Konsumentenschutz nimmt Internetbetrüger ins Visier   

erstellt am
02. 05. 12

Tausende Menschen gehen beim Internetsurfen Betrügern auf den Leim und tappen dabei in eine Kostenfalle. Besonders gefährdet sind Kinder, Teenager und Pensionisten. Ihnen werden die Herausgabe persönlicher Daten entlockt und die Zustimmung per Mausklick zu einer kostenpflichtigen Dienstleistung oder zur Bestellung einer Ware. Diesen zunehmenden Betrügereien haben jetzt die Konsumentenschutzinstanzen des Bundes, des Landes und der NÖ Arbeiterkammer (AKNÖ) den Kampf angesagt.

Sie setzen auf Aufklärung durch gezielte Information. Angeboten werden Workshops, die im ganzen Land stattfinden. Als Konsumentenschutzreferent des Landes Niederösterreich spricht sich Landeshauptmannstellvertreter Sepp Leitner darüber hinaus im Gespräch mit dem NÖ Wirtschaftspressedienst dafür aus, die Aufklärungsarbeit bereits in den Schulen auf breiter Basis durchzuführen. Schließlich werden die Internetsurfer immer jünger und agieren daheim oft ohne Aufsicht und ohne Kontrolle.

Als erste kompakte Information präsentierten die drei Partner eine übersichtliche Zusammenfassung der zehn häufigsten Internetfallen am Rande eines Workshops für Lehrlinge in der Lehrwerkstätte der OMV in Gänserndorf. Der Internetbetrug sei zu einer gesellschaftspolitischen Herausforderung mit einem enormen Beratungsbedarf geworden, stellte Sepp Leitner fest. Laut AKNÖ-Präsident Hermann Haneder surfen in Österreich mehr als fünf Millionen Menschen im Internet, überwiegend keine Profis, die gegenüber den technisch versierten Dieben weit ihm Nachteil sind. Aus bisher 7.500 Beschwerdefällen habe die Arbeiterkammer jene herausfiltert, wo sie eine gerichtliche Klage empfehle.

Für Bundesminister Rudolf Hundstorfer ist der Konsumentenschutz ein Anliegen, das über die Staatsgrenzen hinaus gültig ist. Daher sei man mit dem Konsumentenschutz in Deutschland eng vernetzt und zusammen bemüht, den Internethandel transparent zu machen und die Schutzbestimmungen auf EU-Ebene zu harmonisieren. Die Konsumenten will man dabei unterstützen, sich einen Umgang mit dem Internet anzueignen, der sie vor Dieben schützt. Eine der geplanten Neuerungen ist der Doppelklick, der anstelle des bisher üblichen Hakerls als ausdrückliche Bestätigung signalisieren soll, dass der Besucher der Webseite alle angeführten Bestimmungen zur Kenntnis genommen hat und sich dessen bewusst ist, dass er damit eine Zahlungsverpflichtung eingeht. (mü)

Die zehn häufigsten Internet-Fallen
Teure Abo-Fallen, dreister Anzahlungsbetrug, Phishing Mails oder gefälschte Markenprodukte ­täglich werden Konsumentenexpertinnen und -experten mit Anfragen rund ums Internet konfrontiert. Die NÖ Arbeiterkammer, der Konsumentenschutz des Landes NÖ und das Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz haben die zehn häufigsten Internet-Fallen zusammengestellt und geben Tipps, wie sich Konsumenten und Konsumentinnen davor schützen können.

1. Falle: Abo auf einen Klick
Beim Internetsurfen mit einem Smartphone oder einem Tabletcomputer kann schon ein Fingertipp zur Kostenfalle werden. "WAP-Billing² ermöglicht das Bezahlen über die Handyrechnung ohne jede zusätzliche Eingabe persönlicher Daten. Das nutzen auch Abzocker aus. Die Gefahr lauert vor allem in Gratis-Apps, die sich über Werbebanner finanzieren. Handyrechnungen bis zu mehreren Hundert Euro können die Folge sein. Die KonsumentenexpertInnen raten: Nichts anklicken, ohne vorher genau gelesen zu haben, ob Kosten anfallen können. Wenn bereits ein Abo-Dienst verrechnet wird: Einspruch gegen die Rechnung beim Mobilfunkanbieter sowie eine Beschwerde beim Telekom-Marktregulator RTR GmbH einbringen.

