Burgstaller empfing Vorsitzenden der islamischen Religionsgemeinde Salzburg zu Informationsaustausch
Salzburg (lk) - "Nur wenn wir auf Augenhöhe miteinander kommunizieren und die große
Chance nutzen, voneinander zu lernen, kann Integration gelingen. Die islamische Glaubensgemeinschaft ist dabei
ein guter und verlässlicher Partner für die Politik." Dies erklärte Landeshauptfrau Mag. Gabi
Burgstaller am 23.04. beim Besuch des Vorsitzenden der islamischen Religionsgemeinde Salzburg, Erkan Erdemir, im
Chiemseehof.
Erdemir ist Mitglied der Türkisch-Islamischen Union in Österreich (ATIB) und arbeitet als Religionslehrer
in Oberndorf. Laut Volkszählung 2001 bekannten sich rund 4,5 Prozent der Salzburger Bevölkerung zum Muslimischen
Glauben. Das entspricht heute einer Anzahl von rund 35.000 Personen. Seit Jänner 1985 wird auch in Salzburg
islamischer Religionsunterricht angeboten. Wie alle Pflichtgegenstände wird er in deutscher Sprache erteilt
und zwar nach dem Lehrplan für den islamischen Religionsunterricht. Im Schuljahr 2010/11 besuchten rund 4.150
muslimische Schüler/innen den islamischen Religionsunterricht, der von 38 Lehrern an 201 Schulen gehalten
wird. Damit hat so gut wie jede/r muslimische Schüler/in im Land Salzburg die Möglichkeit, den Religionsunterricht
zu besuchen.
Erdemir informierte Burgstaller bei seinem Besuch über die Ziele der islamischen Glaubensgemeinschaft Salzburg.
So sollen die Bildungs- und Seelsorgearbeit verbessert und ein islamisches Kulturzentrum in Salzburg errichtet
werden. Integration wird als Brückenfunktion zur Mehrheitsgesellschaft verstanden.
Erdemir berichtete auch über die Durchführung von Feierlichkeiten zum 100-Jahr-Jubiläum der Islamischen
Glaubensgemeinschaft in Österreich. Die Islamische Glaubensgemeinschaft in Österreich (IGGiÖ) ist
eine Körperschaft öffentlichen Rechts für die offizielle Vertretung und Verwaltung der religiösen
Belange aller in Österreich lebenden Muslime. Die IGGiÖ konstituierte sich 1979 als anerkannte Religionsgemeinschaft
in Österreich aufgrund des "Islamgesetzes" von 1912, das auf dem "Anerkennungsgesetz"
von 1874 basiert, und das von der Islam-Verordnung von 1988 präzisiert wird.
Zu ihren Aufgabenfeldern zählt die IGGiÖ unter anderem die Errichtung und Verwaltung islamischer Friedhöfe,
Service bei muslimischen Angelegenheiten wie Eheschließungen nach islamischem Ritus (unter Ausschluss von
Mehrehen), Ausstellung von Bescheinigungen (bei Namensgebung, vor Antritt des Militärdienstes, im Todesfall
usw. sowie die Organisation von Symposien und Imamekonferenzen, dem interreligiösen Dialog, Besuchs- und Sozialdienst
an Spitälern und in Haftanstalten, Islamunterricht an Schulen und die Ausbildung von Islamlehrern. |