Import von Fahrzeugen innerhalb der EU soll erleichtert werden
Wien (pk) - Der EU-Ausschuss des Bundesrats befasste sich am 02.05. abermals mit einem Vorschlag
der EU zu einem Beschluss, den Sektor Land- und Forstwirtschaft in die EU-Klimapolitik zur Reduktion der Treibhausgasemissionen
miteinzubeziehen und nahm dazu einstimmig eine Mitteilung an die EU-Institutionen an.
Darin werden die Vorschläge für klimabezogene Maßnahmen der EU grundsätzlich begrüßt,
den Bundesrätinnen und Bundesräten ist es jedoch wichtig, dass insbesondere die Multifunktionalität
der Leistungen des ländlichen Raums berücksichtigt wird und nicht ausschließlich die kurzfristige
Maximierung der Kohlenstoffspeicherung im Mittelpunkt steht. Die Ausschussmitglieder machen auch darauf aufmerksam,
dass die Erstellung von zusätzlichen Aktionsplänen entsprechenden Spielraum für die unterschiedlichen
Rahmenbedingungen im Agrarbereich bzw. im Forstbereich geben sollen, und wollen die bereits vorhandenen Berichtspflichten
nützen. Maßnahmen, die direkt oder indirekt die Bewirtschaftung des Waldes betreffen, sollen nur soweit
zulässig sein, als sie zur Erreichung der in den Verträgen festgelegten Zielen unbedingt erforderlich
sind.
Der Sektor Land- und Forstwirtschaft wird mittels eines eigenen Rechtsakts in die Verpflichtung zur Treibhausgasreduktion
eingebunden. Wie der Vertreter des Umweltressorts feststellte, ist dies deshalb von Bedeutung, weil die EU-Kommission
sowie die Mitgliedstaaten die Besonderheit dieses Bereichs anerkennen. Dieser eigne sich nicht für eine kurzfristige
Zielerreichung und emittiere auch nicht ausschließlich, so die Begründung.
Die EU ist mittelfristig bestrebt, ihre Emissionen von Treibhausgasen im Vergleich zu 1990 bis 2020 um 20% zu senken.
In dem nun vorliegenden Beschlussvorschlag, der ab 2013 umgesetzt werden soll, sieht die Kommission EU-weit einheitliche
Anrechnungsregeln für Treibhausgasmessungen im Sektor Landnutzung vor. Mit Aktionsplänen sind die EU-Mitgliedsstaaten
zudem angehalten, ihre erhobenen Daten und prognostizierten Treibhausgasbilanzen sowie entsprechende Reduktionsmaßnahmen
darzulegen. Laut Vorschlag soll die Kommission die Pläne beurteilen und gegebenenfalls Empfehlungen an die
Mitgliedstaaten richten, die Maßnahmen nachzuschärfen bzw. genauer zu erörtern.
An diesem letzten Punkt üben die Mitgliedstaaten auch Kritik am Vorschlag, da sie die Eingriffsmöglichkeiten
der Kommission als zu weitgehend bewerten und in diesem Zusammenhang auch auf die Einhaltung des Subsidiaritätsprinzips
hinweisen. Die Berichtspflichten werden nicht abgelehnt, in der Ratsarbeitsgruppe ist man sich jedoch weitgehend
einig, dass keine Doppelgleisigkeiten entstehen sollten und man daher auf bereits bestehende Berichte zurückgreifen
sollte. Auch die Möglichkeit der Kommission, delegierte Rechtsakte zu erlassen, wird als zu weitgehend empfunden
und daher müsse man klarstellen, welche Möglichkeiten der Kommission eingeräumt werden sollen, informierte
der Experte des Umweltressorts.
Auf Detailfragen der Bundesräte Stefan Schennach (F/W), Friedrich Hensler (V/N) und Efgani Dönmez (G/O)
informierte er, dass die Aktionspläne eine Periode von acht Jahren abdecken sollen. Der Schutzwald sei von
der gegenständlichen Regelung nicht betroffen, auf österreichischer Seite werde man darauf bestehen,
dass auf die einzelnen innerstaatlichen Bedürfnisse Rücksicht genommen werden müsse. Grundsätzlich
greift der Rechtsakt nicht ein, wie der Wald bewirtschaftete wird, sagte er, hier habe man einen größeren
Spielraum. Es obliege den einzelnen Mitgliedstaaten, über ihre Wälder zu verfügen, das würde
weiterhin durch innerstaatliche Gesetze geregelt. Sollte es zu Naturkatastrophen, wie Waldbrände etc., kommen,
dann werde man dies laut Umweltministerium aus den Bilanzen herausnehmen können. Die Beweislast liege aber
beim Mitgliedstaat, dass alles getan worden ist, um die negativen Auswirkungen zu minimieren.
Erleichterungen bei Import und bei Wiederzulassung von Fahrzeugen
Ferner befassten sich die Ausschussmitglieder mit einem Verordnungsvorschlag, der darauf hinwirken soll, bestehende
Hürden beim Import und bei der Wiederzulassung von Fahrzeugen aus einem anderen Mitgliedstaat zu beseitigen.
Damit verbunden soll es Erleichterungen für Personen geben, die mit einem Fahrzeug in einen anderen Mitgliedstaat
übersiedeln.
Ein Fahrzeug ist laut EU-Plänen in jenem Mitgliedstaat zuzulassen, wo sein Besitzer seinen Hauptwohnsitz hat.
Weiters soll klargestellt werden, dass Firmenfahrzeuge am Sitz des Unternehmens zugelassen sein und bei Verwendung
in einem anderen Mitgliedstaat nicht umgemeldet werden müssen. Sollte jemand ein Kraftfahrzeug kaufen, das
bereits in einem anderen EU-Land zugelassen wurde, dann wird für die Überführung in den Wohnsitzstaat
des Käufers eine vorübergehende Zulassung von 30 Tagen geschaffen. Die Zulassungsstellen sollen dazu
auf die Fahrzeugdaten der Zulassungsregister der anderen Mitgliedstaaten zugreifen und diese übernehmen können,
d.h. die Daten müssen dann nicht mehr extra händisch erfasst werden.
Die Bundesrätinnen und Bundesräte unterstrichen in diesem Zusammenhang die Notwendigkeit, die Datensicherheit
zu gewährleisten. Dies wurde insbesondere vom Bundesrat Stefan Schennach (S/W) betont, Ausschussvorsitzende
Edgar Mayer (V/V) wies auf die Verwaltungsvereinfachung hin.
Wie seitens des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie betont wurde, ist der Vorschlag
neu und es habe dazu auch noch keine Ratsarbeitsgruppe stattgefunden. Man sehe die Pläne positiv, der Ressortexperte
wies aber darauf hin, dass es in Österreich bereits ein einheitliches System für die Händlerzulassungen
gibt, nämlich die blaue Nummerntafel. Ihm zufolge wäre es einfacher, innerhalb der EU dafür zu sorgen,
dass diese Tafeln auch von anderen Ländern anerkannte werden. Bundesrat Efgani Dönmez (G/O) gegenüber
betonte er, dass der derzeit zu leistende Kostenersatz von bis zu 180 € wegfallen würden, da man ja dann die
Daten vom ausländischen Register beschaffen könne. |