Bei Problemen bietet der Ombudsmann seine Hilfe an
Brüssel (europa.eu) - Der Europäische Ombudsmann kann bei der Lösung von Problemen
helfen, die bei der Durchführung der "Europäischen Bürgerinitiative" (ECI) auftreten.
Die ECI startet am 1. April 2012. Sie sieht vor, dass eine Million EU-Bürger aus mindestens sieben Mitgliedstaaten
die Europäische Kommission zu einem Gesetzesvorschlag in einem in ihre Zuständigkeit fallenden Bereich
auffordern kann. Der Ombudsmann wird ein wichtiger Ansprechpartner für Personen und Organisationen sein, die
Beschwerden über die Bearbeitung ihrer Bürgerinitiative durch die Kommission haben.
Beschwerden könnten bei Problemen eingereicht werden, die z.B. in folgenden Verfahrensstufen auftreten:
- Die Kommission muss innerhalb von zwei Monaten entscheiden, ob sie eine Bürgerinitiative registriert.
Probleme könnten auftauchen, wenn Organisationen, die eine Initiative registrieren wollen, keine Antwort oder
eine verspätete Antwort erhalten, oder bei mangelnder Transparenz.
- Die Kommission kann sich weigern, eine Initiative zu registrieren, z.B. weil der Vorschlag nicht in ihre Zuständigkeit
fällt. Organisatoren können diese Entscheidung in einer Beschwerde beim Ombudsmann oder in einem Gerichtsverfahren
anfechten.
- Die Kommission muss innerhalb von drei Monaten eine Initiative überprüfen, die eine Million Unterschriften
erhalten hat, und ihre weiteren Schritte erklären. Der Ombudsmann könnte untersuchen, ob die Schlussfolgerungen
der Kommission vernünftig und ausreichend erklärt wurden.
Es ist wichtig herauszustellen, was der Ombudsmann im Bereich der ECI nicht tun kann. Er kann z.B. die Entscheidung
der Kommission, wie sie eine Bürgerinitiative inhaltlich weiterverfolgt, nicht untersuchen. Das wäre
vielmehr eine politische Angelegenheit, die das Europäische Parlament überwachen müsste.
Der Ombudsmann, P. Nikiforos Diamandouros, betonte: "Die Europäische Bürgerinitiative ist ein wichtiger
Fortschritt für das demokratische Leben der EU. Es ist ein konkretes Beispiel, wie Europa den Bürgern
näher gebracht werden kann. Ich helfe gerne dabei sicherzustellen, dass die relevanten Verfahren und Bürgerrechte
respektiert werden."
Die Rolle des Europäischen Verbindungsnetzes der Bürgerbeauftragten
Nationale Ombudsleute und Petitionsausschüsse in der EU stehen ebenfalls bereit, wenn sich Personen oder Organisationen
mit Problemen bei der Durchführung der ECI in den Mitgliedstaaten an sie wenden wollen. Solche Probleme könnten
z.B. im Bereich der Zertifizierung der nationalen Systeme zur Unterschriftensammlung auftreten.
Der Europäische Ombudsmann untersucht Beschwerden über Missstände in den Verwaltungen der EU-Organe
und -Institutionen. Alle Bürger, Einwohner, Unternehmen oder Verbände in einem Mitgliedstaat können
sich beim Bürgerbeauftragten beschweren. Der Bürgerbeauftragte bietet eine schnelle, flexible und kostenlose
Möglichkeit zur Lösung von Problemen mit EU-Behörden.
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