2011: 12.331 Beschwerden, 7.287 Prüfverfahren, 1.041 Missstände
Wien (pk) - Die Volksanwaltschaft hat dem Nationalrat und dem Bundesrat einen Bericht über ihre
Tätigkeit im Jahr 2011 vorgelegt. Die Volksanwältinnen Gertrude Brinek und Terezija Stoisits sowie Volksanwalt
Peter Kostelka heben in ihrem gemeinsamen Vorwort hervor, dass ab Mitte 2012 die Volksanwaltschaft mit der Zuständigkeit
für Schutz und Förderung der Menschenrechte betraut wird. Das ist die größte Kompetenzerweiterung
und Reform seit Beginn ihres Bestehens. Der neue Prüfauftrag bezieht sich auf alle Einrichtungen, in denen
Menschen mit und ohne Behinderungen besonders stark Gefahr laufen, Misshandlung, unmenschlicher Behandlung und
freiheitsentziehenden Maßnahmen wehrlos ausgesetzt zu sein. Dazu gehören etwa Justizanstalten, Kasernen,
Dienststellen der Sicherheitsexekutive, psychiatrische Einrichtungen, Alten- und Pflegeheime, Wohngemeinschaften
für Jugendliche und Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen. Insgesamt werden in Zukunft etwa 4.000
öffentliche und private Einrichtungen von der Volksanwaltschaft kontrolliert. Dieser umfangreiche Auftrag
verlangt eine Umgestaltung der gesamten Struktur der Volksanwaltschaft. Der Weg dazu sei im Berichtsjahr 2011 bereits
beschritten worden, unterstreichen die VolksanwältInnen.
Weitere Zunahme der Beschwerdefälle
Im Jahr 2011 wandten sich 16.239 Menschen mit ihren Anliegen an die Volksanwaltschaft, was ein neuerliches
Plus gegenüber dem Vorjahr bedeutete – in absoluten Zahlen waren es 974 zusätzliche Anbringen. Dabei
nahm die Zahl der Fälle, in denen sich jemand von einer Behörde auf Bundes-, Landes- oder Gemeindeebene
schlecht behandelt oder unzureichend informiert fühlte, im Vergleich zum Vorjahr deutlich zu. Im Berichtsjahr
2011 waren es insgesamt nicht weniger als 12.331 Beschwerdefälle, was einem signifikanten Zuwachs von 10 %
gegenüber dem Jahr zuvor gleichkommt. Dementsprechend kam es auch öfters zur Einleitung eines detaillierten
Prüfverfahrens, insgesamt bei 7.287 Fällen oder bei 59 % der Beschwerden. Nur die Zahl der Beschwerden,
die außerhalb des Prüfauftrags der Volksanwaltschaft lagen, bei denen aber versucht wurde, helfend und
aufklärend zu wirken, ging leicht zurück.
Prüfverfahren im Bereich der Bundesverwaltung
Nach wie vor ist es der Sozialbereich, für den Volksanwalt Peter Kostelka verantwortlich zeichnet,
in dem die meisten Beschwerden und Prüfverfahren anfallen, mit insgesamt 28,3 % aller eingeleiteten Prüfverfahren.
Hier ging es um Mängel bei der Pflegegeldeinstufung, Probleme mit der Pensionszuerkennung, dem Kranken-, Kinderbetreuungs-
oder Arbeitslosengeld, die viele Menschen existenziell betreffen und wo eine rasche Klärung erforderlich ist.
Die Volksanwaltschaft tritt dazu mit allen Sozialversicherungsträgern sowie Geschäftsstellen direkt in
Kontakt, fallweise muss auch das Arbeits- und Sozialministerium befasst werden.
