Lebensmittelsicherheit – Neues Arzneibuchgesetz, Epedemiegesetz, Bäderhygienegesetz
Wien (pk) - Gesundheitspolitische Themen beherrschten den Themenblock in der Sitzung des Nationalrats
am 19.04. An dessen Spitze stand der Lebensmittelsicherheitsbericht 2010, der erste dieser Art, der dem Parlament
vorgelegt wurde. Er wurde mehrheitlich zur Kenntnis genommen. Im genannten Bericht wird unter anderem festgestellt,
dass rund 78% der gezogenen Planproben keinen Grund zur Beanstandung gaben. 4,5% wurden hingegen als nicht für
den menschlichen Verzehr geeignet bewertet, 0,6% sogar als gesundheitsgefährdend eingestuft. Die Beanstandungsquote
lag bei 22%, wobei Kennzeichnungsmängel und irreführende Angaben am häufigsten Grund zur Kritik
gaben. Der größte Anteil der als gesundheitsschädlich eingestuften Proben entstammte der Warengruppe
Spielzeug (9%). Besonders hohe Beanstandungsquoten wurden bei Nahrungsergänzungsmitteln verzeichnet (39,6%)
sowie bei Lebensmittelkontaktmaterialien (29,7%) und nichtalkoholischen Getränken und Säften (mit 28,9%).
Abgeordneter Martin STRUTZ (F) würdigte die Qualität des Berichts und lobte positive Entwicklung bei
der Lebensmittelsicherheit und –kontrolle und dankte den Menschen, die in diesem Bereich tätig sind. Bemerkenswert
sei eine relativ hohe Beanstandungsquote bei Fleisch und die Feststellung gentechnisch veränderter Lebensmittel,
sagte er. Die Dauer zwischen der Feststellung von Mängeln und der Information der Öffentlichkeit darüber
sei immer noch viel zu lange, klagte der Abgeordnete. Diese Kritik bringe seine Fraktion durch Ablehnung des Berichts
zum Ausdruck.
Abgeordneter Johann MAIER (S) verortete die Zuständigkeit für Lebensmittelkontrollen bei den Bundesländern
und meinte, der Bericht zeige die Defizite und Versäumnisse auf Länderebene in diesem Bereich auf. Er
leitete daraus Handlungsbedarf für eine Neuregelung der Kontrolle entlang der Lebensmittelkette ab und appellierte
überdies an die Länder, die entsprechenden Vorgaben zu erfüllen.
Abgeordneter Erwin RASINGER (V) sah durch den Bericht die Bedeutung der Kontrolle bestätigt und beleuchtete
in seiner Wortmeldung vor allem die festgestellten Mängel bei Kinderspielzeug, Nahrungsergänzungsmitteln
und Eiswürfeln.
Abgeordneter Wolfgang PIRKLHUBER (G) schloss aus der geringen Zahl an Beanstandungen wegen Gentechnik auf den Erfolg
der österreichischen Anti-Gentechnik-Haltung und sprach sich vehement für die Gentechnikfreiheit in allen
Lebensmitteln und für den Kampf gegen jegliche Kontamination aus. Weiters forderte er ein österreichisches
Gütesiegelgesetz und übte in diesem Zusammenhang Kritik am AMA-Gütesiegel, das seiner Meinung nach
irreführende Wirkung habe.
Abgeordnete Ursula HAUBNER (B) zeigte sich besorgt über die Probleme bei den Nahrungsergänzungsmitteln
und bemängelte insgesamt die Kontrolltätigkeit der Länder. Sie drängte auf eine Verwaltungsreform,
die dem Minister konkrete Kompetenzen an die Hand gibt, um die Kontrollmissstände zu beseitigen.
Bundesminister Alois STÖGER erwartete sich von dem Bericht Transparenz für die Bevölkerung, aber
auch Druck auf die Betriebe und die Verantwortlichen in den Ländern. Für dieses Jahr kündigte er
eine Schwerpunktaktion Kinderspielzeug an.
Abgeordnete Sabine OBERHAUSER (S) forderte angesichts der hohen Zahl an Beanstandungen bei vor allem aus China
importiertem Kinderspielzeug verstärkte Kontrollen.