2. Falle: Horrorrechnungen durch Internetsurfen am Handy
Mit Handy oder Datenstick im Internet surfen kann teuer kommen. So wurden einem Kunden aus Niederösterreich für den Download eines Navigations-Apps auf sein Smartphone 2.800 Euro verrechnet. Kein Einzelfall, wie KonsumentenschützerInnen wissen. Wer kein Datenpaket mit ausreichendem Datenvolumen hat, dem drohen enorme Zusatzkosten. Um solche Kostenexplosionen zu beschränken, wird eine langjährige Forderung der KonsumentenschützerInnen umgesetzt: Ab 1. Mai 2012 müssen KundInnen von ihren Handyanbietern auch innerhalb Österreichs und nicht nur im EU-Ausland kostenlos benachrichtigt werden, wenn ihre Rechnung für mobile Internetdienste einen bestimmten Betrag, nämlich 30 Euro, übersteigt. Ab einer Höhe von 60 Euro wird der Datendienst durch den Mobilfunkanbieter sogar gesperrt. Damit sollte mit horrenden Telefonrechnungen endlich Schluss sein.

3. Falle: Phishing Mails
"Ihre Kreditkarte wurde aus Sicherheitsgründen gesperrt. Wenn das angehängte Formular nicht innerhalb von 48 Stunden ausgefüllt wird, bleibt das Konto auf unbestimmte Zeit gesperrt². Solche und ähnliche E-Mails kursieren immer wieder auch in Niederösterreich. Dabei handelt es sich aber keineswegs um einen Sicherheitshinweis der eigenen Bank, sondern um sogenannte Phishing-Mails. Damit wird versucht, KundInnen Kreditkartendaten, Passwörter und ähnlich heikle Daten zu entlocken.
Ein niederösterreichischer Konsument hat auf diese Weise kürzlich seine Daten bekannt gegeben ­ die Betrüger kauften daraufhin auf seine Kosten bei einem italienischen Antiquitätenhändler um rund 1.300 Euro ein. Ein Phishing-Versuch lässt sich unter anderem auch dadurch entlarven, dass die Benachrichtigung der vermeintlichen Bank oder Kreditkartenfirma per E-Mail oder SMS erfolgt ist, das Schreiben Rechtschreib- und Grammatikfehler enthält und ein eindeutiger Absender oder Kontakt für Rückfragen fehlt. Faustregel: Banken und Kreditkartenunternehmen fragen nie per E-Mail nach heiklen Zugangsdaten.

4. Falle: Vorauskassabetrug
Ein Konsument aus Niederösterreich wurde durch ein Inserat auf einen vermeintlich österreichischen Händler für Hundewelpen aufmerksam. Nach dem ersten E-Mail-Verkehr hieß es plötzlich, der Welpe komme nicht aus Österreich sondern aus Kamerun. Um den Transport nach Österreich abwickeln zu können, brauchen die Besitzer aber angeblich eine Anzahlung. Der gutgläubige Konsument überwies 300 Euro. Als dann weitere Aufforderungen kamen, wurde der Mann skeptisch. Doch da war es schon zu spät. Das Geld war weg, der Hund kam nie bei seinem neuen Besitzer an. Der Welpe war leider nur ein Lockmittel, um an das Geld des Konsumenten zu kommen. Das ist ein klassischer Anzahlungsbetrug, wissen KonsumentenexpertInnen. In anderen, auch sehr häufigen Fällen von Anzahlungsbetrug werden KonsumentInnen mit einem vermeintlichen Gewinn einer Luxusreise, eines Autos oder eines Preisgeldes geködert. Nach Überweisung einer Anzahlung werde dann der Gewinn übermittelt, heißt es. Alles nur leere Versprechen. Kein Geld überweisen und solche Zuschriften am besten gleich in den Papierkorb werfen, raten KonsumentenschützerInnen.

