LT-Präsident Steier: Verfahren der Bestellung ist gesetzlich klar geregelt
Eisenstadt (blms) - Am 02.04. endete die vierwöchige Bewerbungsfrist für die Funktion des burgenländischen
Landesrechnungshofdirektors. „Insgesamt gibt es acht Bewerberinnen und Bewerber, zwei Frauen und sechs Männer.
Die Kriterien des Verfahrens der Bestellung sowie die Voraussetzungen, die die Bewerberin oder der Bewerber erfüllen
müssen sind im Burgenländischen Landes-Rechnungshof-Gesetz klar geregelt. Das Gesetz regelt bis ins kleinste
Detail wer, wie bestellt werden kann“, sagt Landtagspräsident Gerhard Steier, der im Rahmen einer Pressekonferenz
heute in Eisenstadt über die weitere Vorgangsweise nach Ende der Bewerbungsfrist informierte. Eingerichtet
wurde der Landesrechnungshof auf Grundlage des burgenländischen Landes-Rechnungshof-Gesetzes am 7. Februar
2002. Die Funktion des Direktors wurde damals auf zehn Jahre beschränkt, das bedeutet, dass sich Franz Katzmann,
seit 2002 Direktor des burgenländischen Landesrechnungshofes, nicht noch einmal um diese Funktion bewerben
kann. Die Beschlussfassung darüber, wer Katzmann nachfolgt, fällt in der Landtagssitzung am 28. Juni
2012. Dazu ist eine Zweidrittel-Mehrheit notwendig. Aufgabe des Landes-Rechnungshofes ist es, mit seinen Prüfberichten
und Empfehlungen den Landtag bei der ihm übertragenen Kontrolle des Landes zu unterstützen.
In Bezug auf zuletzt gestellte Forderungen nach einem unabhängigen Kandidaten für die Funktion des Landesrechnungshofdirektors
betont LT-Präsident Steier, dass es natürlich so sei, dass jeder Bewerber eine Vorgeschichte habe: „Die
fallen ja nicht plötzlich aus dem luftleeren Raum. Auch dem früheren Präsident des Bundesrechnungshofs,
Tassilo Brösike, kann man eine gewisse politische Punzierung nicht absprechen. Außerdem hat die Ausschreibung
am 2. April um 24.00 Uhr geendet, und nicht 14.00 Uhr. Das nur zur Klarstellung zu zuletzt kolportierten Presseaussendungen.“
Fakt sei, so Steier, dass in den nächsten Tagen alle Bewerbungen, insgesamt acht, einer Begutachtung hinsichtlich
ihrer fachlichen und persönlichen Voraussetzungen unterzogen werden. Das, so Steier, sei die Grundlage für
den nächsten Schritt: „Wenn die formellen Prüfungen abgeschlossen sind, werden alle Bewerberinnen und
Bewerber, die die fachlichen und persönlichen Voraussetzungen erfüllen, durch einen Personalberater nach
objektiven Kriterien vorbewertet.“ Für die Auswahl des Personalberaters wurden mehrere Angebote eingeholt:
„Die Präsidialkonferenz des Burgenländischen Landtages hat am 1. März einhellig beschlossen, Arthur
Hunt mit der begleitenden Personalberatung zu beauftragen“, sagt Steier.
Arthur Hunt wird auch eine Reihung der Kandidaten vornehmen, diese sei aber nicht bindend, so der Landtagspräsident.
Aufgabe des international renommierten Personalberaters wird es sein, die Bewerberinnen und Bewerber bezüglich
des geforderten Anforderungsprofils auf ihre Eignung zu bewerten und den nächsten Schritt im Auswahlverfahren,
der Anhörung im Landeskontrollausschuss (LKA), vorzubereiten und zu begleiten. „Der LKA fällt letztendlich
einen Beschluss samt Empfehlung für eine Kandidatin oder einen Kandidaten und gibt die Empfehlung an den Landtag
weiter. Die Bestellung der Direktorin oder des Direktors ist Aufgabe des Landtages, dazu ist eine Zweidrittelmehrheit
notwendig.“
Im LKA ist eine einfache Mehrheit zur Beschlussfassung notwendig, er setzt sich aus vier Mitgliedern der SPÖ
und zwei Mitgliedern der ÖVP zusammen, FPÖ Grüne und LBL sind mit je einem Mitglied vertreten. Die
Namen der Bewerberinnen und Bewerber werden erst kurz vor der Sitzung des Landeskontrollausschusses (LKA) den Mitgliedern
bekanntgegeben.
Die Beschlussfassung darüber, wer Katzmann nachfolgt, fällt in der Landtagssitzung am 28. Juni 2012.
„Wir können von ausgehen, dass die neue Direktorin oder der neuen Direktor seinen Dienst am 1. August 2012
antritt“, so Steier abschließend. |