Digitale Agenda   

erstellt am
30. 03. 12

EU erzielt erste Einigung über zukunftssichere Roamingregelung für Mobilfunknutzer
Brüssel (ec.europa) - Es gibt gute Neuigkeiten für alle, die sich an den hohen Preisen für die Benutzung ihres Handys oder Tablets im Ausland stören: Nachdem die Europäische Kommission im letzten Jahr einen entsprechenden Vorschlag unterbreitet hatte, haben Abgeordnete des Europäischen Parlaments und Vertreter des Rates sowie der Europäischen Kommission eine erste Einigung über neue EU-Roamingvorschriften erzielt. Diese Vorschriften werden zu einer strukturellen und dauerhaften Lösung für das Problem der hohen Kosten führen, die anfallen, wenn Mobiltelefone, Smartphones und andere internetfähige Geräte auf Auslandsreisen innerhalb der EU benutzt werden. Das Europäische Parlament wird diese Einigung voraussichtlich im Mai 2012 billigen, der Rat dürfte im Juni folgen. Dadurch könnten die neuen Vorschriften am 1. Juli 2012 in Kraft treten.

Die neuen Regelungen werden mehr Wettbewerb im Roamingmarkt herbeiführen. Bis dahin sehen sie zunächst neue Preisobergrenzen zum Schutz der Verbraucher vor, darunter einen neuen Höchstpreis für das Datenroaming. Auf diese Weise wird das derzeit hohe Preisniveau schrittweise abgesenkt, bis die Vorteile des Wettbewerbs ihre volle Wirkung entfalten.

Neelie Kroes, die für die digitale Agenda zuständige Vizepräsidentin der Europäischen Kommission, sagte hierzu: „Die Verbraucher haben die Abzocke mit hohen Roamingentgelten satt. Die neue Roamingregelung gibt uns eine langfristige strukturelle Lösung mit niedrigeren Preisen, mehr Auswahl und einem neuen intelligenten Konzept für Datendienste und das Surfen im Internet. Die Vorteile werden wir rechtzeitig zur Sommerpause spüren, und ab Sommer 2014 werden wir uns dann die besten Tarifangebote aussuchen können.“

Wettbewerb bringt niedrigere Roamingpreise
Ab 1. Juli 2014 können sich die Kunden dann nach dem günstigsten Angebot umschauen und Roamingdienste separat dazubuchen, und zwar auch bei einem anderen Anbieter als ihrem heimischen Mobilfunkbetreiber. Ihre Rufnummer behalten sie dabei natürlich. Jedes Mal, wenn die Kunden eine Landesgrenze überschreiten, wechseln ihre Mobiltelefone dann automatisch in das Netz des von ihnen gewählten Roaminganbieters. Außerdem werden die Kunden die Möglichkeit haben, im besuchten Land direkt ein örtliches Mobilfunknetz für das Datenroaming auszuwählen (siehe unten).

Ab 1. Juli 2012 werden virtuelle Mobilfunkanbieter und Weiterverkäufer, die kein eigenes Netz haben, zu regulierten Vorleistungskonditionen ein unmittelbares Zugangsrecht zu Netzen anderer Betreiber erhalten, damit sie ihren eigenen Kunden (neben inländischen Diensten) auch Roamingdienste anbieten können. Allein dies wird bereits für mehr Wettbewerb zwischen den Betreibern sorgen und Anreize schaffen, ihren Kunden günstigere Roamingpreise und bessere Roamingdienste zu bieten.

Dies ist das erste Mal, dass die Europäische Union das Problem der hohen Roamingkosten bei der Wurzel packt, indem sie in einem entscheidenden Marktsegment eine wettbewerbsorientierte strukturelle Änderung vornimmt.

