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Verbot der künstlichen Befruchtung für gleichgeschlechtliche Paare |
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erstellt am
18. 04. 12
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Heinisch-Hosek:
Diskriminierung alleinstehender Frauen und lesbischer Paare ein Ende setzen
Frauenministerin begrüßt klare Position der Bioethikkommission zur künstlichen
Befruchtung für alleinstehende und lesbische Frauen
Wien (bpd) - "Ich freue mich über die klare Position der Bioethikkommission, die sich für
die Möglichkeit der künstlichen Befruchtung für alleinstehende und lesbische Frauen ausgesprochen
hat", so Frauenministerin Gabriele Heinisch-Hosek am 18.04. in einer ersten Reaktion auf die Stellungnahme
der Bioethikkommission an den Verfassungsgerichtshof. Ein Kind brauche vor allem Liebe und Zuwendung, und da sei
es irrelevant, ob es bei seiner Mutter, bei zwei Müttern, zwei Vätern oder bei Mutter und Vater aufwächst.
Das würden zahlreiche Studien eindeutig belegen.
"Es ist höchste Zeit, dass das Fortpflanzungsverbot für alleinstehende und lesbische Frauen fällt.
Dafür werde ich mich weiterhin politisch stark machen", so Heinisch-Hosek. Es gebe keinen Grund, der
die anhaltende Diskriminierung im Bereich der Fortpflanzungsmedizin rechtfertige. "Familie ist heute mehr
als Mutter, Vater, Kind. Es ist höchste Zeit, dass wir in der Politik auf diese Entwicklung reagieren",
so die Frauenministerin abschließend. |
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Schreuder: Bekenntnis der Bioethikkommission sehr erfreulich!
Grüne hoffen auf Bestätigung durch Verfassungsgerichtshof
Wien (grüne) - Marco Schreuder, Grüner Sprecher für Lesben-, Schwule-, und Transgenderangelegenheiten,
ist sehr erfreut darüber, dass sich die Bioethikkommission für die Zulassung künstlicher Befruchtung
für lesbische Paare und alleinstehende Frauen ausspricht. "Diese Entscheidung wurde auf Basis von wissenschaftlicher
Erkenntnis getroffen und die ist um einiges wichtiger als irgendwelche moralische Vorstellungen und Fantasien.
Die Vernunft siegt also über Moralvorstellungen", freut sich Schreuder und ergänzt: "Im Zentrum
dieser Erkenntnis steht das Wohl des Kindes. Es ist wissenschaftlich belegt, dass es für die Entwicklung eines
Kindes keinen Unterschied macht, ob es bei einem Elternteil, in einer gleichgeschlechtlichen oder in einer verschiedengeschlechtlichen
Partnerschaft aufwächst."
Derzeit prüft der Verfassungsgerichtshof (VfGH) auf Antrag des Obersten Gerichtshofs (OGH) das Verbot der
künstlichen Befruchtung für gleichgeschlechtliche Paare. Schreuder sagt dazu: "Wir hoffen, dass
der Verfassungsgerichtshof der Stellungnahme der Bioethikkommission folgen wird." |
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