Abgeordneter Nikolaus PRINZ (V) stellte den heimischen Lebensmitteln ein ausgezeichnetes Zeugnis aus und betonte,
die österreichische Landwirtschaft stehe zu ihrer Verantwortung, gesunde und hochwertige Produkte auf den
Markt zu bringen. Wer auf heimische bäuerliche Lebensmittel setze, stehe auf der sicheren Seite, war für
Prinz klar.
Abgeordneter Kurt GRÜNEWALD (G) erinnerte an die festgestellten Kontrollmängel bei den Bundesländern
und ortete Probleme in der mittelbaren Bundesverwaltung. Er schlug zudem eine Vernetzung der AGES vor.
Abgeordneter Gerhard HUBER (B) meldete schwere Bedenken gegen den Import von Palmöl und von Pangasius an,
kritisierte weiters die Einfuhr von gentechnisch verseuchten Futtermitteln, aber auch von Gemüse aus Asien
und appellierte an Stöger, seine Lebensmittelpolitik zu überdenken.
Abgeordnete Dagmar BELAKOWITSCH-JENEWEIN (F) kündigte die Ablehnung des Berichts durch ihre Fraktion an, vermisste
Konsequenzen bei Verfehlungen und ließ den Hinweis des Ministers auf mangelnde Kompetenzen nicht gelten.
Neues Arzneibuchgesetz passiert Nationalrat
Einstimmig angenommen wurde sodann das neue Bundesgesetz über das Arzneibuch ( Arzneibuchgesetz 2012 – ABG
2012). Das geltende Arzneibuchgesetz aus dem Jahr 1980 enthält Vorschriften, die mit den später beschlossenen
arzneimittel- und apothekenrechtlichen Regelungen nicht übereinstimmen, weshalb es nun einerseits zu einer
materiellen und formellen Anpassung der Bestimmungen kommt, andererseits eine Sanierung der europarechtlich bedenklichen
Vorgabe betreffend die Veröffentlichung des Europäischen Arzneibuchs und des Österreichischen Arzneibuchs
erfolgt. In Zukunft entfällt die bisher gesetzlich vorgesehene Verpflichtung des Gesundheitsministers, diese
beiden Publikationen in der Österreichischen Staatsdruckerei zu verlegen.
Abgelehnt wurde hingegen ein damit in Zusammenhang stehender F-Antrag des Abgeordneten Norbert Hofer, der befürchtet,
dass durch die mit April 2011 in Kraft tretenden Bestimmungen der "Traditional Herbal Medical Product"-Richtlinie
der EU massive Einschränkungen in Hinblick auf die Möglichkeit der Abgabe alternativer und homöopathischer
Medikamente auftreten.
Abgeordneter Josef RIEMER (F) nahm zum Antrag seiner Fraktion Stellung, befürchtete Einschränkungen der
alternativen Heilmittel durch eine entsprechende EU-Richtlinie und sah die außereuropäische Tradition
in der Pflanzenmedizin gefährdet. In einem Entschließungsantrag forderte er überdies einen Kostenersatz
für von einem Arzt verordnete alternative Heilmethoden.
Abgeordneter Johann HECHTL (S) versicherte, durch die von Riemer kritisierten EU-Richtlinie werde es zu keiner
Einschränkung bei der Abgabe von Arzneimitteln kommen, und betonte, vielmehr werde der Marktzugang für
traditionelle pflanzliche Arzneimittel erleichtert.
Abgeordneter Oswald KLIKOVITS (V) erwiderte auf die Bedenken der FPÖ, die EU-Richtlinie sehe sehr wohl die
Möglichkeit der erleichterten Registrierung pflanzlicher Arzneimittel vor.
Abgeordneter Kurt GRÜNEWALD (G) verteidigte ebenfalls die von der FPÖ bemängelte Richtlinie, wies
aber auf die Bedeutung der praktischen Erprobung pflanzlicher Substanzen über einen längeren Zeitraum
hin.
Abgeordneter Wolfgang SPADIUT (B) sah wie seine Vorredner keinen Grund für eine Unterstützung des F-Antrags
und bemerkte, im Wesentlichen werde in Österreich bei den Heilpflanzen alles beim Alten bleiben. Er trat allerdings
dafür ein, Kräutermischungen auf den möglichen Gehalt von psychoaktiven Substanzen zu untersuchen.
