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Creditreform Privat-Insolvenzstatistik |
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1. Quartal 2012: 44 Insolvenzen pro Werktag - 4,7% mehr insolvente Privatpersonen Wien (creditreform) - Die endgültigen Zahlen der Creditreform Privatinsolvenzstatistik für das 1. Quartal 2012 zeigen einen weiteren Anstieg der Insolvenzen von Privatpersonen: 2.831 zahlungsunfähige Private bedeuten ein Plus von 4,7%. Die Anzahl der eröffneten Schuldenregulierungsverfahren ist dabei um 6,8% auf 2.551 Verfahren gestiegen, die mangels Vermögen zurückgewiesenen Insolvenzanträge sind um 11,4% auf 280 Verfahren gesunken. Die Insolvenzursachen liegen hauptsächlich in Schwierigkeiten im Umgang mit den eigenen Finanzen und im mangelnden Finanzwissen. Ein Drittel der Insolvenzen ist weiterhin auf gescheiterte Selbstständige zurück zu führen. Hauptgläubiger sind Banken und Telekommunikationsunternehmen. Die durchschnittliche Verschuldung beträgt ca. 70.000 Euro. Bundesländervergleich: 4 von 10.000 Erwachsenen sind zahlungsunfähig/überschuldet Ein Blick auf die einzelnen Bundesländer zeigt, dass im Burgenland (+22,5%), in Niederösterreich (+13,2%) und in Vorarlberg (+11,0%) die Insolvenzen am stärksten angestiegen sind. Nur in Salzburg (-22,7%) und in der Steiermark (-10,2%) sind sie hingegen gesunken. Spitzenreiter bei der absoluten Zahl an Insolvenzen ist die Bundeshauptstadt. 1.151 Fälle (+8,7%) oder rund 40% aller Privatinsolvenzverfahren in Österreich finden in Wien statt. Mehr als 8 von 10.000 erwachsene Wiener wurden insolvent. Österreichweit wurden hingegen rund 4 von 10.000 Erwachsenen zahlungsunfähig. Conclusio 1. Quartal 2012 Die 1995 eingeführte Möglichkeit zu Entschuldung von Privatpersonen hat sich als Erfolg erwiesen. Private nutzen in verstärktem Maße das Schuldenregulierungsverfahren um tabula rasa zu machen und mittels Zahlungsplan/Abschöpfung dem Kreislauf von Schulden, Zinsen und Exekutionen zu entkommen sowie nach einer absehbaren Zeit - meistens nach sieben Jahren - wieder als vollwertige Konsumenten in den Wirtschaftskreislauf eingegliedert zu werden. Die Gläubiger auf der anderen Seite entkommen dem Wettlauf im Exekutionsverfahren und werden gleichberechtigt, wenn auch zum Teil mit erheblichen Abschlägen, befriedigt. Die angedachten Änderungen im Privatinsolvenzrecht (Aufweichung der Restschuldbefreiung, Verkürzung des Abschöpfungsverfahrens) sind nun kritisch zu betrachten. Denn unsere Wirtschaftsordnung baut auf dem Vertrauensgrundsatz des "do ut des" auf: Unternehmen, die vertragsgemäß ordentlich geliefert und geleistet haben, haben auch einen Anspruch auf Bezahlung ihrer Ware/Dienstleistung. Eine Aufweichung oder Bagatellisierung der Zahlungsverpflichtungen bzw. Einschränkung der Rechte und Ansprüche der Gläubiger könnten gravierende Folgen im Wirtschaftsverkehr auslösen. Durch Zahlungsausfälle bedingte Risikoaufschläge würden zu einem Preisanstieg führen. Auch würde gerade in wirtschaftlich anspruchs-vollen Zeiten die Insolvenzgefährdung der Unternehmen weiter stei-gen. Insolvenzverfahren dienen darüber hinaus nicht nur zur Bereinigung der finanziellen Situation des Schuldners, sondern beinhalten auch zu einem gewissen Grad ein Abschreckungspotential. Dazu zählt auch der "Anspannungsgrundsatz", der durch ein Absenken der Mindestquote ausgehöhlt werden würde. Ist eine Verkürzung des Abschöpfungsverfahren vor dem Gesichtspunkt der schnelleren Rückführung des Schuldners in den Wirtschafts- und Konsumkreislauf prinzipiell nicht zu bemängeln, so zeigt die Praxis allerdings, dass die wenigsten Schuldner vor Ablauf der sieben Jahre die nötigen finanziellen Mittel aufbringen können. Creditreform schließt sich daher der Position der Wirtschaftskammer an, in der eine Senkung der Mindestquote abgelehnt wird, die Abschöpfungsfrist nicht verkürzt werden soll und es nicht in einem quasi automatisierten Prozess zur Restschuldbefreiung kommen soll. |
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Informationen: http://www.creditreform.at | ||
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