Bozen (lpa) - Das Landesgesetz, das den Südtiroler Gemeinden einen Rahmen bei der Anwendung der Immobiliensteuer
IMU setzt, wird am 24.04. im Amtsblatt veröffentlicht. Es sieht mögliche Reduzierungen für verschiedenste
Immobilien vor: von Erstwohnungen über denkmalgeschützte Bauten bis zu Wohnungen, die vom Mieter als
Erstwohnung genutzt werden.
Nachdem die Regierung Monti die Gemeindeimmobiliensteuer ICI zum Auslaufmodell erklärt und durch die IMU ersetzt
hat, war das Ziel der Landesregierung, in Südtirols Gemeinden eine möglichst einheitliche Anwendung der
Steuer - von den Hebesätzen bis zu den Reduzierungen - durchzusetzen. Aus diesem Grund hat sie einen Gesetzentwurf
in den Landtag eingebracht, der den Gemeinden einen Rahmen setzt, innerhalb dessen die IMU anzuwenden ist.
Nach der Verabschiedung im Landtag und der Ausfertigung durch Landeshauptmann Luis Durnwalder trägt das IMU-Landesgesetz
nun den offiziellen Titel "Erleichterungen im Bereich der Gemeindesteuer auf Immobilien (IMU) und Bestimmungen
über das Kataster", das Datum vom 18.04.und die Nummer 8. Es wird am 24.04. im Amtsblatt der Region Nr.
17 veröffentlicht und tritt bereits am Tag danach, also am 25.04. in Kraft. |