646 Beschwerden über die Justiz wurden 2011 an die zuständige Volksanwältin Gertrude Brinek gerichtet,
das waren 13,8 % aller Prüfverfahren. Die Beschwerden sind allerdings rückläufig, das verbesserte
Angebot der Justizombudsstellen scheint hier also Wirkung zu zeigen. Die Volksanwaltschaft kann in den Bereichen
der Justizverwaltung, der Staatsanwaltschaft sowie des Strafvollzugs Kontrolle ausüben und gerichtliche Verfahrensverzögerungen
prüfen. Der Großteil der Beschwerden betraf allerdings Akte der unabhängigen Rechtsprechung.
Immer mehr Beschwerden sind nach dem Bericht von Volksanwältin Brinek im Bereich der Sachwalterschaft zu verzeichnen.
Allerdings kommt der Volksanwaltschaft keinerlei Zuständigkeit in der Kontrolle richterlicher Entscheidungen
zu. Es bleibe ihr nur übrig, Möglichkeiten aufzuzeigen, wie eine neue Anregung bzw. Antragstellung einer
gerichtlichen Prüfung erfolgen kann. Brinek begrüßt, dass im Entwurf des "Nationalen Aktionsplanes
für Menschen mit Behinderung 2012-2020" diesem Problem, das gesellschaftlich immer größer
werde, Aufmerksamkeit geschenkt wird.
Im Bereich Sicherheit, für den Volksanwältin Terezija Stoisits zuständig ist, gab es einen massiven
Anstieg der Beschwerden um 67 %. In absoluten Zahlen waren das 1.306, gegenüber 781 Fällen im Jahr 2010.
Das ist auf zahlreiche fremden- und asylrechtliche Beschwerden zurückzuführen. Neben dem Bundesministerium
für Inneres und seinen ihm unterstellten Behörden betrafen die Beschwerden auch den Asylgerichtshof und
den Unabhängigen Bundesasylsenat. Seit 2012 führt die Volksanwaltschaft für diese Art der Beschwerden
ein eigenes Beschwerderegister, um die Darstellung und Zurechnung von Verantwortlichkeiten zu verfeinern.
Kontrolle der Landes- und Gemeindeverwaltung
Neben der Bundesverwaltung kontrolliert die Volksanwaltschaft auch die gesamte Landes- und Gemeindeverwaltung in
sieben Bundesländern. Nur in Tirol und Vorarlberg übernehmen eigene Landesvolksanwaltschaften diese Rolle.
2.622 Prüfverfahren fielen bei den Landes- und Gemeindeverwaltungen an, wobei sich bei den behandelten Fällen
klare Schwerpunkte erkennen lassen. An der Spitze finden sich Probleme in den Bereichen Bauordnung und Baurecht
(711 Fälle). Weiter ansteigend war die Zahl der Beschwerden über die Mindestsicherung und Jugendwohlfahrt.
Recht häufig kommen auch Beschwerden rund um das Staatsbürgerschaftsrecht vor.
Insgesamt wurden in der Bundes- und Landesverwaltung 2011 8.337 Prüffälle abgeschlossen, wobei bei 1.041
davon, bzw. in 12,4 % der Fälle das Vorliegen eines Missstandes festgestellt wurde.
Bürgernahe Kommunikation charakterisiert die Volksanwaltschaft
Die unkomplizierte Kontaktaufnahme mit der Volksanwaltschaft wird offenbar geschätzt. Sehr gut angenommen
werden auch stets die Sprechtage der Mitglieder der Volksanwaltschaft in allen Bundesländern. 2011 fanden
276 solcher Sprechtage statt, bei denen mehr als 1.800 Gespräche geführt wurden. 7.933 Personen kontaktierten
den Auskunftsdienst der Volksanwaltschaft persönlich oder telefonisch. 15.911 Menschen schrieben an die Volksanwaltschaft.
