Beschluss des Verfassungs- und Verwaltungsausschusses des Salzburger Landtages
Salzburg (lk) - Unter dem Vorsitz von LAbg. Arno Kosmata (SPÖ) nahm der Verfassungs- und Verwaltungsausschuss
des Salzburger Landtages am 18.04. eine Vorlage der Landesregierung für eine Änderung der Landtagswahlordnung
1998 und der Salzburger Gemeindewahlordnung 1998 einstimmig an.
Die Vorlage stand bereits 2011 auf der Tagesordnung von Ausschussberatungen, in denen grundsätzlich Einigkeit
über alle Punkte erzielt wurde. Aufgrund eines damals aktuellen Initiativantrages im Nationalrat zur Änderung
der Nationalratswahlordnung unter anderem im Hinblick auf die erhöhte Sicherheit bei der Ausgabe der Briefwahlkarten
wurde damals beschlossen, die Beratungen zu dieser Vorlage ohne inhaltlichen Beschluss zu unterbrechen und zu verschieben.
Damit sollte sichergestellt werden, dass allenfalls sich ergebende Änderungserfordernisse für das Landesrecht
berücksichtigt werden können.
Die nunmehr im Landtag beschlossene Gesetzesvorlage enthält Änderungsvorschläge, die vor allem aus
der praktischen Anwendung dieser Gesetze bei vergangenen Wahlen gewonnen wurden. So müssen beispielsweise
Briefwahlstimmen bis zum Schließen des letzten Wahllokals in der Gemeinde der Gemeindewahlbehörde übermittelt
werden. Dies war bisher bis zum vierten Tag nach dem Wahltag bei der Bezirkswahlbehörde beziehungsweise der
Gemeindewahlbehörde möglich. Dieser Änderung werden auch verschiedene Fristen angepasst. Weiters
enthält die Novelle eine Angleichung der GWO 1998 an die LTWO 1998, die auf eine Entschließung des Salzburger
Landtages zurückgeht. Auf dem Stimmzettel für die Gemeindevertretungs- beziehungsweise Gemeinderatswahlen
sollen die wahlwerbenden Parteien in jener Reihenfolge aufscheinen, die sich aus der Zahl der bei der vorangegangenen
Landtagswahl erzielten Mandate ergibt.
In der dem Beschluss vorausgehenden Debatte wurde vor allem das Thema der Zustellung der Wahlkarten diskutiert.
Hier sieht der Bund eine sehr strenge Regelung vor, nämlich ausschließlich die Zustellung mit Nachweis.
Mit der in Salzburg nunmehr beschlossenen Regelung unterscheidet man sich dahingehend, dass die Form der Zustellung
bei Landtags- und Gemeinderatswahlen freigestellt ist. Von den Abgeordneten aller Fraktionen wurde diese uneinheitliche
Regelung für die Zustellung als problematisch gesehen, da dies für die Bürger nicht nachvollziehbar
sei. Einigkeit herrschte aber dabei, dass man für Salzburg die einfachere Form der Zustellung haben wolle.
Mag. Michael Bergmüller vom Referat für Wahlen und Sicherheit betonte außerdem, dass es in diesem
Zusammenhang nach den nächsten Nationalratswahlen eine Evaluierung durch den Bund geben werden müsse. |