Bei der Abstimmung wurde das Arzneibuchgesetz einstimmig und der negative Ausschussbericht betreffend den F-Antrag
mehrheitlich angenommen. Der F-Entschließungsantrag blieb in der Minderheit.
Epedemiegesetz und Bäderhygienegesetz
Ebenfalls einstimmig angenommen wurde die Novelle zum Epidemiegesetz. Sie dient dazu, eine Rechtsgrundlage
zu schaffen, damit Ärzte und Ärztinnen sowie Krankenanstalten ihrer Meldepflicht nach diesem Bundesgesetz
nicht nur in der bisher vorgesehenen schriftlichen Form, sondern auch auf elektronischem Wege durch Dateneingabe
in das Register anzeigepflichtiger Krankheiten nachkommen können.
Die Änderung des Bäderhygienegesetzes passierte den Nationalrat lediglich mehrheitlich. Demnach müssen
die jeweils zuständigen Landeshauptleute spätestens mit Beginn der Badesaison 2012 sicherstellen, dass
der Öffentlichkeit während der Badesaison bestimmte Informationen an leicht zugänglicher Stelle
in nächster Nähe jedes Badegewässers zur Verfügung stehen. Zu diesem Zweck ist es auch erforderlich,
dass die herangezogenen Organe und/oder Sachverständigen die den Badegewässern anliegenden Grundstücke
betreten und die erforderlichen Maßnahmen vornehmen können.
Abgeordneter Andreas KARLSBÖCK (F) zeigte kein Verständnis dafür, dass die Bevölkerung künftig
auch in unmittelbarer Nähe von Badegewässern auf Informationstafeln über die Wasserqualität
informiert werden müsse. Seiner Ansicht nach ist der Aufwand dafür viel zu hoch. Die Informationen seien
ohnehin im Internet abrufbar, betonte er. Positiv bewertete Karlsböck, dass ÄrztInnen meldepflichtige
Krankheiten künftig auf elektronischem Weg melden können. Er wies aber auf die Bedeutung des Datenschutzes
hin. Die PatientInnen seien nicht gefeit davor, dass die Daten missbräuchlich verwendet würden, warnte
er und beurteilte in diesem Sinn auch den geplanten Elektronischen Gesundheitsakt kritisch. Karlsböck fürchtet,
dass 1,8 Mrd. € durch ein veraltetes Projekt "versenkt werden". Der Abgeordnete appellierte außerdem
an Gesundheitsminister Stöger, auf EU-Ebene Druck auszuüben, um ein Verbot von Internet-Ordinationen
zu erreichen.
Abgeordneter Wilhelm HABERZETTL (S) wies darauf hin, dass Österreich in Bezug auf die Badegewässer-Qualität
EU-Vorgaben umsetzen müsse. Um die vorgesehenen Informationstafeln in unmittelbarer Nähe von Badegewässern
aufzustellen, müssen ihm zufolge die behördlichen Organe Zugang zu den Grundstücken erhalten. Wie
Haberzettl betonte, wird künftig außerdem sichergestellt, dass auch kleine Whirlpools in den Anwendungsbereich
des Bäderhygienegesetzes fallen. Gerade hier liege vieles im Argen, meinte er.
Abgeordneter Wolfgang SPADIUT (B) wertete das Aufstellen von Informationstafeln im Nahbereich von Badegewässern
als "Schnapsidee" und sprach von einem "Bauchfleck" der EU. Es sei viel sinnvoller, die Bevölkerung
über das Internet über die Qualität der Badegewässer zu informieren, unterstrich er.
Abgeordnete Gertrude AUBAUER (V) drängte auf eine rasche Umsetzung des Projekts E-Medikation und des Elektronischen
Gesundheitsaktes ELGA. Das Projekt E-Medikation könnte Menschenleben retten, weil doppelte Medikamentenverschreibungen
verhindert würden. Ebenso erachtet sie es für sinnvoll, Doppelbefunde zu vermeiden. Aubauer appellierte
in diesem Sinn an alle Betroffenen, sich rasch an einen Tisch zu setzen und eine "österreichische Lösung"
zu finden, die auch den Datenschutz gewährleistet.
