Bozen (lpa) - Etwa 500.000 Bürger in 210.000 Haushalten und über 80.000 Gebäude sind bei
der Volkszählung vom 9. Oktober 2011 bis Ende Jänner 2012 in Südtirol erhoben worden. 3131 Haushalte
müssen in den kommenden Wochen noch für eine Nachzählung „herhalten“, um die Qualität der Daten
zu überprüfen. In nächster Zeit wird das staatliche Statistikamt Istat die ersten Ergebnisse der
Zählung veröffentlichen.
Alle zehn Jahre wird in ganz Europa die Bevölkerung „vermessen“. In Italien führt das staatliche Statistikamt
Istat die Zählung durch, in Südtirol ist das Landesstatistikinstitut Astat mit der Durchführung
der Zählung beauftragt. Von Oktober 2011 bis Ende Jänner 2012 sind mit Hilfe von 800 Zählern und
- erstmals - des Internets alle in Südtirol lebenden Menschen erfasst worden. Doch nicht für alle Bürger
war die Arbeit mit der Ausfüllung des Fragebogens getan, einige müssen jetzt „nachsitzen“. Johanna Plasinger,
die Leiterin des Astat-Amtes für Bevölkerungsstatistik, erklärt warum: „Das Istat ist verpflichtet,
nach jeder Volkszählung die Qualität der gesammelten Informationen über ein Stichprobenverfahren
zu prüfen. Konkret geht es um eine Schätzung der Zuverlässigkeit der Angaben zu den am Stichtag
gezählten Einheiten und um die Berechnung der Fehlerquote in Bezug auf falsche oder fehlende Angaben. Außerdem
wird erhoben, wie groß die Übererfassung, also die Zahl der Menschen ist, die in zwei Gemeinden als
wohnhaft gezählt worden sind, und die Untererfassung, also die Zahl der Menschen, die nicht gezählt worden
sind.“
Die Nachzählung betrifft italienweit 255 Gemeinden und 2500 Zählsprengel. In Südtirol sind Bozen,
Meran, Leifers, Sarntal, Innichen und Nals ausgelost worden. In diesen sechs Gemeinden müssen insgesamt 3131
Familien nochmals einen kurzen Fragebogen beantworten. Die Nachzählung startet morgen Mittwoch, 11. April,
und ist bis Ende Mai abgeschlossen.
Die Haushalte der ausgewählten Zählsprengel erhalten von einem Zähler - der einen Erkennungsausweis
bei sich hat - den Fragebogen ausgehändigt. Auszufüllen ist er für jedes Familienmitglied mit Bezug
auf den 9. Oktober 2011. Der Fragebogen sollte nach Möglichkeit von der Bezugsperson des Haushaltes ausgefüllt
werden. Bei Bedarf kann der Zähler beim Beantworten der Fragen behilflich sein. Dafür ist keine Gebühr
zu entrichten. Es besteht wie bei der Volkszählung selbst Auskunftspflicht. Selbstverständlich werden
alle Angaben streng vertraulich behandelt. |