Bern (bklw) - Das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) veröffentlicht am 12.04. im Schweizerischen
Handelsamtsblatt (SHAB) eine Liste von 192 in der EU geschützten Ursprungsbezeichnungen (GUB) und geschützten
geografischen Angaben (GGA). Die Schweiz prüft im Rahmen einer ersten Weiterentwicklung des Abkommens zwischen
der Schweiz und der EU zur gegenseitigen Anerkennung der GUB und GGA, ob diese Bezeichnungen auch in der Schweiz
geschützt werden können. Gleichzeitig wird in der EU der Schutz zweier schweizerischer Bezeichnungen
geprüft.
Das Abkommen über den Herkunftsschutz sieht vor, dass regelmässig auch neu eingetragene GUB und GGA der
Parteien ins Abkommen aufgenommen werden. Bestandteil dieses Vorgehens ist jeweils eine öffentliche Konsultation.
Mit der Aufnahme werden die neuen Bezeichnungen auf dem Territorium beider Vertragspartner gegen jegliche Nachahmung
oder missbräuchliche Verwendung geschützt. Die Schweiz veröffentlicht deshalb die Liste der zu schützenden
EU-Bezeichnungen im SHAB. Auf Seiten der EU wird die Aufnahme der Bezeichnungen „Werdenberger Sauerkäse, Liechtensteiner
Sauerkäse und Bloderkäse" (GUB) sowie „Glarner Kalberwurst" (GGA) geprüft.
Mit der Veröffentlichung der Liste haben die Schweizer Kantone, alle betroffenen natürlichen und juristischen
Personen sowie Drittstaaten bis am 13. Juni 2012 die Möglichkeit, zum Schutz dieser Bezeichnungen auf dem
Schweizer Territorium Stellung zu nehmen. Ob und wann dieser Schutz in Kraft treten soll, wird anschliessend vom
Gemischten Ausschuss für Landwirtschaft, der für die Weiterentwicklungen des Abkommens zuständig
ist, festgelegt. |