Bozen (lpa) - Am 21.03. tritt die neue Handelsordnung in Kraft. "Wir haben mit der Neuregelung versucht,
für Südtirol das Positive an den Liberalisierungsvorgaben der Regierung Monti zu nutzen, gleichzeitig
aber unser bewährtes System zu verteidigen", so Landesrat Thomas Widmann. Am 20.03. ist die neue Handelsordnung
im Amtsblatt veröffentlicht worden.
Südtirols Handelsordnung galt bisher als sehr restriktiv, und zwar nicht ohne Grund: "Das Ziel der Landesregierung
war immer, die gewachsene Handelsstruktur in unseren Dörfern und Städten zu erhalten und die Nahversorgung
zu garantieren, weshalb wir uns auch immer vehement gegen Einkaufszentren auf der grünen Wiese gestellt haben",
so Widmann. Die Liberalisierungsvorgaben der Regierung Monti hätten dieses System allerdings gekippt: "Hätten
wir eins zu eins umgesetzt, was die Regierung vorgegeben hätte, dann hätten wir den absoluten Wildwuchs
gehabt, von einer sinnvollen Handels- und Raumplanung hätte dann keine Rede mehr sein können", so
der Landesrat.
Um zu retten, was die Südtiroler Handelspolitik ausgezeichnet hat, hat man die autonomen Zuständigkeiten
ausgereizt und die Liberalisierung nur auf die Ortszentren angewandt. "Dort ist eine solche Öffnung durchaus
sinnvoll, weil sie neue Chancen zur Belebung von Dörfern und Städten bietet", erklärt Widmann.
Weiterhin restriktiv ist die Handelspolitik dagegen außerhalb der Zentren, und zwar auch nach Inkrafttreten
der neuen Handelsordnung. In Gewerbegebieten ist auch ab morgen nur erlaubt, was bereits heute möglich war
(der Handel mit sperrigen Gütern), im landwirtschaftlichen Grün gilt ein grundsätzliches Detailhandelsverbot.
"Wir haben nur zwei Ausnahmen vorgesehen, und zwar den Handel mit am Hof hergestellten Gütern bzw. jenen
mit Gütern, die mit Freizeiteinrichtungen in Verbindung stehen, also etwa Radwegen oder Golfplätzen",
so Widmann.
Der Landesrat zeigt sich jedenfalls erleichtert: "Mit der Veröffentlichung haben wir die neue Handelsordnung
unter Dach und Fach gebracht und ich bin überzeugt, dass uns trotz der Vorgaben und des Zeitdrucks ein großer
Wurf geglückt ist", erklärt Widmann, denn: "Wir haben den totalen Wildwuchs vermieden und dadurch
schwerwiegende Nachteile für Südtirol, seine Handelslandschaft und die Konsumenten abgewendet."
Die neue Handelsordnung, offiziell das Landesgesetz vom 16. März 2012, Nr. 7, mit dem Titel "Liberalisierung
der Handelstätigkeit" ist im heutigen Amtsblatt Nr. 12 veröffentlicht worden und tritt am 21.03.
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