Brüssel (ec.europa) - Am 01.04. ist Starttag der Europäischen Bürgerinitiative. Von diesem
Tag an können sich eine Million Bürger aus ganz Europa zusammenfinden und von der Kommission verlangen,
dass sie in einer Angelegenheit tätig wird, die diesen Bürgern besonders wichtig ist.
Vizepräsident Šefcovic erklärte: „Ich freue mich, dass die Europäer nach all der Arbeit und langen
Wartezeit endlich Bürgerinitiativen einleiten können, indem sie deren Registrierung auf der Kommissionswebsite
beantragen. Ich bin äußerst gespannt, welche Ideen die Bürger vorbringen werden.
Dies ist eine völlig neue Möglichkeit partizipativer Demokratie und in den Händen der Bürger
ein wirksames Instrument, mit dem sie die politische Agenda bestimmen können. Ich hoffe, die Bürgerinitiative
wird auch zur Entwicklung eines echten europäischen „Demos“ beitragen, da sich Bürger über die Grenzen
hinweg zusammentun, um über Themen zu diskutieren, die ihnen allen am Herzen liegen.“
Die Registrierung der Initiative ist ein erster wichtiger Schritt des Verfahrens. Der Antrag wird von einem Bürgerausschuss
gestellt, in dem mindestens sieben EU-Bürger mit Wohnsitz in mindestens sieben verschiedenen EU-Mitgliedstaaten
vertreten sind.
Nach der Registrierung hat der Bürgerausschuss zwölf Monate Zeit, die notwendigen Unterstützungsbekundungen
aus mindestens sieben Mitgliedstaaten zu sammeln. Dabei bedarf es einer Mindestzahl von Unterzeichnern, die das
750-fache der Zahl der EP-Abgeordneten eines jeden dieser Mitgliedstaaten beträgt. Eine Initiative kann von
jedermann unterstützt werden, der berechtigt ist, an der Wahl zum Europäischen Parlament teilzunehmen
(derzeit ab 18 Jahren in allen Mitgliedstaaten mit Ausnahme von Österreich, wo das Wahlalter bei 16 Jahren
liegt).
Die Zahl der Unterstützungsbekundungen muss von der zuständigen Behörde des jeweiligen Mitgliedstaats
bescheinigt werden. Anschließend hat die Kommission drei Monate Zeit, um die Initiative zu prüfen und
zu beschließen, wie sie tätig werden will. Sie trifft die Organisatoren, damit diese die Zielrichtung
ihrer Initiative ausführlicher erläutern können. Darüber hinaus erhalten die Organisatoren
Gelegenheit, ihre Initiative während einer öffentlichen Anhörung im Europäischen Parlament
vorzustellen.
Die Kommission veröffentlicht sodann eine Mitteilung, in der sie ihre Schlussfolgerungen zu der Initiative
und gegebenenfalls ihre geplanten Maßnahmen sowie ihre Gründe dafür darlegt.
Die Europäische Kommission hat sich sehr dafür eingesetzt, das Verfahren für die Bürger so
einfach wie möglich zu gestalten und zugleich sicherzustellen, dass offenkundig missbräuchliche, unseriöse
oder schikanöse Initiativen, die gegen europäische Werte verstoßen oder außerhalb des Zuständigkeitsbereichs
der Kommission liegen, nicht registriert werden. Außerdem wird gewährleistet, dass die Daten der Unterstützer
von Initiativen angemessen geschützt werden.
Hintergrund
Die Europäische Bürgerinitiative wurde mit dem Vertrag von Lissabon eingeführt. Sie ermöglicht
einer Million Bürgern aus mindestens einem Viertel der EU-Mitgliedstaaten, die Kommission zum Vorschlag von
Rechtsakten aufzufordern, sofern diese in ihren Zuständigkeitsbereich fallen.
Die Verordnung über die Europäische Bürgerinitiative wurde am 16. Februar 2011 verabschiedet. Auf
Wunsch von Mitgliedstaaten, die Zeit brauchten, um die Systeme für die Bescheinigung der Unterstützungsbekundungen
bereitzustellen, können Bürgerinitiativen erst ab dem 1. April 2012 organisiert werden. |