Abgeordneter Kurt GRÜNEWALD (G) kündigte die Zustimmung der Grünen zu beiden Gesetzesvorlagen an.
Er wertete es allerdings als bedenklich, dass es der Entscheidung der Länder obliegt, was ein Badegewässer
ist. Dadurch würden vielfach Kontrollen umgangen, glaubt er. Kritik übte Grünewald auch an der unterschiedlichen
Meldedisziplin in den Bundesländern in Bezug auf meldepflichtige Krankheiten.
Abgeordnete Claudia DURCHSCHLAG (V) erklärte, die ÖVP unterstütze die beiden "kleinen, aber
feinen" Gesetzesnovellen. Sie begrüßte ausdrücklich, dass Daten über meldepflichtige
Krankheiten künftig auch auf elektronischem Weg übermittelt werden können und machte geltend, dass
der Datensicherheit höchste Priorität eingeräumt wird. Zum Bäderhygienegesetz merkte Durchschlag
an, Österreich habe als Tourismusland einen Ruf zu verteidigen, dabei spiele auch die Qualität der Badegewässer
eine große Rolle.
Gesundheitsminister Alois STÖGER wertete es als wichtig, die Bevölkerung umfassend über die Qualität
der Badegewässer zu informieren. Die Qualität der Gewässer sei eine sehr gute, versicherte er. Stöger
machte sich darüber hinaus erneut für die Einführung des Elektronischen Gesundheitsakts stark.
Anträge der Opposition abgelehnt
Abgelehnt wurde sodann eine Reihe von Anträgen der Opposition. Dies betraf zunächst die Initiative des
Abgeordneten Wolfgang Spadiut (B) betreffend österreichweit einheitliche Abgeltung der ärztlichen Leistungen
im Rahmen der Substitutionsbehandlungen sowie die Forderung von Abgeordnetem Stefan Markowitz (B) betreffend Ausweitung
des Personenkreises der Entschädigungsberechtigten offensichtlich Thalidomid-/Contergan geschädigten
Personen, die vor dem Jahr 1956 geboren wurden.
In der Minderheit blieb auch der Antrag von Abgeordneter Judith Schwentner (G) nach Berücksichtigung geschlechtsspezifischer
arbeitsbedingter Risiken in der Prävention und bei der Anerkennung von Berufskrankheiten.
Keine Mehrheit fand weiters der Antrag von Abgeordnetem Norbert Hofer (F) betreffend Revision des Abkommens zwischen
WHO und IAEO, insbesondere hinsichtlich der Untersuchung von Risiken durch künstliche Radioaktivität.
Der Ablehnung verfiel schließlich die Forderung von Abgeordneter Birgit Schatz (G), Bisphenol A in Babyschnullern
zu verbieten.
Abgeordnete Dagmar BELAKOWITSCH-JENEWEIN (F) ging auf die einzelnen Oppositionsanträge ein und wertete es
als bedenklich, dass es in manchen Bundesländern aufgrund unterschiedlicher Abgeltungen kaum noch ÄrztInnen
gebe, die Substitutionsbehandlungen durchführen. Sie plädierte in diesem Zusammenhang generell dafür,
ein einheitliches Leistungs- und Abgeltungssystem im Bereich der Krankenkassen einzuführen. Kritik übte
Belakowitsch-Jenewein außerdem an einem Abkommen zwischen der Weltgesundheitsorganisation WHO und der Internationalen
Atomenergieorganisation IAEO, sie fürchtet unzureichende Warnungen über die schädlichen Gesundheitsfolgen
von radioaktiver Strahlung.
Abgeordnete Renate CSÖRGITS (S) setzte sich mit dem Thema Berufskrankheiten auseinander und stellte eine Verbesserung
der Liste der Berufskrankheiten in Aussicht. Gleichzeitig gab sie zu bedenken, dass bereits nach geltender Rechtsordnung
Präventionsmaßnahmen am Arbeitsplatz möglich sind. Die Abgeltung von ärztlichen Leistungen,
etwa Substitutionsbehandlungen, sei eine Angelegenheit der Krankenkassen, sagte Csörgits, der Gesundheitsminister
könne in die Autonomie der Kassen nicht eingreifen. Zum WHO-IAEO-Vertrag hielt Csörgits fest, die IAEO
habe keine Vetomöglichkeit gegen Untersuchungen der WHO.
