Töchterle: Kürzere Frist bei Berufsanerkennung für Akademiker aus Drittstaaten   

erstellt am
11. 04. 12

Novellierung des Universitätsgesetzes im Wissenschaftsausschuss - Inskription NEU bringt spürbare Verbesserungen für Studierende und Lehrende
Wien (bmwf) - Die Novellierung des Universitätsgesetzes steht am Nachmittag des 10.04. im Mittelpunkt des Wissenschaftsausschusses im Parlament: Sie umfasst die verkürzte Frist bei der Berufsanerkennung für Drittstaatsangehörige sowie die Neuregelung der Inskription an den Universitäten. "Beide Schritte bedeuten spürbare Verbesserungen für Akademiker aus Drittstaaten sowie Studierende und Lehrende", betont Wissenschafts- und Forschungsminister Dr. Karlheinz Töchterle.

Das gemeinsam mit Integrationsstaatssekretär Sebastian Kurz präsentierte 5 Punkte-Programms zur verbesserten Berufsanerkennung von Akademikern aus Drittstaaten beinhaltet die Halbierung der Wartezeit für die Bearbeitung der Anträge. Bisher hatten Universitäten ab Einreichen der vollständigen Unterlagen sechs Monate Zeit, um zu prüfen und entscheiden, ob der Abschluss nostrifiziert wird bzw. welche Ergänzungen zu leisten sind. Mit der Änderung im Universitätsgesetz, das heute im Wissenschaftsausschuss behandelt wird, sind es nur mehr drei Monate. "Die notwendige Änderung im Universitätsgesetz konnte durch den allgemeinen Konsens rasch eingearbeitet werden und führt zu einer Verbesserung für ausländische Akademikerinnen und Akademiker", so der Minister. Das 5-Punkte-Programm umfasst weiters eine zentrale Anlaufstelle und einen Infopoint für die Nostrifizierung, die Möglichkeit der zentralen Einreichung bei der bestehenden Infostelle NARIC (National Academic Recognition Information Centre), eine zentrale Geschäftsstelle als Kompetenzzentrum im Bereich Medizin sowie eine kostenlose Bewerbungshilfe ohne Bürokratie und das Recht auf Bewertung von Abschlüssen im nicht-reglementierten Bereich.

Die Neuregelung der Inskription löst die Voranmeldung ab und ist ab dem kommenden Wintersemester in Kraft. Sie bringt eine verbesserte Planbarkeit für die Universitäten und Verbesserungen für (angehende) Studierende und wurde gemeinsam mit den Hochschulpartnern, ÖH und Universitätenkonferenz erarbeitet. "Die Neuregelung ist aus der Praxis heraus entstanden und damit von Studierenden und Universitäten für die Studierenden und Lehrenden maßgeschneidert", betont Töchterle.

Die Neuregelung der Inskription im Überblick:

  • Die allgemeine Zulassungsfrist für die erstmalige Zulassung an einer Universität zu einem Bachelor- oder Diplomstudium endet künftig österreichweit am 5. September (Wintersemester) bzw. am 5. Februar (Sommersemester).
  • Die Allgemeine Zulassungsfrist gilt nur für die erstmalige Zulassung zu einem Bachelor- oder Diplomstudium. Für Studien mit Aufnahmeverfahren, Aufnahmebedingungen oder Eignungstest gelten diese Fristen nicht.
  • Den Beginn der Zulassungsfrist legen die Rektorate nach Anhörung des Senats fest, sie endet österreichweit einheitlich. Dabei hat die Zulassungsfrist für das Wintersemester mindestens acht Wochen, für das Sommersemester mindestens vier Wochen zu betragen.
  • ÖH und uniko haben einen engen Ausnahmekatalog erarbeitet, der Härten in Einzelfällen mildert. Davon Betroffene bekommen die Möglichkeit, in der Nachfrist (im Wintersemester: 30. November, im Sommersemester: 30. April) zu inskribieren.
  • Auch die Inskription eines Masterstudiums kann in der Nachfrist erfolgen. Weiters kann die Universität in Ausübung ihrer Autonomie zusätzliche Personengruppen die nachträgliche Inskription ermöglichen. Die Frist zur Fortsetzungsmeldung bleibt gleich wie bisher.
  • Doktoratstudierende können tagesaktuell zum Studium zugelassen werden.
     
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