzial zu Einsparungen ortete Kogler in der Organisation des Schulwesens, im Gesundheits- und im
Förderbereich, aber auch in der Verwaltung der Krankenkassen.
RH-Präsident Josef Moser unterstrich gegenüber den Abgeordneten, dass der Rechnungshof mit jeder einzelnen
Gebarungsüberprüfung Beiträge zur Verwaltungsreform leiste. Er zeige Reformbedarf für effizientere
und bürgernähere Verwaltung auf und arbeitet vorhandene Potenziale bei jeder geprüfter Stelle heraus,
um konkrete Lösungsansätze zu empfehlen. Es wurden von ihm viele Beispiele für Strukturdefizite
aufgezeigt. Strukturelle Maßnahmen seien jedenfalls unabdingbar, damit eine Konsolidierung nachhaltig gelingen
könne. Dazu sei die Einbindung aller Gebietskörperschaftsebenen erforderlich. Länder und Gemeinden
müssten ihren Beitrag leisten, ihr Tempo sei aber teilweise unterschiedlich. In der Umsetzung der Empfehlungen
des RH liege übrigens Niederösterreich an der Spitze.
Die 3. Auflage von "Verwaltungsreform 2011" mit 599 Vorschlägen wurde im November 2011 veröffentlicht.
Sämtliche Regierungs- und Oppositionsparteien hätten die Gesamtaussage des Rechnungshofs aufgegriffen,
Teile davon seien in das Stabilisierungspaket eingeflossen. Angesichts der Budgetkennzahlen halte er eine umfassende
Verwaltungs- und Strukturreform weiterhin für unabdingbar. Neben der Konsolidierung der Finanzlage brauche
es einen Qualitätsschub in der Verwaltung. Erst das Zusammenwirken von Bund, Ländern und Gemeinden ermögliche
es, das an vielen Stellen vorhandene Einsparungspotenzial zu heben. Der Stabilitätspakt müsse eine Steuerungsinstrument
werden und auch Sanktionen vorsehen, um wirksam zu werden, betonte Moser. Dazu brauche man aber eine Vereinheitlichung
des Rechnungswesens, da die vorhandenen Daten teilweise unzureichend seien. - Der Bericht wurde einstimmig zur
Kenntnis genommen. |