Abgeordneter Kurt GRÜNEWALD (G) meinte, die "Malaise" bei der Substitutionstherapie habe bereits
unter Gesundheitsministerin Maria Rauch-Kallat begonnen, die die Behandlungen durch überzogene Fort- und Weiterbildungsauflagen
für die ÄrztInnen erschwert habe. Man solle Kranke als Kranke betrachten und sie entsprechend medizinisch
betreuen, mahnte er.
Abgeordneter Erwin RASINGER (V) erklärte, er sei einer der Ärzte, der seit fast 20 Jahren Substitutionsbehandlungen
durchführe. Seiner Ansicht nach ist diese Art der Therapie eine Erfolgsgeschichte, sowohl finanziell als auch
menschlich betrachtet. Österreich sei hier durch die Einbindung der HausärztInnen international ein Vorbild.
Durch die Substitutionstherapie bekomme man PatientInnen in Behandlung, skizzierte Rasinger, gleichzeitig würden
Folgekosten durch Krankheiten vermieden, die von verschmutzten Nadeln versursacht werden. Ein Drittel der PatientInnen
kommt seiner Darstellung nach von der Droge los.
Abgeordneter Wolfgang SPADIUT (B) bedauerte, dass die Zahl der ÄrztInnen, die Substitutionsbehandlungen durchführen,
in manchen Bundesländern massiv zurückgegangen ist. Als Hauptgrund vermutet er, neben der mittlerweile
wieder aufgehobenen strengen Ausbildungsverordnung von Gesundheitsministerin Rauch-Kallat, dass es kein einheitliches
Honorarsystem in Österreich gibt. Durch den Rückzug der ÄrztInnen habe sich die Versorgungssituation
massiv verschlechtert, kritisiert er. Folge seien ein zunehmender Drogenhandel, mehr Beschaffungskriminalität
und ein Anstieg von Folgeerkrankungen wie HIV. Spadiut appellierte an Gesundheitsminister Stöger, ein "Machtwort"
zu sprechen.
Abgeordneter Erwin SPINDELBERGER (S) ging auf den Antrag der Grünen betreffend Verbot von Bisphenol A in Babyschnullern
ein und machte darauf aufmerksam, dass diese Forderung bereits erfüllt sei. Seit 1. Februar sei in Österreich
eine entsprechende Verordnung in Kraft, skizzierte er. Spindelberger wies aber generell auf die Problematik hin,
dass viele Spielzeugprodukte, vor allem aus asiatischen Ländern, gesundheitsgefährdend seien, wie sich
bei Kontrollen gezeigt habe.
Abgeordnete Judith SCHWENTNER (G) verwies darauf, dass bestimmte Erkrankungen von ArbeitnehmerInnen unterschiedlich
bewertet würden. Wenn ein Mann, der am Presslufthammer stehe, ein Bandscheibenleiden bekomme, werde das als
Berufskrankheit anerkannt, während eine gleiche Erkrankung aufgrund von Pflegetätigkeit nicht angerechnet
würde, bemängelte sie. Schwentner zeigte sich daher erfreut, dass die Liste der Berufskrankheiten überarbeitet
wird. Zum Thema Bisphenol A merkte sie an, eine von der EU in Auftrag gegebene Studie habe gezeigt, dass von 28
Babyschnullern 20 immer noch verseucht gewesen seien. Sie forderte daher strengere Kontrollen.
Abgeordneter Erwin KAIPEL (S) bekräftigte, dass die Liste der Berufskrankheiten regelmäßig angepasst
werde. Die nächste ASVG-Novelle wird ihm zufolge weitere Verbesserungen bringen.
Abgeordneter Stefan MARKOWITZ (B) machte darauf aufmerksam, dass es in Österreich einige wenige Contergan-geschädigte
Personen gebe, die vor der offiziellen Markteinführung des Produktes geboren wurden. Er forderte eine menschliche
Lösung für die betroffenen Personen, die seit 1954 mit dem Problem leben müssten und dringend Hilfe
benötigten. Markowitz appellierte an Stöger, sich des Problems anzunehmen. |