Verfahrensvereinfachung und Ablaufbeschleunigung
Wien (bmj) - Initiiert durch das Bundesministerium für Justiz und die Österreichische Post
AG steht der sogenannte hybride Rückscheinbrief seit 1. November 2011 zur Verfügung. Unter hybriden Rückscheinbrief
wird eine Form der Zustellung mit Zustellausweis verstanden, die Elemente der physischen und der elektronischen
Zustellung miteinander kombiniert. Zum Einsatz kommt der hybride Rückschein bei Sendungen über das Poststraßenservice.
Für diese Form der Zustellung wird ein Sichtfensterkuvert in Kombination mit einer sogenannten Zustellkarte
verwendet. Dabei werden die Zustellausweise nicht mehr durch die Geschäftsstelle vorbereitet, sondern unter
Zuhilfenahme von der Behörde übermittelter Avisodaten zur Zustellung unmittelbar bei der Post erstellt.
Auf der Zustellkarte ist der eigentliche Zustellvorgang festgehalten. Die Informationen zum Zustellstatus (Daten
aus dem Zustellnachweis über eine erfolgte oder verhinderte Zustellung) werden von der Post elektronisch an
die Behörde gemeldet. Anschließend wird die Zustellkarte eingescannt und als PDF an die Behörde
übermittelt.
Damit die Gültigkeit der Zustellung durch das Entscheidungsorgan jederzeit überprüft werden kann,
werden in der jeweiligen Anwendung zu jeder einzelnen Zustellung alle Statusinformationen angezeigt.
Zustellungen mittels hybriden Rückscheinbriefs an denselben Empfänger werden künftig einen Tag lang
gesammelt, sodass jeder Empfänger täglich nur eine Zustellung erhalten wird. Diese Möglichkeit der
Sammelzustellungen trägt zu einer weiteren Portokostenreduktion bei.
Die Vorteile des hybriden Rückscheinbriefes liegen also in den geringeren Portokosten gegenüber dem klassischen
Rückscheinbrief, aber auch in der elektronischen Verfolgbarkeit jedes einzelnen Versandstücks und der
damit möglichen Einbettung dieser Prozesse in die jeweiligen Verfahrensabläufe. |