|
||
Stadt Wien bietet kostenlose Überprüfung des Mietzinses |
erstellt am |
|
Richtwertmieten: Stadtrat
Ludwig fordert erneut ein zeitgemäßes und transparentes Mietrechtsgesetz. "Klare Mietobergrenzen
sowie ein faires System der Zu- und Abschläge sind notwendig" Wien (rk) - Mit der Veröffentlichung des entsprechenden Bundesgesetzblatts durch das Justizministerium wurden die neuen - ab 1. April geltenden - Richtwerte bekanntgemacht. Die Erhöhung, welche alle zwei Jahre erfolgt, deckt sich in ihrer Höhe mit der Steigerung der Verbraucherpreise. Rund 350.000 Mieterinnen und Mieter in ganz Österreich sind davon betroffen. Mit April 2012 - bzw. mit 1.Mai 2012 bei Bestandsmieten - steigen somit die Richtwerte um bis zu 5,18 Prozent. Der Richtwert für Wien erhöht sich von 4,91 Euro auf 5,16 Euro, das entspricht einer Steigerung um 5,09 Prozent. Der tatsächlich verrechnete Mietzins wird jedoch noch von einer Vielzahl von Zu- und Abschlägen bestimmt. "Aufgrund der Fülle von möglichen Zuschlägen besteht keine Transparenz für Wohnungssuchende, weil für sie nicht nachvollziehbar ist, welche Zuschläge zur Anwendung kommen. Somit kann fast jede auf dem Markt erzielbare Miete gefordert werden", erklärte Wohnbaustadtrat Michael Ludwig. Die Stadt Wien biete daher die Möglichkeit der kostenlosen Überprüfung an, wie der Wiener Wohnbaustadtrat betont. Außerdem forderte Ludwig neuerlich eine längst fällige Novellierung des Mietrechtsgesetzes durch die zuständigen Bundesministerien: "Die Bürgerinnen und Bürger haben ein Recht auf klare gesetzliche Regelungen, die fair und transparent sind, sowie auch Rechtsicherheit bieten." Richtwertmieten gelten im Wesentlichen für nach dem 1.3.1994 unterzeichnete Mietverträge für Altbau-Mietwohnungen. Die Höhe des tatsächlichen Mietzinses wird allerdings neben dem durch das Bundesministerium für Justiz kundgemachten Richtwert auch noch von unzähligen Zuschlägen und (in der Praxis selten gewährten) Abschlägen bestimmt. Bewertungskriterien für Zu- und Abschläge sind vor allem Lage und Ausstattung (wie z.B. Gemeinschaftsräume, Kabel-TV-Anschluss). Allerdings müssen die für Richtwertmietverhältnisse relevanten Zu- und Abschläge in Mietverträgen weder angeführt noch begründet werden. "Das derzeit gültige System lässt jegliche Transparenz und Fairness vermissen", kritisierte Stadtrat Michael Ludwig. Überprüfung von Richtwertmieten ist online sowie in den Servicestellen möglich "Über den Wiener Mietenrechner, der unter www.mietenrechner.wien.at abrufbar ist, bietet die Stadt Wien die Möglichkeit, den individuellen Mietzins rasch und unkompliziert zu überprüfen", so Ludwig. "Außerdem stehen den Wienerinnen und Wienern in unseren Servicestellen sowie am Mieterhilfe-Telefon mit der Nummer 4000-25900 kompetente Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner für umfassende Beratung und Unterstützung zur Verfügung." Mit dem Wiener Mietenrechner, dem kostenlosen und praktischen Servicetool, kann die Höhe des gesetzlich geregelten Richtwertmietzinses vor Abschluss eines Mietvertrages von Wohnungssuchenden errechnet oder von Mieterinnen und Mietern auch rückwirkend grundlegend überprüft werden. Zur Ermittlung werden lediglich Angaben zu Adresse, Wohnungsgröße und Ausstattungsmerkmale - dazu zählen etwa Aufzüge, Kellerabteile, Balkon, Terrasse etc. - benötigt. Das Servicetool, das von der MA 25 (Stadterneuerung und Prüfstelle für Wohnhäuser) zur Verfügung