Die Homepage der Volksanwaltschaft verzeichnete nicht weniger als 66.000 Zugriffe, die zu zwei Dritteln aus Österreich
kamen. Beliebteste Inhalte sind die regelmäßig präsentierten "Fälle der Woche" und
die Zusammenfassungen der wöchentlichen TV-Sendung "Bürgeranwalt". Das online-Beschwerdeformular
wurde etwa 8.500 Mal heruntergeladen. |
Schutz und Förderung der Menschenrechte – ein weites Feld
Der Bericht enthält ein ausführliches Kapitel, in denen der Einsatz der Volksanwaltschaft für Schutz
und Förderung der Menschenrechte dargestellt wird. So werde etwa das Recht auf Freiheit (Art. 5 EMRK) auch
in Österreich immer wieder verletzt. Der Bericht bringt beispielsweise Details über eine unrechtmäßige
Verhängung der Schubhaft. Erwähnt wird auch der Fall einer Festnahme auf Grund eines internationalen
Mitfahndungsersuchens, der Mängel im Informationsfluss zu Interpol erkennen lässt.
Eine Reihe von Fällen betrafen das Recht auf angemessene Verfahrensdauer (Art 6. MRK ) und damit das Rechtsstaatsprinzip.
Der Gleichheitssatz (Art. 7 B-VG) wird nach Ansicht der Volksanwaltschaft etwa dadurch verletzt, dass die Stoffwechselerkrankung
Phenylketonurie, obwohl sie eine massive Beeinträchtigung der Lebensführung mit sich bringt, vom BMASK
nur mit einem niedrigen Behinderungsgrad bewertet wird. Auch die Begriffsdefinition zwischen Totgeburt und Fehlgeburt
sei zu starr und die daraus abgeleitete Regelung, inwieweit in diesen Fällen Mutterschutz zusteht, nicht nachvollziehbar,
kritisiert die Volksanwaltschaft.
Zahlreiche Probleme bestehen im Bereich des Rechts auf Privat- und Familienleben (Art. 8 MRK), etwa wo es um die
Weitergabe gesundheitsbezogener Daten durch AmtsärztInnen geht.
Im Bereich der Antidiskriminierung ist nach Ansicht der Volksanwaltschaft noch vieles zu verbessern. Es gebe Hinweise
auf ein bestehendes "Underreporting" von Diskriminierungsfällen, wodurch das wahre Ausmaß
des Problems verschleiert werde. In der Aufteilung der Tätigkeit der Gleichbehandlungskommission und der Gleichbehandlungsanwaltschaft
gebe es noch punktuelle Unklarheiten, die gesetzlich bereinigt werden sollten. Angeregt wird von der Volksanwaltschaft
auch eine gesetzliche Verbesserung bei der Veröffentlichung von Entscheidungen zu Diskriminierungsfragen.
Diskriminierungen aufgrund der Nationalität und ethnischer Zugehörigkeit treten immer wieder in Fällen
auf, in denen Personen aufgrund solcher Kriterien der Zutritt zu Lokalen verwehrt wird. Ausländische Familien
hätten vielfältige Probleme beim Bezug von Familienleistungen, hier brauche es klarere gesetzliche Vorgaben,
hält der Bericht fest. Die oft schwierige Klärung von damit verbundenen Rechtsfragen dürfe nicht
auf dem Rücken der Betroffenen ausgetragen werden, fordert die Volksanwaltschaft.
Auszüge aus der Prüftätigkeit in den einzelnen Ressorts
Die Volksanwaltschaft hat im Jahr 2011 begonnen, sich intensiv für einen besseren Umgang mit Opfern von sexuellem
Missbrauch und Gewalt einzusetzen. Es wurde ein Katalog mit 26 Fragen für eine österreichweite Befragung
darüber, wie mit Opfern von sexuellem Missbrauch und Gewalt in staatlichen Institutionen umgegangen wird,
erstellt. Dieser wurde an die neun Landesregierungen, die Kinder- und Jugendanwaltschaften, den Verein Weißer
Ring und an das BMG, BMUKK und BMJ versandt. Die Ergebnisse der Auswertung wurden dem Bundeskanzleramt übermittelt.
