Intelligente Zähler leisten essentiellen Beitrag zur Energiewende und fördern die Energieeffizienz
– Gestaffelte Einführung bis 2019 schafft Investitionssicherheit für EVU
Wien (bmwfj/bmask) - Wirtschafts- und Energieminister Reinhold Mitterlehner hat in Abstimmung mit
Konsumentenschutzminister Rudolf Hundstorfer die neue Smart-Meter- Verordnung erlassen. "Damit regeln wir
die Rahmenbedingungen für die Einführung von intelligenten Stromzählern in Österreich. Mehr
Transparenz schärft das Kosten-Bewusstsein, erleichtert den Konsumenten das Stromsparen und kurbelt den Wettbewerb
durch einfacheren Lieferantenwechsel an", betont Mitterlehner. "Smart Meters leisten auch einen maßgeblichen
Beitrag zur Energieeffizienz, dem Schlüssel für das Erreichen der EU-Energieziele", so Mitterlehner
weiter. Zudem sind Smart Meters und die entsprechenden Netze notwendig, um den Ausbau erneuerbarer Energien weiter
voranzutreiben.
„Die neue Smart-Meter-Verordnung gibt den Unternehmen Klarheit zu den Vorgaben für Investitionen. Genauso
nötig ist es aber, dass bis zum Roll Out dieser Zukunftstechnologie auch verantwortungsvolle Rahmenbedingungen
für die Nutzer normiert sind. Ich habe mich dafür eingesetzt, dass die Sorgen der Konsumentinnen und
Konsumenten hinsichtlich Datenschutz, Kosten und „Tarifdschungel“ ernst genommen werden. Das Wirtschaftsministerium
hat gemeinsam mit meinem Ressort Entwürfe für notwendige flankierende Maßnahmen verfasst",
so Hundstorfer.
Mit der Verordnung reagiert Österreich auf eine entsprechende EU-Vorgabe. Österreich setzt diese in einem
Stufenplan um, der für die Netzbetreiber zunächst einen Einführungsgrad von zehn Prozent bis Ende
2015 und 70 Prozent bis Ende 2017 verpflichtend vorsieht. Bis Ende 2019 sollen es mindestens 95 Prozent sein. Dieses
Vorgehen basiert auf einer Kosten-Nutzen-Analyse von PricewaterhouseCoopers (PwC), wonach ein möglichst kurzer
Einführungszeitraum kombiniert mit einer möglichst hohen Flächenabdeckung aus volkswirtschaftlicher
Sicht die größten Vorteile bringt. Der volkswirtschaftliche Gesamtnutzen liegt berechnet über einen
Zeitraum von 15 Jahren bei insgesamt 3,6 Milliarden Euro, womit die Aufwendungen um 400 Millionen Euro übertroffen
werden. Zudem werden 6.000 Arbeitsplätze geschaffen.
Mit dem Beginn des Stufenausbauplans im Jahr 2015 haben die Netzbetreiber eine angemessene und realistische Vorlaufzeit
für die Umsetzung der Einführung intelligenter Messgeräte in der insbesondere auch die Zeiträume
für die technische Projektierung, Beschaffungsvorgänge und einheitliche Standards nun ausreichend berücksichtigt
werden.
In vielen europäischen Ländern ist die von der EU vorgeschriebene Einführung von Smart-Metern schon
in vollem Gange. In Schweden sind bereits fast 100 aller Stromzähler auf Smart-Meter umgestellt. In Norwegen
sollen alle Zähler bis 2016 umgestellt sein. In Italien wurde die flächendeckende Auslieferung im Vorjahr
abgeschlossen, Frankreich plant einen Roll-out von mindestens 95 Prozent bis 2018, Spanien von 100 Prozent bis
2018. Großbritannien will ebenfalls nahezu 100 Prozent bis Ende 2019 erreichen.
Vorteile für Lieferanten und Netzbetreiber, Abrechnungsgenauigkeit für Kunden
Energielieferanten haben durch die neue Technologie die Möglichkeit ihren Kunden auf das jeweilige
Verbrauchsverhalten zugeschnittene Tarife anzubieten. Falls die zeitvariablen Tarife zu unübersichtlich werden,
soll die E-Control als Regulierungsbehörde verpflichtende Tarifstrukturen festlegen können, die weiterhin
die Vergleichbarkeit der Tarife gewährleisten. Darüber hinaus wird dem Kunden die Selbstablesung seines
Stromzählers erspart. Zugleich führt der Wegfall der manuellen Ablesung vor Ort zu genaueren Rechnungen
und weniger Korrekturen bzw. Nachzahlungen.
