Entwurf des Finanzministeriums sieht Umsetzung der neuen EU-Regeln in Österreich vor
Wien (bmf) - Im ersten Halbjahr 2012 wollen Regierungsspitze und Landeshauptleute den neuen Stabilitätspakt
unter Dach und Fach bringen, mit dem die Beteiligung von Ländern und Gemeinden am Reformpaket fixiert werden
soll. Der Entwurf des Finanzministeriums für eine Vereinbarung über den Stabilitätspakt sieht dabei
die Umsetzung der neuen EU-Verpflichtungen für Österreichs Budgetpolitik durch Bund, Länder und
Gemeinden vor.
Die Vorhaben gehen über die Umsetzung des Reformpakets und der Schuldenbremse hinaus und setzen die neuen
EU-Regeln zur Nachhaltigkeit der Haushaltspolitik innerhalb Österreichs um. So ist nicht nur eine Ausgabenbremse
für alle Gebietskörperschaften geplant, die vorsieht, dass Staatsausgaben nicht schneller wachsen dürfen
als das mittelfristige Wirtschaftswachstum, sondern auch die Rückführung der jeweiligen Schuldenquote.
Auch die möglichen Sanktionen sollen neu geregelt werden: Während Strafzahlungen bisher einstimmig verhängt
werden mussten, sollen die Sanktionen bei künftigen Vergehen automatisch fällig werden, wenn das nicht
durch einen einvernehmlichen Beschluss verhindert wird. Die Höhe der Strafzahlung wird mit 15 Prozent der
Überschreitung festgelegt. Der jeweilige Defizitsünder hat dann ein Jahr Zeit, die Verletzung des Stabilitätspakts
auszugleichen, andernfalls verfällt das Geld zugunsten jener Gebietskörperschaften, die die Regeln eingehalten
haben.
Gelten soll der neue Stabilitätspakt ab 2012 und im Gegensatz zu den bisherigen Vereinbarungen unbefristet.
Grund dafür ist, dass auch die auf EU-Ebene vereinbarte Schuldenbremse unbefristet gelten soll. |