Betroffene erwarten sich demnach, dass die Gesellschaft und ihre Institutionen die Vorfälle nicht als Unglück,
sondern als Unrecht betrachten und als solches auch klar benennen, verurteilen und alle Anstrengungen unternehmen,
eine wirksame Prävention zu betreiben. Die Volksanwaltschaft erwartet und fordert ausdrücklich, dass
auch der Bund seine diesbezügliche Verantwortung wahrnimmt.
Angeregt wird von der Volksanwaltschaft ein Ausbau des elektronischen Rechtsinformationssystems (RIS), das vom
Bundeskanzleramt betrieben wird. Einschränkungen beim Download von Online-Ausschreibungsunterlagen konnte
auf Anregung des Volksanwaltschaft unterdessen beseitig werden.
In den Bereichen, die in die Zuständigkeit des Sozialressorts fallen, sei es nach wie vor die Pflege, welche
Anlass zu vielen Beschwerden gebe, hält der Bericht fest. So kritisiert die Volksanwaltschaft die oft mangelnde
Unterstützung von pflegenden Angehörigen und Probleme bei der Vollziehung des Zuschusses zur 24-Stunden-Betreuung.
Pflegenden Angehörigen würden Unterstützungsleistungen ohne genauere Prüfungen versagt und
es bestünden noch immer Lücken in ihrer sozialversicherungsrechtlichen Absicherung.
Die Beschwerdefälle im Zusammenhang mit dem Arbeitsmarktservice waren 2011 auf einem Rekordniveau, dabei sei
aber der Prozentsatz der nachweisbaren Rechtsverletzungen gesunken. Die Volksanwaltschaft stellte fest, dass es
grundsätzlich keine strukturellen Defizite im Gesetzesvollzug gebe. Der Großteil der Beschwerden sei
von Personen eingebracht worden, die sich bereits im Bezug der Notstandshilfe oder im Bezug eines auf Basis der
Notstandshilfe zuerkannten Pensionsvorschusses befanden. Geprüft wurde hier vor allem in den Bereichen der
Verhängung befristeter Sperren von Geldleistungen aus der gesetzlichen Arbeitslosenversicherung und im Bereich
der Bemessung von Geldleistungen sowie auch speziell bei Fragen der Einkommensanrechnung bei der Notstandshilfe.
Ein Problem im Zuständigkeitsbereich des Finanzressort ist durch die Änderung des Bundesbehindertengesetzes
im Rahmen des Budgetbegleitgesetz 2011 entstanden. Darin kam es zu einer erheblichen Verschlechterung der Stellung
von gemeinnützigen Vereinen, die Behindertentransporte durchführen. Die Volksanwaltschaft regt hier eine
Änderung der Normverbrauchsabgabe an.
Im Gesundheitsbereich bemängelt die Volksanwaltschaft vor allem die medizinische Versorgung für Kinder
und Jugendliche. Familienorientierte Rehabilitationseinrichtungen fehlten, es gebe kein bedarfsdeckendes therapeutisches
Angebot für Kinder und Jugendliche und auch bürokratische Hürden bei der Rollstuhlversorgung dieser
Altersgruppen seien vielfach festzustellen.
Im Fremden- und Asylrecht berichtet die Volksanwaltschaft über die Problematik von Verfahrensverzögerungen
beim Asylgerichtshof. Auch Ende 2011 waren zahlreiche Altverfahren noch nicht abgeschlossen. Zudem sei bei den
Neuverfahren der Asylgerichtshof bereits wieder deutlich in Verzug geraten, wird festgehalten. Insgesamt führten
717 Asylwerbende Beschwerde über die Dauer ihrer Rechtsmittelverfahren. Auch beim Bundesasylamt gebe es ebenfalls
durch organisatorische Defizite bedingte enorm lange Verfahrensdauern. Zahlreiche Probleme ortet die Volksanwaltschaft
bei der Praxis der Erteilung von Aufenthaltstiteln, durch die für viele Personen Schwierigkeiten im Nachweis
des durchgehenden Aufenthalts entstehen. Verzögerungen gebe es vor allem bei der MA 35, welche die größte
Niederlassungsbehörde Österreichs ist, und bei der Fremdenpolizei Wien.
