Für Koalition sind Anträge durch Freiwilligen-Gesetz obsolet
Wien (pk) - Den Abschluss der Diskussion am 28.03. im Nationalrat bildeten familienpolitische Themen.
Grundlage dafür boten drei Entschließungsanträge der Opposition, die sich alle mit dem vor kurzem
im Nationalrat beschlossenen Freiwilligegesetz befassten und mehrheitlich abgelehnt wurden. Während die Freiheitlichen
sich dafür aussprechen, allen Teilnehmerinnen und Teilnehmern am Freiwilligen Sozialen Jahr Familienbeihilfe
zuzuerkennen, wünscht sich das BZÖ, dass die Absolvierung eines solchen Dienstes für zukünftige
Berufsausbildungen im Gesundheits- und Sozialbereich angerechnet wird. Die Grünen wiederum geben in ihrem
Antrag zu bedenken, dass ein abgeleisteter Freiwilligendienst sich nachteilig auf Ausbildung und Erwerbsbiografie
junger Menschen auswirken könnte, wenn die Gewährung der Familienbeihilfe nicht bis zur Vollendung des
25. Lebensjahres ausgedehnt wird.
Abgeordnete Anneliese KITZMÜLLER (F) wies auf die Bedeutung von freiwilligem Engagement hin und sprach sich
in diesem Sinn für eine Verbesserung der Rahmenbedingungen für Freiwilligenarbeit aus. Unter anderem
drängte sie auf eine bevorzugte Aufnahme von freiwilligen HelferInnen in den Öffentlichen Dienst bei
gleicher Qualifikation mehrerer BewerberInnen und steuerliche Erleichterungen für private Betriebe, die freiwillige
HelferInnen beschäftigen. Ebenso ist ihr der verlängerte Bezug der Familienbeihilfe für Jugendliche
in Ausbildung, die ein Freiwilliges Soziales Jahr absolviert haben, ein Anliegen.
Abgeordneter August WÖGINGER (V) hielt demgegenüber fest, die vorliegenden Anträge seien überflüssig
geworden, da der Nationalrat vor kurzem gesetzliche Rahmenbedingungen für das Freiwillige Soziale Jahr beschlossen
habe. Wer ein Soziales Jahr absolviere, erhalte künftig Familienbeihilfe, skizzierte er. Was die bevorzugte
Aufnahme von Menschen mit freiwilligem Engagement in den Öffentlichem Dienst betrifft, gibt es Wöginger
zufolge ein entsprechendes Schreiben des Bundeskanzleramtes, gesetzliche Bestimmungen wären ihm zufolge verfassungsrechtlich
bedenklich.
Abgeordnete Tanja WINDBÜCHLER-SOUSCHILL (G) begrüßte das neue Freiwilligen-Gesetz, das am 1. Juni
2012 in Kraft treten wird. Damit würden die Rahmenbedingungen für Menschen, die ein Freiwilliges Ökologisches
Jahr oder ein Freiwilliges Soziales Jahr absolvieren, verbessert, bekräftigte sie. Windbüchler-Souschill
trat wie Abgeordnete Kitzmüller aber dafür ein, den Anspruchszeitraum auf Familienbeihilfe für AbsolventInnen
eines Freiwilligen Jahres um ein Jahr zu verlängern, da es für Betroffene schwierig sei, ihr Studium
rechtzeitig abzuschließen.
Abgeordnete Gabriele BINDER-MAIER (S) dankte allen ehrenamtlich Tätigen in Österreich. Auch sie verwies
auf das vom Nationalrat vor kurzem beschlossene Freiwilligen-Gesetz, das freiwilliges Engagement fördern soll.
Künftig gebe es genaue Vorgaben für die Absolvierung eines Freiwilligen Sozialen Jahres, angefangen von
einem Anspruch auf Taschengeld bis hin zu strengen Qualitätskriterien für die Trägerorganisationen.
Die drei vorliegenden Entschließungsanträge sind für Binder-Maier durch das Freiwilligen-Gesetz
obsolet geworden.