Datenroaming: Freie Netzwahl vorab oder während der Auslandsnutzung
Die neue EU-Roamingverordnung wird auch neue Arten der Verwendung von Smartphones, Netbooks oder Tablets auf Auslandsreisen ermöglichen und ebnet dadurch den Weg für wettbewerbsfähige Datenroamingangebote. Ab Juli 2014 werden die Mobilfunkbetreiber im besuchten Land die Möglichkeit haben, den Reisenden direkt über ihr eigenes Netz Datenroamingdienste anzubieten, und die Verbraucher werden solche Dienste entweder vorab auswählen oder an Ort und Stelle dazubuchen können. Auf diese Weise werden die Mobilfunkbetreiber im besuchten Land einen Anreiz haben, ausgehend von ihren eigenen niedrigen nationalen Netzkosten solche Dienste nahe dem Inlands-Preisniveau anzubieten. Mit zunehmender Mobilfunk-Datennutzung seitens der Verbraucher, die ihre Geräte jederzeit und überall verwenden wollen, werden viele Reisende diese WiFi-ähnliche Datenoption zweifellos sehr attraktiv finden.

Bis dahin: billigeres Roaming durch sinkende Preisobergrenzen

Bis der Wettbewerb die Endkundenpreise nach unten gedrückt hat, sehen die EU-Roamingvorschriften eine schrittweise Senkung der Endkunden-Höchstpreise für Anrufe und SMS-Dienste vor. Außerdem wird auf der Endkundenebene eine neue Preisobergrenze für Mobilfunk-Datendienste eingeführt. Diese Obergrenzen werden bis zum 30. Juni 2017 als Schutzschild für die Verbraucher dienen.

Nach den neuen Vorschriften, die am 1. Juli 2012 in Kraft treten, werden für die Verbraucher folgende Höchstpreise gelten:

  • 29 Cent pro Minute für einen abgehenden Anruf,
  • 8 Cent pro Minute für einen eingehenden Anruf,
  • 9 Cent für das Versenden einer SMS-Nachricht,
  • 70 Cent pro Megabyte (MB) für Datenabruf oder Internet-Surfen im Ausland (abgerechnet pro Kilobyte).


Diese regulierten Preise werden dann nach und nach herabgesetzt, so dass Roamingkunden ab 1. Juli 2014 nur noch höchstens 19 Cent pro Minute für abgehende Anrufe, 5 Cent für eingehende Anrufe, 6 Cent für den Versand einer SMS und 20 Cent pro Megabyte für Datenabruf oder Internetsurfen im Ausland (abgerechnet pro Kilobyte) zahlen.

Diese neuen Preise beruhen auf neuen Daten des GEREK (Gremium europäischer Regulierungsstellen für elektronische Kommunikation) vom Februar dieses Jahres über die Kosten, die den Unternehmen durch die Erbringung von Roamingdiensten tatsächlich entstehen. Auf der Vorleistungsebene basieren diese Obergrenzen auf einer Schätzung der anfallenden Grundkosten, während auf der Endkundenebene die Höchstpreise so festgesetzt werden, dass Investitionen in alternative Roamingdienste und der Eintritt neuer Marktteilnehmer attraktiv bleiben, was für einen wirksamen, dauerhaften Wettbewerb in diesem Markt unverzichtbar ist und auch im Interesse der Verbraucher liegt.

„Rechnungsschock“: bessere Informationen bei Reisen außerhalb der EU
Nach den neuen Vorschriften werden die Verbraucher auch Informationen über Roamingentgelte erhalten, die ihnen auf Reisen außerhalb der EU berechnet werden. Dadurch können sie unerwartet hohe Rechnungen für die Benutzung ihres Smartphones im Ausland leichter vermeiden. So sehen die neuen Regelungen eine Ausdehnung des derzeit innerhalb der EU geltenden Warnsystems vor. Ab 1. Juli 2012 erhalten Reisende außerhalb der EU per SMS, E-Mail oder Pop-up-Meldung eine Warnung, sobald sie für Datendienste einen Rechnungsbetrag von 50 € oder eine andere vereinbarte Schwelle erreichen. Um die Datenroamingdienste weiter nutzen zu können, müssen sie dann ausdrücklich bestätigen, dass sie diesen Betrag überschreiten wollen.

     
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