Städtebund berät über Konsolidierungsmaßnahmen des Bundes   

erstellt am
11. 04. 12

Geschäftsleitung fordert Grundsteuerreform und Ausnahmen von Vorsteuerabzugsregelung für Schulen
Wien (rk) - Die Konsolidierungspläne der Bundesregierung waren auch Thema der Diskussionen der Geschäftsleitung des Österreichischen Städtebundes, die am 11.04. in Wien tagte. "Österreichs Städte und Gemeinden tragen schon jetzt wesentlich zur Budgetkonsolidierung bei, indem sie sich im Stabilitätspakt zu einer Neuverschuldung von Null Prozent verpflichtet haben", sagte Bürgermeister Michael Häupl, Präsident des Österreichischen Städtebundes und forderte eine Akkordierung von Finanzausgleich und Stabilitätspakt: "Man kann nicht künftige Ausgaben planen ohne die Einnahmen zu kennen", so Häupl.

Der vorliegende Entwurf des Stabilitätsgesetz 2012 enthält im Bereich der Umsatzsteuer Regelungen, die massive Mehrbelastungen für Städte und Gemeinden nach sich ziehen: Der Verlust des Vorsteuerabzugs bedeutet, dass Investitionen in Schulen und andere Bildungseinrichtungen um 20 Prozent teurer werden und daher sicher nicht in vollem Ausmaß weitergeführt werden können. "Der Österreichische Städtebund appelliert daher an die Bundesregierung, die kommunalen Investitionen für Bildung aus der Vorsteuerregelung auszunehmen", so Häupl.

Die Abschaffung der Möglichkeit des Vorsteuerabzugs für Städte und Gemeinden wurde zuletzt um einige Monate – auf 1. September 2012 – verschoben. Dennoch wird diese Neuregelung spürbare Konsequenzen haben: Die Abschaffung des Vorsteuerabzugs wird zu einem Rückgang der Investitionen von Städten und Gemeinden führen, die bislang der größte öffentliche Investor waren. "Um die Investitionstätigkeit aufrecht zu erhalten, müssen Städte und Gemeinden andere Mittel lukrieren können. Der nächste Schritt muss eine Reform der Grundsteuer sein", so Thomas Weninger, Generalsekretär des Österreichischen Städtebundes.

Der Österreichische Städtebund fordert daher

  • Kurzfristig die Erhöhung des Hebesatzes, um zumindest die weitere Erodierung der Grundsteuer in den Haushalten der Städte und Gemeinden hintanzuhalten.
  • Die Einsetzung einer Arbeitsgruppe im Finanzministerium unter Einbeziehung der kommunalen ExpertInnen zur grundlegenden Reform des Bewertungsgesetzes und der Grundsteuer bis längstens 2014.
  • Eine "Verländerung" wird entschieden abgelehnt.


Die Grundsteuer ist die zweitwichtigste Steuer der Gemeinden und ist auf Grund der jahrzehntelangen Nicht-Aktualisierung der Einheitswerte bereits mehrfach vom Verfassungsgerichthof kritisiert worden. Eine eingeschränkte Reform, die sich ausschließlich auf Agrarflächen bezieht, wie sie jetzt vorgesehen ist, ist völlig ineffizient und widerspricht den Erkenntnissen des Verfassungsgerichtshofes. Der Städtebund fordert daher ein einfaches, transparentes System, das den Kommunen Planungssicherheit gibt und die unterschiedlichen Wertentwicklungen fair abbildet.

     
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