VfGH beseitigt weitere Ungleichbehandlung der Eingetragenen PartnerInnenschaft
Wien (rk) - Stadträtin Sandra Frauenberger begrüßt den Entscheid des Verfassungsgerichtshofes
vom 24.04., im Namensrecht eine weitere Diskriminierung der Eingetragenen PartnerInnenschaft aufzuheben. "Schritt
für Schritt werden glücklicherweise die willkürlichen Ungleichbehandlungen durch die Beschlüsse
des Verfassungsgerichtshofes abgebaut. Dass eingetragene PartnerInnen nun wie EhepartnerInnen auch zu einem späteren
Zeitpunkt einen gemeinsamen Namen beantragen können, ist eine weitere notwendige Korrektur der im Eingetragenen
PartnerInnenschaftenschaftsgesetz vorkommenden Diskriminierungen", zeigt sich Frauenberger erfreut.
Frauenberger betont aber die Dringlichkeit, die nach wie vor bestehenden rechtlichen Benachteiligungen für
gleichgeschlechtliche Paare abzubauen. Die Stadträtin wörtlich: "Von einer absoluten Gleichstellung
sind wir noch einige Schritte entfernt. Als Regenbogenherz Österreichs fordert Wien daher nach wie vor die
vollständige Beseitigung von Ungleichbehandlungen im Namensrecht, die Möglichkeit, Eingetragene PartnerInnenschaften
wie Ehen auch außerhalb von Amtsräumen einzugehen, die Öffnung einer reformierten Ehe und das Ermöglichen
der Adoption für Eingetragene PartnerInnen."
Den Entscheid der Bioethikkommission, die medizinisch unterstützte Fortpflanzung auch für alleinstehende
Frauen und Lesben in Eingetragener PartnerInnenschaft zu ermöglichen, sieht Frauenberger als Aufforderung
an die Bundesregierung ein entsprechendes Gesetz zu beschließen: "Es wird höchste Zeit, dass Regenbogenfamilien
gesetzlich nicht mehr verhindert werden. Gesundheitsminister Stöger und Frauenministerin Heinisch-Hosek haben
da in ihren Bestrebungen volle Rückendeckung der Stadt Wien", so Frauenberger abschließend. |