Innsbruck (rms) - Am 15. April wählen 96.861 wahlberechtigte InnsbruckerInnen den neuen Gemeinderat
und die/den neue(n) BürgermeisterIn. Dabei gibt es heuer einige Neuerungen. Wenn zwischen 8 und 17 Uhr die
Wahllokale geöffnet sind, können heuer erstmals nicht nur der aus 40 Mitgliedern bestehende Gemeinderat,
sondern auch die/der BürgermeisterIn von der Bevölkerung direkt gewählt werden. Innsbruck war bisher
die einzige Gemeinde Tirols, in der es keine Direktwahl gab, sondern das Stadtoberhaupt indirekt vom Gemeinderat
bestellt wurde.
Die WählerInnen bekommen dafür zwei Wahlzettel: Einen für die Gemeinderats- und einen für die
Bürgermeisterwahl. Die Stimme kann auch gesplittet werden – das heißt, sie kann einer anderen Fraktion
gegeben werden, als der der/des BürgermeisterkandidatIn.
Sollte im ersten Wahlgang am 15. April keiner der BürgermeisterkandidatInnen über 50 Prozent der Stimmen
erreichen, dann gibt es am 29. April eine Stichwahl.
Vorzugstimmen
Die neue Innsbrucker Wahlordnung ermöglicht erstmals, Vorzugstimmen zu vergeben. Für die Wahlberechtigten
besteht die Möglichkeit, bevorzugte GemeinderatskanditatInnen gezielt zu wählen und damit innerhalb der
Parteiliste vor zu reihen: Dazu können in die freien Felder neben dem Parteinamen am Wahlzettel bis zu zwei
Namen geschrieben werden. Damit die Vorzugstimme gültig ist, müssen die KandidatInnen von der gewählten
Partei aufgestellt worden sein.
Wählen ab 16
Heuer können erstmals junge BürgerInnen bereits ab 16 Jahren von ihrem Stimmrecht Gebrauch machen. Wahlberechtigt
sind damit alle ÖsterreicherInnen und sonstige EU-BürgerInnen ab 16 Jahren (geb. 15. April 1996 und älter)
mit Hauptwohnsitz in Innsbruck. Um für einen Platz im Gemeinderat oder für das Bürgermeisteramt
kandidieren zu können, muss man allerdings nach wie vor mindestens 18 Jahre alt sein.
Briefwahl
Wer am 15. April nicht in Innsbruck ist, aber trotzdem von seinem Wahlrecht Gebrauch machen möchte,
kann dies mittels Briefwahl tun.
Die Wahlkarte kann auf verschiedenen Wegen beantragt warden: per Internet (Formular unter www.innsbruck.gv.at),
Post (Stadtmagistrat Innsbruck, Wahlkartenbüro, Maria-Theresien-Straße 18, 6020 Innsbruck), Fax (0512/5360-6201)
oder persönlich: Wahlkartenbüro, Rathaus, Maria-Theresien-Straße 18, 6. Stock (Lift in den RathausGalerien),
Zimmer 6102. Öffnungszeiten: Mo. bis Do. 8-12 Uhr und 13-17 Uhr, Fr. 8-12 Uhr.
Wichtige Fristen zur Briefwahl
- Bis 11. April: schriftlicher Antrag auf Ausstellung einer Wahlkarte
- Bis 13. April: mündlicher (persönlicher) Antrag auf Ausstellung einer Wahlkarte
- Bis 13. April: Antrag auf Ausübung des Wahlrechtes vor einer Sonderwahlbehörde
- Bis 13. April: Einlangen der Wahlkarten im Postweg
Weitere Wahl-Infos finden Sie unter dem Menüpunkt BürgerInnen/Politik auf http://www.innsbruck.gv.at
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