5. Falle: Scheckbetrug
Das Auto oder gebrauchte Möbel über Internetplattformen zu verkaufen, ist praktisch und unkompliziert. Doch immer häufiger tummeln sich auf solchen Plattformen auch Betrüger. Die Masche ist immer gleich: Ein potenzieller Käufer nimmt Kontakt auf und will die Ware mittels Scheck bezahlen. Als der Scheck beim Verkäufer ankommt, ist darauf ein höherer Betrag als der vereinbarte Preis zu sehen. Umgehend meldet sich der Käufer, beruft sich auf ein Missverständnis und verlangt eine Überweisung des zu viel bezahlten Geldes zurück. Wird das Geld überwiesen, stellt sich bald heraus, dass der Check gar nicht gedeckt ist. Tipp: Scheckbezahlungen meiden! Am besten direkt Ware gegen Geld tauschen.

6. Falle: Viren & Trojaner
"Achtung, Ihr Computer wurde von der Polizei gesperrt!² Wer auf das täuschend echte Polizeilogo samt Sperrnachricht hereinfällt, hat sich meist schon einen Computervirus eingefangen. Die Sperre kann oftmals nur von Computerprofis aufgehoben werden. Auch, wenn in manchen Fällen in der gefälschten Sperrnachricht darauf hingewiesen wird, dass die Sperre gegen den Betrag von 50 Euro wieder aufgehoben werden kann. Tipp: Den Virus von einem Fachmann/einer Fachfrau entfernen lassen und nichts einzahlen.

7. Falle: Reicher Onkel aus Nigeria
E-Mails vom vermeintlichen Nachlasswalter eines reichen, verstorbenen, entfernten Verwandten sorgen regelmäßig für Verunsicherung. Darin wird erklärt, dass man eine beachtliche Summe an Geld geerbt hätte, man müsse dazu nur einen kleinen Vorschuss überweisen, um die Abwicklung der Erbschaft zu beschleunigen. Auch das ist eine Betrugsmasche, wissen die KonsumentenexpertInnen. Die EmpfängerInnen solcher Mails werden willkürlich ausgewählt und mit leeren Versprechungen geködert. Keinesfalls sollte man die oft angeforderten Kontodaten hergeben und schon gar nicht eine Anzahlung leisten.

8. Falle: Schneller und unkomplizierter Kredit
Im Internet werden in Not geratene Kreditsuchende auf das verlockende Angebot aufmerksam. Unseriöse Vermittlungsfirmen bieten darin unkomplizierte, schnelle und günstige Kreditvermittlung auch bei negativen Bonitätseinträgen an. Haben die KonsumentInnen "angebissen², ist es in den meisten Fällen schon zu spät. Denn bereits für den ersten Anruf oder eine SMS zur Kontaktaufnahme entstehen durch die angegebenen Mehrwertnummern und die lange Warteschleife hohe Kosten. Und auch das Zusenden des Vertrages und weiterer Unterlagen per Nachnahme schlägt mit Kosten in Höhe von bis zu mehreren Hundert Euro zu Buche. Den unkomplizierten, superschnellen, günstigen und obendrein top verzinsten Kredit gibt es nicht. Bei Verschuldung ist man besser beraten, eine öffentliche Schuldnerberatungsstelle aufzusuchen.

9. Falle: Versteckte Datensammler
Kundendaten sind für viele Firmen ein wertvolles Gut. Um schnell und günstig an möglichst viele Daten zu kommen, erregen unseriöse Firmen die Aufmerksamkeit von KundInnen im Internet mit Werbebannern oder vermeintlichen Gewinnspielen. Will man bei einem Gewinnspiel mitmachen, muss man unzählige Felder mit persönlichen Daten und Angaben befüllen, ehe man zur Gewinnfrage gelangt. ExpertInnen warnen: Wer danach nicht auf dem E-Mail-Verteiler dubioser Firmen landen und regelmäßig mit Spam-Mails zugeschüttet werden möchte, sollte besser nichts ausfüllen.

10. Falle: Gefälschte "Markenprodukte² im Internet
Gerade im Internet boomt das Angebot mit illegalen Billigkopien. Auch auf Webseiten mit at-Domainnamen werden dabei gefälschte Markenprodukte meist aus Fernost angeboten. Wer glaubt, eine echte "Chanel²-Tasche um einen Bruchteil des sonst üblichen Marktpreises übers Internet ergattern zu können, wird enttäuscht. Wenn die gefälschten Produkte überhaupt verschickt werden, werden sie häufig vom Zoll beschlagnahmt und vernichtet. Tipp: Auf zertifizierte Online-Shops mit Gütezeichen achten. Infos gibt es unter:
     
Informationen: http://www.guetezeichen.at    
     
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