Abgeordnete Ursula HAUBNER (B) zeigte sich darüber erfreut, dass AbsolventInnen des Freiwilligen Sozialen
Jahres künftig Familienbeihilfe erhalten. Die vorliegenden Anträge sind ihrer Meinung nach durch das
Freiwilligen-Gesetz aber nicht überflüssig geworden. Haubner plädierte etwa dafür, ein Freiwilliges
Soziales Jahr bei einer nachfolgenden Ausbildung in den Bereichen Pflege und Betreuung als Teil der Berufsausbildung
anzuerkennen. Weiters kritisierte sie die beschränkten finanziellen Mittel für das Freiwilligenjahr.
Familienminister Reinhold MITTERLEHNER führte aus, mit dem Freiwilligen-Gesetz habe man erstmals eine gesetzliche
Grundlage für die Förderung von freiwilligem Engagement geschaffen. Von den drei vorliegenden Anträgen
seien zwei bereits erfüllt, bekräftigte er. Was den von der Opposition geforderten verlängerten
Bezug der Familienbeihilfe für AbsolventInnen des Freiwilligen Sozialen Jahres um ein Jahr betrifft, wies
Mitterlehner auf Übergangsbestimmungen für jene hin, die das Freiwillige Soziale Jahr in der Vergangenheit
absolviert und während dieses Zeitraums keine Familienbeihilfe erhalten haben.
Abgeordnete Anna HÖLLERER (V) schloss sich dem Dank der anderen Abgeordneten an freiwillig und ehrenamtlich
tätige Personen an. Das Freiwilligen-Gesetz soll ihr zufolge freiwilliges Engagement und Solidarität
vor allem bei jungen Menschen weiter fördern. Ein Freiwilliges Soziales Jahr bietet Höllerer zufolge
für Jugendliche auch die Möglichkeit, sich beruflich zu orientieren.
Abgeordneter Rupert DOPPLER (F) hielt fest, es sei wichtiger denn je, jungen Menschen die Möglichkeit zu geben,
während eines Freiwilligen Sozialen Jahres zu prüfen, ob ein sozialer Beruf für sie das Richtige
ist. Die Betroffenen dürften gegenüber anderen Jugendlichen in Ausbildung finanziell nicht benachteiligt
werden, forderte er.
Abgeordnete Angela LUEGER (S) wies darauf hin, dass AbsolventInnen des Freiwilligen Sozialen Jahres in Hinkunft
sowohl Familienbeihilfe als auch Taschengeld erhalten werden. Das Freiwilligen-Gesetz ist für sie ein erster
guter Schritt, über Verbesserungen soll man ihr zufolge nach dessen Inkrafttreten nachdenken.
Abgeordnete Ridi Maria STEIBL (V) konstatierte, die drei vorliegenden Oppositionsanträge seien in das vor
kurzem beschlossene Freiwilligen-Gesetz eingeflossen. Für überlegenswert wertete sie den Vorschlag, ein
verpflichtendes Sozialjahr für jene einzuführen, die weder einen Wehrdienst noch einen Zivildienst noch
Kindererziehungszeiten nachweisen können.
Abgeordneter Hermann LIPITSCH (S) räumte ein, dass es viele Jahre gedauert habe, bis es zu einer gesetzlichen
Regelung des Freiwilligen Sozialen Jahres gekommen ist. In weiterer Folge soll man seiner Meinung nach darüber
nachdenken, wie man freiwilliges Engagement etwa in Feuerwehren besser unterstützen könne.
Schließlich äußerte sich auch noch Abgeordneter Franz RIEPL (S) positiv zum Freiwilligen-Gesetz.
Die Oppositionsanträge sind für ihn als erledigt zu betrachten.
Die ablehnenden Berichte des Familienausschusses über die drei vorliegenden Oppositionsanträge wurden
vom Nationalrat mehrheitlich zur Kenntnis genommen.
Damit das von der Regierung vorgelegte Sparpaket an den Bundesrat weitergeleitet werden kann, wurde am Ende der
Sitzung das Amtliche Protokoll der entsprechenden Abstimmungen verlesen. Dritter Nationalratspräsident Martin
Graf wies dabei Einwendungen von BZÖ-Abgeordnetem Herbert Scheibner (B) gegen das Protokoll ab. Scheibner
hatte beanstandet, aus dem Protokoll gehe nicht hervor, dass der Antrag des fraktionslosen Abgeordneten Erich Tadler
ausreichend unterstützt wurde, damit dieser eingebracht werden konnte. Eine weitere ( 149.) Sitzung des Nationalrates
diente in der Geschäftsordnung vorgesehenen Mitteilungen und Zuweisungen. |