Geschäftsleitung fordert Grundsteuerreform und Ausnahmen von Vorsteuerabzugsregelung für
Schulen
Wien (rk) - Die Konsolidierungspläne der Bundesregierung waren auch Thema der Diskussionen der
Geschäftsleitung des Österreichischen Städtebundes, die am 11.04. in Wien tagte. "Österreichs
Städte und Gemeinden tragen schon jetzt wesentlich zur Budgetkonsolidierung bei, indem sie sich im Stabilitätspakt
zu einer Neuverschuldung von Null Prozent verpflichtet haben", sagte Bürgermeister Michael Häupl,
Präsident des Österreichischen Städtebundes und forderte eine Akkordierung von Finanzausgleich und
Stabilitätspakt: "Man kann nicht künftige Ausgaben planen ohne die Einnahmen zu kennen", so
Häupl.
Der vorliegende Entwurf des Stabilitätsgesetz 2012 enthält im Bereich der Umsatzsteuer Regelungen, die
massive Mehrbelastungen für Städte und Gemeinden nach sich ziehen: Der Verlust des Vorsteuerabzugs bedeutet,
dass Investitionen in Schulen und andere Bildungseinrichtungen um 20 Prozent teurer werden und daher sicher nicht
in vollem Ausmaß weitergeführt werden können. "Der Österreichische Städtebund appelliert
daher an die Bundesregierung, die kommunalen Investitionen für Bildung aus der Vorsteuerregelung auszunehmen",
so Häupl.
Die Abschaffung der Möglichkeit des Vorsteuerabzugs für Städte und Gemeinden wurde zuletzt um einige
Monate – auf 1. September 2012 – verschoben. Dennoch wird diese Neuregelung spürbare Konsequenzen haben: Die
Abschaffung des Vorsteuerabzugs wird zu einem Rückgang der Investitionen von Städten und Gemeinden führen,
die bislang der größte öffentliche Investor waren. "Um die Investitionstätigkeit aufrecht
zu erhalten, müssen Städte und Gemeinden andere Mittel lukrieren können. Der nächste Schritt
muss eine Reform der Grundsteuer sein", so Thomas Weninger, Generalsekretär des Österreichischen
Städtebundes.
Der Österreichische Städtebund fordert daher
- Kurzfristig die Erhöhung des Hebesatzes, um zumindest die weitere Erodierung der Grundsteuer in den Haushalten
der Städte und Gemeinden hintanzuhalten.
- Die Einsetzung einer Arbeitsgruppe im Finanzministerium unter Einbeziehung der kommunalen ExpertInnen zur grundlegenden
Reform des Bewertungsgesetzes und der Grundsteuer bis längstens 2014.
- Eine "Verländerung" wird entschieden abgelehnt.
Die Grundsteuer ist die zweitwichtigste Steuer der Gemeinden und ist auf Grund der jahrzehntelangen Nicht-Aktualisierung
der Einheitswerte bereits mehrfach vom Verfassungsgerichthof kritisiert worden. Eine eingeschränkte Reform,
die sich ausschließlich auf Agrarflächen bezieht, wie sie jetzt vorgesehen ist, ist völlig ineffizient
und widerspricht den Erkenntnissen des Verfassungsgerichtshofes. Der Städtebund fordert daher ein einfaches,
transparentes System, das den Kommunen Planungssicherheit gibt und die unterschiedlichen Wertentwicklungen fair
abbildet.
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