gestellt wird, ist mit einer optimierten BenutzerInnenoberfläche ausgestattet und unter www.mietenrechner.wien.at abrufbar. "Wir bieten den Wienerinnen und Wienern damit die Möglichkeit der Überprüfung, die derzeit durch die gegebenen Regelungslücken in der Bundesgesetzgebung und die somit mangelnde Transparenz für die Mieterinnen und Mieter sonst nicht möglich wäre", betont der Wiener Wohnbaustadtrat. Kostenlose Überprüfungen sind außerdem auch bei der Mieterhilfe und über das Mieterhilfe-Telefon möglich. Mit der Schlichtungsstelle der MA 50 steht zudem eine weitere unabhängige Service- und Beratungsstelle zur Durchsetzung der Rechte von MieterInnen und VermieterInnen, zum Beispiel im Bereich der Mietzinsüberprüfungen, zur Verfügung. Rasche Novellierung des Mietrechtsgesetzes gefordert Um die mangelnde Transparenz und Fairness in Zukunft sicherzustellen, spricht sich Ludwig erneut für eine rasche Novellierung des Mietrechtsgesetzes aus. Neben den notwendigen Bestimmungen zur transparenten Gestaltung der Zu- und Abschläge und deren verpflichtender Angabe im Mietvertrag sei es auch notwendig Obergrenzen einzuführen. "Nur durch eine Begrenzung der Zuschläge kann erreicht werden, dass die Mieten generell angemessen bleiben und am privaten Sektor nicht weiter willkürlich in die Höhe getrieben werden", so Ludwig: "Die Summe der Zu- und Abschläge soll klar begrenzt werden und im Sinne der Transparenz und Nachvollziehbarkeit verpflichtend auch im Mietvertrag festgehalten werden müssen." Darüber hinaus sollte die derzeitige Form des Lagezuschlags aufgehoben werden. Dieser führe in den meisten Fällen zu sogenannten "windfall-profits". Dabei werden durch Investitionen, die von der Gebietskörperschaft getätigt werden, beispielsweise durch den U-Bahn-Bau, Verbesserungen der Lage erreicht, die schließlich von VermieterInnen in Form höherer Mieten zu deren Profit genutzt werden. "Eine umfassende Reform des Mietrechtsgesetzes ist notwendig. Diese sollte auch klare Mietzinsbegrenzungen, wie es sie im Bereich der Gemeindewohnungen und der geförderten Wohnungen bereits seit vielen Jahren gibt, zu schaffen. Alle Mietverhältnisse, die der Befriedigung eines dringenden Wohnbedürfnisses dienen, sollten erfasst und geschützt werden", forderte Ludwig. Um auch in Zukunft die Leistbarkeit des Wohnens sicherzustellen, sei eine Überarbeitung der bundesgesetzlichen Regelung unumgänglich. Denn derzeit würden durch die Neuabschlüsse von Mietverträgen nach dem Richtwertsystem ungerechtfertigte und in keinem Verhältnis stehende "Mietpreissprünge" verursacht, die damit für allgemeine Steigerungen der Mieten verantwortlich sind. Nur 90 Prozent des Richtwerts und keinerlei Zuschläge in den Gemeindebauten Im Gegensatz zu privaten VermieterInnen verzichtet die Stadt auf rechtlich zulässige Zuschläge, wie Stadtrat Ludwig betonte: "Im geförderten Wiener Wohnbau und im stadteigenen Bereich der Gemeindewohnungen gibt es keine Maklergebühren, keine Lagezuschläge und auch keinen Wiedervermietungseffekt, der die Mieten nach oben schnellen lässt. Für Gemeindewohnungen werden in der Neuvermietung generell nur maximal 90 Prozent des gültigen Richtwerts ohne jeglicher Form von Zuschlägen herangezogen." Der neue Richtwert für eine Kategorie-A-Wohnung beträgt somit 4,64 Euro. Bei bestehenden Mietverhältnissen wird dieser neue Wert ab Mai 2012 berechnet. |
||
Informationen: http://www.mieterhilfe-wien.at | ||
zurück |