LH Dörfler: Neue Verordnung enthält Arbeitnehmerrechte und ermöglicht Anbieten
des Gesamtsortiments - Sonntagsöffnung nur in Tourismusgemeinden, ansonsten Vorrang für Familien
Klagenfurt (lpd) - Zur Sonntagsöffnung von Geschäften in Kärntens Tourismusgemeinden
wird es für 2012 eine Übergangsregelung geben. Das teilte Landeshauptmann Gerhard Dörfler am 11-04.
im Pressefoyer nach der Regierungssitzung mit. Er werde eine neue Verordnung vorlegen, in der die ihm sehr wichtigen
Arbeitnehmerrechte zu 100 Prozent enthalten seien und die zudem das Anbieten des Gesamtsortiments ermögliche.
Alle bisherigen Gemeinden bzw. Ortschaften mit Sonntagsöffnung sollen in dieser Verordnung enthalten sein.
Für 2013 ist Dörfler zu Verhandlungen über Feinabstimmungen bereit.
Der Landeshauptmann erklärte, dass es aus vielen betroffenen Gemeinden Ansuchen der Bürgermeister für
ein Beibehalten der Sonntagsöffnung gegeben habe. Es gehe immerhin um ein Aufrechterhalten der touristischen
Versorgung, zudem hätten viele Betriebe bereits für die Sommersaison die Personalplanung vorgenommen
und Mitarbeiter sowie Ferialpraktikanten eingestellt. Am Beispiel von Sittersdorf verwies Dörfler darauf,
dass ein Ende der Sonntagsöffnung sogar den Standort gefährden könnte. Würde das dortige Geschäft
schließen, wären auch die ländliche Versorgung und Arbeitsplätze zerstört. Im Zuge der
Markterrichtung seien zudem öffentliche Mittel für die Errichtung des Kreisverkehrs und in Form von Sonderbedarfsmitteln
geflossen.
Dörfler stellte jedoch klar, dass er generell ein Gegner der Sonntagsöffnung sei und dass sich an diesem,
seinem Standpunkt nichts ändere. "Familie, Vereine, Kultur und unsere christliche Lebenswelt dürfen
durch eine Sonntagsöffnung nicht eingeschränkt werden", betonte er. Entsprechende Verordnungen dürfe
es ganz klar nur in Tourismusgemeinden geben. |