Lösungen bleibe der Gesetzgeber weiterhin in Fragen der Staatsbürgerschaft schuldig, wo die Volksanwaltschaft
in den vergangenen Jahren wiederholt Handlungsbedarf aufgezeigt habe. Probleme gebe es etwa für Staatenlose,
bei Vorliegen einer finanziellen Notlage, bei adoptierten Kindern österreichischer Eltern und in Fällen
unehelicher Kinder österreichischer Väter. Durch die Regelungen über den Nachweis von Deutschkenntnissen
seien nichtalphabetisierte Flüchtlinge schwer benachteiligt, der Erwerb der Staatsbürgerschaft wird ihnen
praktisch verunmöglicht, merkt der Bericht der Volksanwaltschaft kritisch an.
Im Justizbereich sind es die steigenden Gerichtsgebühren, die de facto den Zugang zur Justiz für viele
BürgerInnen, die die hohen Kosten scheuen, einschränken. Eine Reihe von Fällen betrifft auch die
Verfahrensführung bei Bagatellfällen und die mangelnde Sorgfalt der Justiz im Umgang mit Opferinteressen.
Hier vertritt die Volksanwaltschaft den Standpunkt, dass auch den Ermittlungen in solchen Fällen größere
Aufmerksamkeit geschenkt werde müsse, um das Vertrauen der Bevölkerung in die Justiz zu erhalten.
Internationale Aktivitäten
Seit Herbst 2009 betreibt die Volksanwaltschaft das Generalsekretariat des International Ombudsman Institute (I.O.I.),
das weltweit 140 unabhängige Ombudsmann-Einrichtungen vernetzt, die auf nationaler, regionaler und lokaler
Ebene die öffentliche Verwaltung kontrollieren. Sie zählt Mitglieder aus über 90 Staaten. 2011 konnte
die Volksanwaltschaft die Tätigkeiten des Generalsekretariats beträchtlich ausweiten. Intensiviert wurde
in erste Linie der Wissenstransfer in Form von Schulungen. Nach einem öffentlichen Ausschreibungsverfahren
konnten auch erstmals Subventionen für wegweisende Regionalprojekte vergeben werden.
2011 war die Volksanwaltschaft bei zahlreichen internationalen Tagungen vertreten, ihre Mitglieder nahmen auch
an regionalen Ombudsmann-Konferenzen teil und pflegten bilaterale Kontakte sowie Kontakte zu internationalen Organisationen
wie dem International Coordinating Committee (ICC) of National Human Rights Institutions, dem UN-Menschenrechtsrat
und der OSCE.
Zahlreiche Anregungen an den Gesetzgeber sind offen
Den Prüfberichten der Volksanwaltschaft sind immer wieder auch Empfehlungen für legistische Maßnahmen
angeschlossen. Im Jahresbericht sind insgesamt 26 neue Anregungen an die Ministerien für gesetzliche Änderungen
aufgelistet. Sechs davon betreffen das Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend, je fünf
das Bundesministerium für Arbeit und Soziale und das Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung.
Eine von der Volksanwaltschaft gegebene Anregung wurde 2011 vom BMASK umgesetzt. Sie betrifft eine besondere Freigrenze
für Menschen, die eine vorzeitige Alterspension beziehen und eine öffentliche Funktion ausüben,
da unterschiedliche oder schlecht kalkulierbare Zuverdienstgrenzen als "Pensionsfallen" wirkten, die
das Engagement von GemeindefunktionärInnen behinderten.
Von den über hundert Anregungen, die im Bericht angeführt werden, und von denen manche bis auf das Jahr
1984 zurückgehen und seitdem immer wieder erneut vorgebracht wurden, sind einige wenige teilweise umgesetzt.
In vielen anderen Fällen haben die zuständigen Ministerien erklärt, dass sie keinen Handlungsbedarf
sehen, oder dazu eine negative Stellungnahme abgegeben. |