Novellierung des Universitätsgesetzes im Wissenschaftsausschuss - Inskription NEU bringt
spürbare Verbesserungen für Studierende und Lehrende
Wien (bmwf) - Die Novellierung des Universitätsgesetzes steht am Nachmittag des 10.04. im Mittelpunkt
des Wissenschaftsausschusses im Parlament: Sie umfasst die verkürzte Frist bei der Berufsanerkennung für
Drittstaatsangehörige sowie die Neuregelung der Inskription an den Universitäten. "Beide Schritte
bedeuten spürbare Verbesserungen für Akademiker aus Drittstaaten sowie Studierende und Lehrende",
betont Wissenschafts- und Forschungsminister Dr. Karlheinz Töchterle.
Das gemeinsam mit Integrationsstaatssekretär Sebastian Kurz präsentierte 5 Punkte-Programms zur verbesserten
Berufsanerkennung von Akademikern aus Drittstaaten beinhaltet die Halbierung der Wartezeit für die Bearbeitung
der Anträge. Bisher hatten Universitäten ab Einreichen der vollständigen Unterlagen sechs Monate
Zeit, um zu prüfen und entscheiden, ob der Abschluss nostrifiziert wird bzw. welche Ergänzungen zu leisten
sind. Mit der Änderung im Universitätsgesetz, das heute im Wissenschaftsausschuss behandelt wird, sind
es nur mehr drei Monate. "Die notwendige Änderung im Universitätsgesetz konnte durch den allgemeinen
Konsens rasch eingearbeitet werden und führt zu einer Verbesserung für ausländische Akademikerinnen
und Akademiker", so der Minister. Das 5-Punkte-Programm umfasst weiters eine zentrale Anlaufstelle und einen
Infopoint für die Nostrifizierung, die Möglichkeit der zentralen Einreichung bei der bestehenden Infostelle
NARIC (National Academic Recognition Information Centre), eine zentrale Geschäftsstelle als Kompetenzzentrum
im Bereich Medizin sowie eine kostenlose Bewerbungshilfe ohne Bürokratie und das Recht auf Bewertung von Abschlüssen
im nicht-reglementierten Bereich.
Die Neuregelung der Inskription löst die Voranmeldung ab und ist ab dem kommenden Wintersemester in Kraft.
Sie bringt eine verbesserte Planbarkeit für die Universitäten und Verbesserungen für (angehende)
Studierende und wurde gemeinsam mit den Hochschulpartnern, ÖH und Universitätenkonferenz erarbeitet.
"Die Neuregelung ist aus der Praxis heraus entstanden und damit von Studierenden und Universitäten für
die Studierenden und Lehrenden maßgeschneidert", betont Töchterle.
Die Neuregelung der Inskription im Überblick:
- Die allgemeine Zulassungsfrist für die erstmalige Zulassung an einer Universität zu einem Bachelor-
oder Diplomstudium endet künftig österreichweit am 5. September (Wintersemester) bzw. am 5. Februar (Sommersemester).
- Die Allgemeine Zulassungsfrist gilt nur für die erstmalige Zulassung zu einem Bachelor- oder Diplomstudium.
Für Studien mit Aufnahmeverfahren, Aufnahmebedingungen oder Eignungstest gelten diese Fristen nicht.
- Den Beginn der Zulassungsfrist legen die Rektorate nach Anhörung des Senats fest, sie endet österreichweit
einheitlich. Dabei hat die Zulassungsfrist für das Wintersemester mindestens acht Wochen, für das Sommersemester
mindestens vier Wochen zu betragen.
- ÖH und uniko haben einen engen Ausnahmekatalog erarbeitet, der Härten in Einzelfällen mildert.
Davon Betroffene bekommen die Möglichkeit, in der Nachfrist (im Wintersemester: 30. November, im Sommersemester:
30. April) zu inskribieren.
- Auch die Inskription eines Masterstudiums kann in der Nachfrist erfolgen. Weiters kann die Universität
in Ausübung ihrer Autonomie zusätzliche Personengruppen die nachträgliche Inskription ermöglichen.
Die Frist zur Fortsetzungsmeldung bleibt gleich wie bisher.
- Doktoratstudierende können tagesaktuell zum Studium zugelassen werden.
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