LR Ragger: Landesregierung segnet Einsatz privater Kontrollorgane ab
Klagenfurt (lpd) - "Bereits zu Ostern wird es durch die Tätigkeit von privaten Kontrollorganen
eine bessere Überwachung der Jugendschutz-Bestimmungen geben", teilte Jugendreferent LR Christian Ragger
am 27.03. mit. Die Landesregierung beschloss in ihrer heutigen Sitzung den Einsatz von privaten Sicherheitsorganen
zu diesem Zweck. Sie sollen die Exekutive bei der Einhaltung der Bestimmungen über den zulässigen Konsum
von Alkoholika und Nikotin sowie der Ausgehzeiten unterstützen.
"Jedes Gesetz ist nur so gut wie es auch kontrolliert wird", erklärte Ragger. Die bisherige Erfahrung
lehre, dass die Polizei bei der Fülle von Aufgaben nicht genügend Ressourcen dafür aufbringe, sodass
eine gewisse Assistenz für sie nahe liege. "Wir verfolgen mit der nunmehr beschlossenen Verordnung zwei
Ziele: Alkoholexzesse von Jugendlichen und daraus resultierenden Vandalismus zu verhindern sowie Gastronomen, welche
bisher bedenkenlos Alkoholika an Jugendliche ausgeschenkt haben, zu einem Umdenken zu bewegen", betonte Ragger.
Er hofft, dass das Auftreten der Kontrollpersonen eine positive Wirkung entfaltet. "Sie sind der Beweis, dass
Jugendschutz ein wichtiges gesellschaftliches Anliegen ist. Sie werden in diesem Sinn entsprechende Aufklärungsarbeit
leisten".
In der von der Regierung bewilligten Verordnung sei auch festgelegt, dass die privaten Sicherheitsdienste kein
Ersatz für die Polizei sind, sondern dass sie zur Effizienzsteigerung von deren Kontrollen beitragen. Sie
sollen und werden mit der Polizei kooperieren. Die Landesregierung hat auch ihre Rechte definiert: Private Sicherheitsdienste
dürfen Personen anhalten, Personalien aufnehmen und Anzeigen erstatten; Festnahmen sind wieder nur der Exekutive
möglich. Bei entsprechendem Verdacht sollten sie die Polizei alarmieren, die u.a. Tests zu Bestimmung des
Blutalkoholanteils durchführt.
Die Verordnung regelt unter anderem, welche Dienstabzeichen und Dienstausweise die Kontrollpersonen mit sich führen
und dass sie bestimmte persönliche und fachliche Voraussetzungen erbringen müssen.
Die wesentlichen Punkte des Kärntner Jugendschutzgesetzes sind:
- Spirituosen und Mischgetränke (auch Alkopops) sind ausnahmslos bis zum 18. Lebensjahr verboten.
- Bei Vergehen nach dem Jugendschutzgesetz kann Jugendlichen bis zu 100 Stunden gemeinnützige Arbeit drohen.
- Sollten sich Jugendliche weigern, gemeinnützige Arbeit zu verrichten, müssen sie Strafen zahlen.
Der Strafrahmen wird bis zu 1000 Euro erhöht.
- Wirte müssen bei Alkoholausschank an Kinder und Jugendliche mit Strafen bis zu 20.000 Euro rechnen.
Bei schweren Übertretungen des Jugendschutzgesetzes z.B. bei Missbrauch von Alkohol oder Drogen durch Jugendliche,
die über einen Mopedführerschein oder einen B- oder F- Führerschein verfügen, erfolgt eine
Meldung an die zuständige Führerscheinbehörde. Stellt diese eine massive Unzuverlässigkeit
für den Straßenverkehr fest, wird der Führerschein abgenommen.
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