Modernisierung des EU-Rechtsrahmens angesichts neuer Bedrohungen
Brüssel (ec.europa) - Ohne wirksame Vorschriften zur Bekämpfung von Geldwäsche und
Terrorismusfinanzierung könnten Solidität, Integrität und Stabilität des Finanzsystems ernsthaft
bedroht werden. Angesichts der sich ständig wandelnden Bedrohungen im Zusammenhang mit Geldwäsche und
Terrorismusfinanzierung ist eine regelmäßige Überprüfung des bestehenden Rechtsrahmens geboten.
Im Lichte der jüngsten Überarbeitung der einschlägigen internationalen Standards und der von ihr
selbst durchgeführten Überprüfung hat die Kommission heute einen Bericht über die Anwendung
der Dritten Geldwäscherichtlinie angenommen.
Darin werden die Umsetzung der verschiedenen Elemente des geltenden Rahmens analysiert und Überlegungen dazu
angestellt, welche Änderungen gegebenenfalls erforderlich sind. Aufgrund der Überprüfung der Richtlinienvorschriften
gelangt der Bericht generell zu dem Schluss, dass der bestehende Rahmen gut zu funktionieren scheint und dass keine
grundlegenden Unzulänglichkeiten festzustellen sind, die wesentliche Änderungen erfordern. Nichtsdestoweniger
seien gewisse Änderungen notwendig, um den sich wandelnden Bedrohungen Rechnung zu tragen. Die Kommission
beabsichtigt, im Herbst 2012 einen Vorschlag für eine vierte Geldwäscherichtlinie vorzulegen.
Dazu der für Binnenmarkt und Dienstleistungen zuständige Kommissar Michel Barnier: „Heute machen wir
einen wichtigen Schritt, um die europäischen Vorschriften zur Sicherung der Solidität, Integrität
und Stabilität des Finanzsystems zu aktualisieren und zu stärken. Wir wollen dafür sorgen, dass
die neuen internationalen Standards rasch integriert werden und dass das europäische System angemessen auf
die sich wandelnden Bedrohungen durch Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung reagiert. Der Einfallsreichtum
der Kriminellen bei der Nutzung von Gesetzeslücken kennt keine Grenzen. Unser Ziel ist es, klare und verhältnismäßige
Bestimmungen vorzuschlagen, die den Binnenmarkt schützen, ohne die Marktteilnehmer übermäßig
zu belasten.“
Hintergrund
Die Dritte Geldwäscherichtlinie gibt einen Rechtsrahmen vor, der das Finanzsystem vor den Risiken von Geldwäsche
und Terrorismusfinanzierung schützen soll und weitgehend auf den von der „Financial Action Task Force“ (FATF)
festgelegten internationalen Standards beruht. Nach Veröffentlichung der überarbeiteten internationalen
Standards am 16. Februar 2012 verpflichtete sich die Kommission, den EU-Rechtsrahmen umgehend zu aktualisieren
und die erforderlichen Änderungen vorzunehmen.
Parallel zu diesem Prozess hat die Kommission eine Überprüfung der Dritten Geldwäscherichtlinie
durchgeführt, um etwaige Unzulänglichkeiten aufzudecken.
Kernpunkte des Vorschlags
Folgende Aspekte wird die Kommission eingehender prüfen:
- Berücksichtigung der Änderungen an den internationalen Standards durch Integration stärker risikobasierter
Elemente, was es ermöglichen dürfte, bei der Bewertung von Risiken gezielter vorzugehen und die Ressourcen
da einzusetzen, wo sie am dringendsten benötigt werden;
- Möglichkeit der Ausweitung des Geltungsbereichs der Vorschriften, um beispielsweise eine umfassendere
Abdeckung des Glücksspielsektors und die Einbeziehung von Steuervergehen als „Vortaten“ von Geldwäsche
zu gewährleisten;
- Möglichkeit der Präzisierung der Vorschriften zu den Sorgfaltspflichten gegenüber Kunden, denen
zufolge Banken und andere „Verpflichtete“ angemessene Kontrollen und Verfahren einführen müssen, um feststellen
zu können, wer die Kunden sind, mit denen sie Geschäfte machen, und welcher Art die Geschäfte dieser
Kunden sind; insbesondere müssen die überarbeiteten Vorschriften sicherstellen, dass vereinfachte Verfahren
nicht fälschlicherweise als volle Ausnahme von den Vorschriften zu den Sorgfaltspflichten gegenüber Kunden
angesehen werden;
- Festlegung neuer Bestimmungen zur Behandlung politisch exponierter Personen (PEP) auf nationaler Ebene und
im Rahmen internationaler Organisationen;
- Stärkung der Befugnisse der nationalen zentralen Meldestellen („Financial Intelligence Units“, FIU) und
Ausbau der Zusammenarbeit zwischen den FIU, deren Aufgabe darin besteht, Meldungen über Verdachtsfälle
von Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung entgegenzunehmen, zu analysieren und an die zuständigen Behörden
weiterzuleiten und auf diese Weise die Zusammenarbeit zu fördern;
- Klarstellung, wie die Aufsichtsbefugnisse zur Bekämpfung von Geldwäsche in grenzüberschreitenden
Situationen auszuüben sind;
- Einführung neuer Datenschutzbestimmungen im Lichte der im Januar 2012 veröffentlichten Kommissionsvorschläge.
Darüber hinaus legt die Kommission in dem Bericht dar, wie sie die Anwendung der Richtlinie auf Rechtsanwälte
und andere selbstständige Angehörige von Rechtsberufen bewertet.
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