Vorratsdatenspeicherung zur Verbrechensbekämpfung wenig geeignet,
Änderung in Sicht
Wien (sk) - Seit 1. April ist die Vorratsdatenspeicherung in Österreich in Kraft. Der SPÖ-EU-Abgeordnete
Josef Weidenholzer erinnert daran, dass die Richtlinie europaweit noch immer nicht vollständig umgesetzt wurde.
Deutschland muss nach einem Urteil des Verfassungsgerichts ein neues Gesetz einbringen und die irische Regierung
hat eine vielversprechende Klage vor dem EuGH eingebracht. "Auch die Kommission ist mit der unterschiedlichen
Handhabung der Richtlinie in den europäischen Mitgliedstaaten unzufrieden und hat deshalb eine Reform der
Richtlinie angekündigt, die zwar nicht zu deren Aufhebung führen soll, aber doch einige gravierende Änderungen
erwarten lässt, vor allem, was die Speicherdauer, den Zweck und die Reichweite, den Kostenersatz für
die Provider und einen besseren Schutz der Grundrechte betrifft", erläutert Weidenholzer am 05.04. gegenüber
dem SPÖ-Pressedienst.
Weidenholzer kritisiert, dass die Vorratsdatenspeicherung in keinerlei Relation zu den dadurch für die Exekutive
im Kampf gegen das organisierte Verbrechen entstehenden Möglichkeiten stehe. Vielmehr sei die Vorratsdatenspeicherung
das Ergebnis einer Anlassgesetzgebung auf europäischer Ebene, deren Folgen zu wenig bedacht wurden. "Europa
muss korrigieren, was es sich in der Regulierungswut vor fünf Jahren angemaßt hat", so der EU-Abgeordnete,
der darauf verweist, dass das EU-Parlament die Reform der Richtlinie genau prüfen werde. |