Weidenholzer: Wird Vorratsdatenspeicherung von EU geändert?   

erstellt am
06. 04. 12

Vorratsdatenspeicherung zur Verbrechensbekämpfung wenig geeignet, Änderung in Sicht
Wien (sk) - Seit 1. April ist die Vorratsdatenspeicherung in Österreich in Kraft. Der SPÖ-EU-Abgeordnete Josef Weidenholzer erinnert daran, dass die Richtlinie europaweit noch immer nicht vollständig umgesetzt wurde. Deutschland muss nach einem Urteil des Verfassungsgerichts ein neues Gesetz einbringen und die irische Regierung hat eine vielversprechende Klage vor dem EuGH eingebracht. "Auch die Kommission ist mit der unterschiedlichen Handhabung der Richtlinie in den europäischen Mitgliedstaaten unzufrieden und hat deshalb eine Reform der Richtlinie angekündigt, die zwar nicht zu deren Aufhebung führen soll, aber doch einige gravierende Änderungen erwarten lässt, vor allem, was die Speicherdauer, den Zweck und die Reichweite, den Kostenersatz für die Provider und einen besseren Schutz der Grundrechte betrifft", erläutert Weidenholzer am 05.04. gegenüber dem SPÖ-Pressedienst.

Weidenholzer kritisiert, dass die Vorratsdatenspeicherung in keinerlei Relation zu den dadurch für die Exekutive im Kampf gegen das organisierte Verbrechen entstehenden Möglichkeiten stehe. Vielmehr sei die Vorratsdatenspeicherung das Ergebnis einer Anlassgesetzgebung auf europäischer Ebene, deren Folgen zu wenig bedacht wurden. "Europa muss korrigieren, was es sich in der Regulierungswut vor fünf Jahren angemaßt hat", so der EU-Abgeordnete, der darauf verweist, dass das EU-Parlament die Reform der Richtlinie genau prüfen werde.
     
zurück