Der Nutzen für die Netzbetreiber besteht vor allem in der Effizienzsteigerung des Verteilernetzbetriebs. Herauszustreichen
sind unter anderem die höhere Automatisierbarkeit der Kundenprozesse (Ablesung, Verrechnung), eine bessere
Netzkontrolle- und Netzlastsituationsdarstellung sowie ein effizienteres Ausfalls- und Störungsmanagement.
Weiters stellen die neuen Messgeräte eine Schnittstelle für Intelligente Netze ("Smart Grids")
dar, die wegen des Ausbaus der Erneuerbaren Energien verstärkt für das Netzlastmanagement erforderlich
sein werden.
In den vergangenen Jahren sind in Österreich bereits knapp 200.000 von insgesamt rund 5,7 Millionen Zählern
auf Smart Meter umgerüstet und erfolgreich im Testbetrieb eingesetzt worden. Das Feedback der Kunden und Energieversorgungsunternehmen
war durchgängig positiv.
Der Austausch des Zählers durch die Netzbetreiber soll grundsätzlich bereits über das Messentgelt,
das von der unabhängigen Regulierungskommission festgelegt wird, abgedeckt werden. Die Mehrkosten der Beschaffung
eines Smart Meter gegenüber einem herkömmlichen Zähler belaufen sich einmalig auf rund 40 Euro.
Auf eine Nutzungsdauer von 15 Jahren berechnet entspricht dies im Monat nur in etwa 20 Cent. Gleichzeitig führt
jedoch laut PwC-Studie die Einführung von intelligenten Netzgeräten zu Einsparungen im laufenden Betrieb
und unter Heranziehung eines Modellzeitraumes von 15 Jahren zu einem Nettokostenvorteil für die Endverbraucher
von über einer Milliarde Euro. Denn eine zeitgenaue Verbrauchserfassung bringt eine höhere Abrechnungsqualität
und eröffnet durch das verbesserte Netzlastmanagement die Möglichkeit verbrauchssensibler Energienutzung
sowie neue Sparpotenziale. Gemäß der Studie von PricewaterhouseCoopers kann der Verbrauch mit der Smart-Meter-Technologie
im Schnitt um rund 3,5 Prozent pro Jahr reduziert werden. Durch eine Verbrauchsreduktion sowie die Möglichkeit
neue Tarifmodelle in Anspruch zu nehmen, können Haushalte ihre Energiekosten senken.
Umfangreiche Regelungen zum Datenschutz
Die Geräte und ihre Kommunikation sind nach anerkanntem Stand der Technik zu verschlüsseln und gegen
den Zugriff von unberechtigten Dritten abzusichern. Es gelten hier die Rechtsvorschriften des Datenschutzgesetzes.
Details zu technischen Anforderungen sowie Datenauslesung und Weitergabe von Smart Meters legt die Regulierungsbehörde
E-Control fest. Das Format der nur nach Einwilligung des Kunden vom Netzbetreiber an den Lieferanten zu übermittelnden
Daten sowie der Detaillierungsgrad und die Form der Bereitstellung der Verbrauchsinformationen sind Inhalt einer
weiteren Verordnung der E-Control. Die Datensysteme der Netzbetreiber sind in sich geschlossene Systeme, die nicht
direkt mit dem Internet verbunden sind.
Flankierende gesetzliche Regelungen werden den Datenschutz weiter verbessern. Demnach ist geplant, dass der Netzbetreiber
für seinen Gebrauch nur anonymisierte aggregierte Verbrauchsdaten auslesen darf, die zur Aufrechterhaltung
eines sicheren und effizienten Netzbetriebes erforderlich sind und damit überwiegende Interessen der Versorgungssicherheit
betreffen. Die Übermittlung von Kundenverbrauchsdaten durch den Netzbetreiber an den Verbraucher bzw. Stromlieferanten
soll nur insoweit erfolgen dürfen, als dies auf einer freiwilligen Zustimmung des Kunden beruht oder der Erfüllung
von Stromlieferverträgen dient, die eine Weitergabe dieser Daten benötigen.
Der Netzbetreiber hat die abrechnungsrelevanten Verbrauchswerte einmal im Monat dem Energielieferanten zu übermitteln.
Hingegen stehen dem Kunden seine täglichen Verbrauchswerte zur persönlichen Information am Folgetag zur
Verfügung. Künftig soll die technisch mögliche Auslesung von Viertelstundenwerten aus den Messgeräten
von einer expliziten Kundenzustimmung bzw. der Existenz eines entsprechenden Vertrags abhängig sein. Wenn
der Kunde einer Datenweitergabe zustimmt, muss ihn der Stromversorger künftig informieren, wer welche Daten
zu welchem Zweck erhält. Bei Verstößen gegen die genannten Bestimmungen sind Sanktionen in Höhe
von bis zu 100.000 Euro vorgesehen. |